§ 225 - Kinderhaus Kreuzäcker; hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Bauarbeiten für das neue o. g. Kinderhaus sind in vollem Gange. Da die Stadt einen Großteil der Finanzierung und die komplette Vorfinanzierung des Projekts übernimmt, reichen die im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel nicht aus.

Nach Schätzung des Fachbereichs Planen und Bauen kommen dieses Jahr insgesamt 770.000 € zur Auszahlung. Im Haushaltsplan stehen jedoch nur 600.000 € zur Verfügung. Der Differenzbetrag von 170.000 € muss überplanmäßig bereit gestellt werden.

Hinzu kommt, dass ein Großteil der Auftragsvergaben in Höhe von 1,8 Mio. € schon in diesem Jahr erfolgt. Eine Verpflichtungsermächtigung war nicht vorgesehen. Auch die jetzt notwendige überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung über 1,030 Mio. € muss formal beschlossen werden. Die Mittelbereitstellung hierfür ist mit 450.000 € bereits im Haushaltsplan 2009 eingeplant, der Restbetrag muss im notwendig werdenden Nachtragsplan 2009 vorgesehen werden.

Beschluss:

  1. Für das Kinderhaus Kreuzäcker werden 2008 überplanmäßig 170.000 € zur Verfügung gestellt.
  2. Für die in diesem Jahr noch notwendigen Auftragsvergaben wird eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.030.000 € erteilt.

(einstimmig - 35 -)

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