§ 11 - Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Hall; hier: Übernahme einer Garantieerkärung durch die Hospitalstiftung zugunsten des Landes Baden-Württemberg (öffentlich)
Sachvortrag:
Für die Absicherung des Betriebes der privaten Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Hall muss der Träger der privaten Hochschule eine Sicherheit vorlegen.
Diese hat das Ziel, den Studierenden der privaten Hochschule das Weiterstudium zu ermöglichen, sollte die private Hochschule ihren Betrieb einstellen.
Als Sicherheit kann laut Auskunft des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg eine Garantieerklärung abgegeben werden.
Die Garantieerklärung ist für die Übertragung der staatlichen Anerkennung auf die Hochschule Schwäbisch Hall gGmbH erforderlich.
Im Vorhinein zu dieser Beschlussvorlage wurde die erforderliche Genehmigung dieses Rechtsgeschäfts mit dem Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt.
Anlage: Entwurf der Garantieerklärung
Beschluss:
Es wird der Übernahme einer Garantieerklärung durch die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist zugunsten des Landes Baden-Württemberg mit dem Wortlaut, wie aus der Anlage zu entnehmen ist, zugestimmt.