§ 5 - Verlagerung der Essensversorgung für die Kinder der Grundschule Steinbach von der Comburg ins UG des Samenbaus (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 8. Juni 2021, 14:44 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die Essensversorgung der Kinder an der Grundschule Steinbach erfolgt, mangels geeigneter eigener Räumlichkeiten, seit vielen Jahren durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) - Außenstelle Comburg. Aufgrund der Pandemiebedingungen ist es der Außenstelle Comburg aktuell nicht möglich, die Kinder mit warmen Essen zu versorgen. Aus diesem Grund gibt es in diesem Schuljahr bisher kein Essensangebot. Die Nachfrage der Eltern nach einem warmen Essen für die Kinder ist jedoch groß. Mehrere Möglichkeiten wurden ausgelotet und mit den Verantwortlichen besprochen. Als einzige kurzfristige Lösung bietet sich die Möglichkeit, ein Essen im Keller der Grundschule Steinbach auszugeben.

Für eine vorübergehende Nutzung des Kellers zur Ausgabe einer warmen Mahlzeit während der Pandemiezeit sind wenige Maßnahmen zu ergreifen:

  • Einbau einer Industriespülmaschine,

  • Umkleideraum für die Küchenkräfte (Raum ist im Rohbau vorhanden),

  • Anschaffung von Geschirr,

  • Spukschutz für Ausgabestelle.

Für die Maßnahmen wird mit einer Gesamtsumme von ca. 10.000 € gerechnet.

Eine Lieferung des Essens kann nicht durch die Außenstelle Comburg erfolgen, da ihr hierfür die Infrastruktur fehlt. Aus diesem Grund wurden zwei Angebote von erfahrenen Caterern für die Schulen in städtischer Trägerschaft eingeholt.

Die Vergabe soll an den preisgünstigsten Bieter, die Firma Schwäbisch Hall Facility Management, erfolgen. Der Lieferpreis orientiert sich am bisherigen Preis. Zusätzliche Mittel sind daher nicht erforderlich.

Für die Ausgabe im UG der Grundschule Steinbach stehen Küchenkräfte über die Montessori-Initiative bzw. Jugendbegleiter der Grundschule zur Verfügung. Im Haushalt sind Mittel für eine Essensausgabe auf der Comburg eingestellt. Diese können für die Finanzierung der nun benötigten Küchenkräfte eingesetzt werden.

Die Comburg hat beim Gespräch erneut darauf hingewiesen, dass mittelfristig auf der Comburg keine Essensverpflegung mehr für die Grundschulkinder stattfinden kann, da alle Plätze für die Teilnehmer der Schulungsmaßnahmen erforderlich sind. Bereits außerhalb der Pandemiezeit konnten auf der Comburg nicht alle Interessenten mit einem warmen Essen versorgt werden, da die Kapazitäten nur für eine Schicht ausreichen.

Als Ergebnis einer Besichtigung mit der Lebensmittelüberwachung und der kommissarischen Schulleitung, kann im Keller mit weiteren baulichen Maßnahmen ein dauerhafter Betrieb zur Essensausgabe eingerichtet werden.

Folgende Maßnahmen sind hierfür erforderlich:

  • Rieselschutz im Küchenbereich,

  • bauliche Abtrennung des Küchenbereichs vom Essensbereich (idealerweise durch eine Ausgabetheke),

  • Fertigstellung der bereits im Rohbau vorhandenen Toiletten,

  • Herstellung der Eingangstreppe (bisher Bautreppe),

  • Einbau eines Treppenliftes für Menschen mit Beeinträchtigung und zur Unterstützung Lieferung Essen,

  • Anschaffung eines Konvektomaten,

  • Mobiliar ,

  • ggf. Einbau einer Lüftung.

Bis zur Sitzung legt die Verwaltung eine Kostenschätzung vor.

Für den beschleunigten Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote an Grundschulen, hat der Bund ein Zuschussprogramm aufgelegt. Maßgeblich für eine Bewerbung ist hierbei, dass die Maßnahme nicht vor dem 18.06.2020 begonnen wurde und spätestens zum 30.06.2021 abgeschlossen wird. Der Zuschuss beträgt in diesem Programm 70 %. Eine Antragstellung ist möglich, sobald das Land eine Verwaltungsvorschrift hierzu erlassen hat.

Die Verwaltung schlägt vor, einen Antrag mit den erforderlichen Maßnahmen (kurzfristige Maßnahmen für die Pandemiezeit und die Maßnahmen für einen möglichen Dauerbetrieb) zu stellen.

Anlage: Kostenschätzung (Tischvorlage)

Beschluss:

  1. Um den Kindern der Grundschule Steinbach möglichst rasch ein warmes Mittagessen zur Verfügung zu stellen, werden Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt.
     
  2. Der Auftrag zur Lieferung des Essens für die Kinder der Grundschule Steinbach während der Pandemiezeit erfolt an den preisgünstigsen Bieter, die Firma Schwäbisch Hall Facility Management.
     
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Maßnahmen des Kellerausbaus zum Zwecke der Essensversorgung einen Antrag auf Zuschuss zu stellen. Bei einer Bewilligung werden die erforderlichen Komplementärmittel in Höhe von 30 % der Kosten genehmigt.

        (einstimmig - 18)

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