§ 8 - Aufstellung des Bebauungsplans "Solpark - Änderung Hans-Georg-Albrecht-Weg"; hier: Behandlung der Anregungen/Bedenken und Satzungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Bebauungsplan Nr. 0313-01/14 „Solpark Änderung Hans-Georg-Albrecht-Weg“ in Schwäbisch Hall-Hessental wurde in der Zeit vom 16.10. bis 17.11.2008 öffentlich ausgelegt. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.

Von Seiten der Bürgerschaft gingen keine Anregungen zur Planung ein.

Von Seiten der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden folgende Anregungen, die einer Abwägung bedürfen, vorgebracht.


Das Landratsamt Schwäbisch Hall stellt fest, dass nach dem Flächennutzungsplan die nördlichen Wohnblocks am Dr.-Hendryk-Fenigstein-Weg in einem Gewerbegebiet untergebracht sind. Die faktische Nutzung entspreche jedoch einem allgemeinen Wohngebiet. Daher wurde empfohlen, das angrenzende Gewerbegebiet am Hans-Georg-Albrecht-Weg, gemäß § 6 Abs. 1 BauNVO auf Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, zu beschränken. Dies sei bisher nicht erfolgt.
Abwägungsvorschlag:
Aus Sicht der Verwaltung ist die bereits vorgenomme Einstufung der benannten
Fläche in ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEE) völlig ausreichend. Hier sind
Gewerbebetriebe, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen, ausgeschlossen.

Weiter erklärt das Landratsamt Schwäbisch Hall, dass die im Umweltbericht aufgeführten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umwelt aus- wirkungen (Monitoring) nicht ausreichend dargestellt sind. Es wird deshalb gefordert, konkretere Maßnahmen zusammen mit einem zeitlichen Ablaufschema zu benennen.
Abwägungsvorschlag:
Das Monitoring hat lt. Gesetzgeber das Ziel, dass die Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen überwachen, die aufgrund der Durchführung der Bauleit- pläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.
Im Umweltbericht zum Bebauungsplan wird als einzigste erhebliche Umwelt- auswirkung die Beschleunigung des Oberflächenwasserabflusses durch Versiegelung (Fotovoltaikmodule) genannt. Dieser Auffassung ist auch das Landratsamt gefolgt. Als Ausgleich werden auf dem Gelände (5%) der Freiflächenanlage flache Mulden angelegt, die das Oberflächenwasser sammeln und an Ort und Stelle versickern lassen.
Da für diese Ausgleichsmaßnahme keine Prognoseunsicherheiten hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bestehen ist ein Monitoring grundsätzlich nicht erforderlich.
Um dem Wunsch des Landratsamtsamtes dennoch Rechnung zu tragen, wird der Umweltbericht mit dem Hinweis auf Kontrollgänge ergänzt, die die Wirksamkeit der Ausgleichsmaßnahme überprüfen.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Satzungsbeschluss:

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden.


A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0313-01/14 „Solpark Änderung Hans-Georg-Albrecht-Weg“

Der Bebauungsplan Nr. 0313-01/14 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, im M 1:1000 vom 24.11.2008 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.


B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Solpark Änderung Hans-Georg-Albrecht-Weg“

Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Solpark Änderung Hans-Georg-Albrecht-Weg“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dar­gestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Fach­bereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 24.11.2008. Der Geltungs­bereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0313-01/14.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.

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