§ 181 - Neuaufteilung der Wahlbezirke für die Landtagswahl und Wahl der Oberbürgermeisterin /des Oberbürgermeisters 2021 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Aufgrund der aktuellen Lage bezüglich des Covid-19-Virus, sollte man möglichst von seinem Briefwahlrecht Gebrauch machen, um sowohl sich als auch andere Personen zu schützen, vor allem jedoch diejenigen, die aufgrund Alter oder Vorerkrankung zur Risikogruppe gehören. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine Verdoppelung der Briefwahlbezirke.

Im Hinblick auf die Corona-Situation werden bei der kommenden Landtagswahl und OB- Wahl die Urnenwahlbezirke von 29 auf 17 reduziert und gleichzeitig die Briefwahlbezirke von 4 auf 8 verdoppelt.

Bei der Aufteilung der Wahlbezirke wurde darauf geachtet, dass die Grenze von ca. 2.000 Wahlberechtigten nicht überschritten wird. Diese Zahlen sind für die Wahlhelfer vertretbar bei der zu erwartenden Anzahl an WählerInnen in den Wahllokalen. Bei 2.000 Wahlberechtigten gehen etwa 80% zur Wahl =1.600, hiervon 30% Briefwähler = 480, verbleiben noch 1.200 = Obergrenze. Dies ist auch unter dem Aspekt vertretbar, dass bei der Landtagswahl und der OB-Wahl jeweils nur eine Stimme auszuwerten ist.

Wahllokale in Pflegestiften und Seniorenwohnanlagen werden an neue Orte verlegt, bevorzugt in städtische Einrichtungen. Darunter fallen vor allem Sporthallen, die ausreichend Platz für Hygienemaßnahmen bieten.

In der ehemaligen TM (Touristik und Marketing Schwäbisch Hall), (Am Markt 9) wird ein Briefwahlzentrum eingerichtet für Annahme, Bearbeitung und Ausgabe aller Unterlagen, die in Bezug zur Briefwahl stehen.

Die Neueinteilung ist in einem Ansichtsplan dargestellt.

Im Stadtgebiet stellt sich die Situation wie folgt dar:

  1. Der Wahlbezirk (WBZ) 1 erhält einen Teil vom ehemaligen WBZ 15 und wird in die Hospitalkirche verlegt.

  2. Die ehemaligen WBZ 2 und 3 werden zum neuen WBZ 2 mit Wahllokal im Brenzhaus.

  3. Die ehemaligen WBZ 4 und 5 werden zum neuen WBZ 3 in der Aula des Schulzentrum Ost.

  1. Der ehemalige WBZ 6 wird zum WBZ 4 und wurde in das Foyer der Turnhalle 1 beim Schulzentrum Ost verlegt.

  2. Die ehemaligen WBZ 7 und 8 und ein Teil des WBZ 9 werden zum neuen WBZ 5 in der Kaufmännischen Schule.

  3. Der ehemalige WBZ 9 wird vollständig auf die ehemaligen WBZ 7/8 und 10/11 aufgeteilt und entfällt.

  4. Die ehemaligen WBZ 10 und 11 und der andere Teil von WBZ 9 werden zum neuen WBZ 6 in der Turnhalle der Rollhofschule.

  5. Der ehemalige WBZ 12 erhält einen Teil vom WBZ 14, wird zum neuen WBZ 7 und wird in die KulturScheune der Waldorfschule verlegt.

  6. Der ehemalige WBZ 13 erhält den anderen Teil von WBZ 14, wird zum neuen WBZ 8 und in das Heim Schöneck in den „Wilhelm-Lotze-Saal“ verlegt. Beim ehemaligen WBZ 13 werden die Wahlberechtigten des 1. Bauabschnitt des Breit-Eich Gebiets nicht berücksichtigt. Diese sind bereits dem ehemaligen Wahlbezirk 23 (neu WBZ 14) zugeordnet.

  7. Der ehemalige WBZ 14 wird vollständig auf die ehemaligen WBZ 12 und 13 aufgeteilt und entfällt.

  8. Der ehemalige WBZ 15 wird vollständig auf den WBZ 1 und den ehemaligen WBZ 16 (neu WBZ 10) aufgeteilt und entfällt.

  9. Der WBZ Kinder- und Familienzentrum Breit-Eich (23) erhält den 1. Bauabschnitt des Breit-Eich Gebiets vom ehemaligen WBZ 13, wird zum neuen WBZ 9 und wird in die Turnhalle Breit-Eich verlegt.

  10. Der ehemalige WBZ 16 erhält einen Teil von WBZ 15, wird zum neuen WBZ 10 und wird in das neue Schulhaus in Hessental verlegt.

  11. Der ehemalige WBZ 17 wird zum neuen WBZ 11 und bleibt im Kinder-und Familienzentrum Pfiffikus in Hessental.

  12. Die ehemaligen WBZ 18 und 19 werden zum neuen WBZ 12 mit Wahllokal in der Tageseinrichtung für Kinder im Solpark.

In den Teilorten stellt sich die Situation wie folgt dar:

  1. Die WBZ Sittenhardt (21) und Bibersfeld (20) werden zum neuen WBZ 13 mit Wahllokal in der Turnhalle in Bibersfeld.

  2. Der WBZ Gailenkirchen (22) wird neuer WBZ 14 und bleibt in der Dorfscheune in Gailenkirchen.

  3. Die drei kleineren Wahlbezirke Gelbingen (24), Eltershofen (25) und Weckrieden (26) werden zum neuen WBZ 15 mit Wahllokal Altes Rathaus in Eltershofen.

  4. WBZ Tüngental (27) wird zum neuen WBZ 16 und bleibt im Foyer der Turnhalle in Tüngental.

  5. Die beiden WBZ in Sulzdorf (28 und 29) werden zum neuen WBZ 17 und werden in die Turnhalle in Sulzdorf verlegt.

Anlagen:
Anlage 1: Tabelle Neuaufteilung der Wahlbezirke
Anlage 2: Tabelle Neuaufteilung der Wahlbezirke komprimiert
Anlage 3: Ansichtsplan Neuaufteilung der Wahlbezirke
Anlage 4: Ansichtsplan bisherige Wahlbezirke

 

Oberbürgermeister Pelgrim führt in das Thema ein.

Auf die Frage von Stadtrat Tette, ob die Aufstockung der Briefwahlbezirke mit einer Werbung für die Briefwahl verbunden ist, informiert Erster Bürgermeister Klink und Fachbereichsleiterin Bürgerdienste und Ordnung Wagenländer, dass dies eine Reaktion auf vergangene Wahlen sei. Hier sei ein signifikanter Trend zur Briefwahl erkennbar gewesen.

Da Stadträtin Koch den Wegfall der Wahllokale in der Seniorenwohnalage der AWO und des Pflegestiftes moniert, informiert Fachbereichsleiterin Bürgerdienste und Ordnung Wagenländer, dass dies zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in der Corona-Zeit geschehe.

Erster Bürgermeister Klink nimmt die Anregung von Stadtrat Baumann auf und sichert zu, für den aufgelösten Wahlbezirk 15, Steinbach, eine angemessene Alternativlösung zu finden. Angedacht werde dann die Nutzung von Räumlichkeiten der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH.

Beschluss:

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

Meine Werkzeuge