§ 5 - Jahresrechnung 2007 der Stadt und ihrer Eigenbetriebe Werkhof, Friedhöfe und Abwasserbeseitigung; hier: Bericht des Fachbereichs Revision und endgültige Feststellung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 14. Januar 2009, 07:39 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 02.04.2008 die Jahresrechnung 2007 der Stadt Schwäbisch Hall gemäß § 95 GemO unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den städtischen Fachbereich Revision festgestellt.

Zwischenzeitlich wurde die Jahresrechnung vom städtischen Fachbereich Revision geprüft. Der Schlussbericht vom 12.11.2008 wird den schriftlichen Unterlagen als Anlage beigefügt. Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat die Jahresrechnung 2007 der Stadt Schwäbisch Hall gemäß § 95 Abs. 2 GemO festzustellen.

Eine überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat bisher nicht stattgefunden.

Da sich an dem vom Gemeinderat vorläufig festgestellten Rechnungsabschluss 2007 der Stadt Schwäbisch Hall (siehe SV Nr. 72/ 08) nichts geändert hat, ist die Erstellung weiterer Unterlagen nicht erforderlich.

Beschluss:

Die Jahresrechnung 2007 der Stadt Schwäbisch Hall wird gemäß §95 GemO mit den folgenden Schlusssummen endgültig festgestellt.

Die Schlusssummen jeweils in Einnahmen und Ausgaben betragen:

1.


Im Verwaltungshaushalt
im Vermögenshaushalt
zusammen
78.724.579,42 €
24.527.869,70 €
103.252.449,12 €

2.

Als Rechnungsergebnis 2007 wird ein Überschuss in Höhe von
ausgewiesen und festgestellt.
3.254.483,69 €
3. Der Stand der Allgemeinen Rücklage wird festgestellt mit 21.940.802,38 €
4. Der Schuldenstand der Stadt aus äußeren Darlehen wird festgestellt auf 3.721.830,75 €
Meine Werkzeuge