§ 3/1 - Namensgebungen: a) Erschließungsring Innenstadt, b) Platz zwischen VR-Bank und alter JVA, c) Parkhäuser - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 28. November 2008, 08:08 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die Stadt Schwäbisch Hall hat Anfang der 90-ziger Jahre mit der Einrichtung des Stadtgrabenringes und den daran anliegenden Parkhäusern ein vollständiges Parkkonzept, einschließlich eines Parkleitsystems, aufgestellt.

Die in der Zwischenzeit gesammelten Erfahrungen führen dazu, dass seitens der Verwaltung eine Umbenennung sowohl des Stadtgrabenringes als auch der Parkhäuser vorgeschlagen wird.
Hinzu kommt die notwendige Neubenennung des Platzes zwischen der VR-Bank und der alten JVA.

Die einzelnen Komponenten sind im Folgenden aufgeführt:


I. Erschließungsring Innenstadt
Der Stadtgrabenring wurde seinerzeit aufgrund der Tatsache, dass die Trasse teilweise in dem historischen Grabenbereich verläuft, so benannt.
Eine Ortsfremde/ein Ortsfremder kann in Schwäbisch Hall zunächst einmal mit dem Begriff Stadtgrabenring wenig anfangen, da der historische Stadtgraben nur noch in wenigen fragmentarischen Einzelteilen erhalten ist. So signalisiert der Straßenzug Langer Graben der Besucherin/dem Besucher überhaupt nicht, dass sie/er sich in einem historischen Grabenbereich befindet. Auch vermittelt die Unterlimpurger Straße ebenso wenig den Grabeneindruck wie die Steinbacher Straße oder die Johanniterstraße.
Es muss zuerst ein Überblick über die historischen Grabenverhältnisse geschaffen werden, um danach den gesamten Stadtgrabenring erfassen zu können.

In sehr vielen vergleichbaren Städten mit einer ähnlichen Verkehrsstruktur wird mit großem Erfolg der Begriff Altstadtring verwendet. Diese Namensbezeichnung signalisiert der Besucherin/dem Besucher, aber auch der Einheimischen/dem Einheimischen, dass sie/er sich in unmittelbarer Nähe zur Altstadt und somit in unmittelbarer Nähe zum Zentrum befindet. Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, die bisherige Straßenbezeichnung Stadtgrabenring zukünftig durch Altstadtring zu ersetzen.


II. Platz zwischen VR-Bank und alter JVA
Der neu geschaffene Platz zwischen der VR-Bank und der ehemaligen JVA verlangt nach einer neuen Namensgebung. Die Einführung der Einkaufsimmobilie läuft derzeit noch unter dem Arbeitsbegriff „Kocherquartier“. Ein Name wie z.B. „Kocherhof“ oder „Kocheranlage“ für den neuen Platz ist aus der Sicht der Verwaltung zu allgemein gehalten.

Vor dem Hintergrund der historischen Situation, nämlich dass in diesem Areal Salinen standen und der bereits seit Jahrzehnten bestehenden Salinenstraße, ist die Verwaltung der Auffassung, dass ein Name wie Salinenhof sowohl die räumliche als auch die historische Situation besser trifft. Ausgehend von einer solchen Namensgebung ist es dann folgerichtig, auch die gesamte Einkaufsimmobilie zukünftig in Salinenhöfe umzubenennen.


III. Parkhäuser
Neben der Umbenennung des Stadtgrabenringes in Altstadtring legt die Verwaltung auch ein besonderes Augenmerk auf die Bezeichnung der Parkhäuser. Es ist folgerichtig, mit der präziseren Bezeichnung des Altstadtringes auch den Parkhäusern neue Namen zu geben, die eine einfache Zuordnung des Parkhauses im städtischen Kontext zu bestimmten Zielen in der Stadt ermöglicht.

Die bisherige Namensgebung der Parkhäuser und Parkplätze in Schwäbisch Hall ist nach Meinung der Verwaltung nicht immer logisch und trägt nicht dazu bei, dass ortsunkundige, die jedoch bestimmte Ziele anvisieren, auf einfache Weise Parkhäuser finden, die in der Nähe der Ziele gelegen sind. Es ist aus der Sicht der Verwaltung folgerichtig, mit der präziseren Bezeichnung des umgebenden Straßenringes in Altstadtring auch den Parkhäuser Namensgebungen zuzuordnen, die eine einfache Zuordnung des Parkhauses zu bestimmten Zielen in der Stadt ermöglicht.
Im Einvernehmen mit den Stadtwerken, als Betreiberin der Parkhäuser und dem Verein „Hall aktiv“ wurden folgende Lösungsmöglichkeiten ausgearbeitet.

1. Parkhaus Kocherquartier
Für dieses Parkhaus gibt es drei Namensvorschläge, die wie folgt lauten:

A. Parkhaus Kocherquartier
B. Parkhaus Salinenhof
c. Parkhaus Innenstadt

Die Verwaltung favorisiert hier den Begriff Salinenhof, da er die größte Affinität zur wahrscheinlichen Namensgebung dieses Quartiers beinhaltet. Alternativ könnte auch ein Namenswettbewerb unter Einbeziehung der Bevölkerung erfolgen.


2. Parkhaus Schied
Hier wurden zwei Vorschläge ausgearbeitet:

A. Parkhaus Marktplatz
B. Parkhaus Rathaus

Die Verwaltung favorisiert den Begriff Parkhaus Marktplatz, da dieser Begriff die Nähe zum Zentrum, auch zum geschichtlich klassischen Zentrum, beinhaltet.


3. Parkhaus Langer Graben
Für dieses Parkhaus wurden zwei Vorschläge erarbeitet:

A. Parkhaus Landratsamt
B. Parkhaus Gelbinger Gasse

Die Verwaltung favorisiert den Begriff Landratsamt, da das Parkhaus in Sachgesamtheit mit dem Landratsamt hergestellt wurde und in dieser Form auch betrieben wird. Das Landratsamt hat darüber hinaus den Wunsch, aufgrund seines umfangreichen Einzugsbereiches bereits früh an den Stadteinfahrten in wegweisenden Beschilderungen aufgenommen zu werden. Hier sind Synergieeffekte realisierbar, so dass der Begriff Parkhaus Landratsamt gleichzeitig die Existenz des Landratsamtes vermittelt.


4. Parkhaus Ritter
Hier wurde nur ein Vorschlag vorgetragen:

A. Parkhaus Johanniterstraße

Dieser Vorschlag ist aus der Sicht der Verwaltung zu übernehmen.


5. Parkhaus Alte Brauerei
Für dieses Parkhaus wurde ebenfalls nur ein Vorschlag erarbeitet:

A. Parkhaus Kunsthalle

Aus der Sicht der Verwaltung ist diese Namensgebung sehr einfach und verbindet die landesweit bekannte und geschätzte Kunsthalle mit dem darunter liegenden Parkhaus.


6. Parkplatz Weilerwiese
Hier wird vorgeschlagen, den Parkplatz wie folgt zu bennenen:

A. Parkplatz Solebad

Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum ebenfalls bekannten Solebad soll dieser Name vermittelt werden.


7. Parkplatz Im Haal
Hier wurden drei Namensvorschläge erarbeitet:

A. Parkplatz Haalplatz
B. Parkplatz Innenstadt
C. Parkplatz Zentrum

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Haalplatz seinen ursprünglichen Namen behalten. Mit der Wahl der alternativ zur Diskussion gestellten Namensgebung wird eine zu hohe zentrale Bedeutung vermittelt, die weder den dort möglichen Parkplätzen noch der räumlichen Situation gerecht wird.


Die Verwaltung ist sich sehr wohl darüber im Klaren, dass diese Veränderung einen erheblichen Umbruch darstellen. Der Prozess muss behutsam, unter Einbindung aller beteiligten Akteure und unter Wahrung einer mindestens 1-jährigen Vorlaufzeit, vollzogen werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass sich die neuen Namensgebungen einprägen. Dieser Prozess muss mit einer umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit bzw. einer Werbekampagne begleitet werden.

Die Verwaltung ist jedoch überzeugt, dass die Veränderung der Namensgebung sowohl des Stadtgrabenringes als auch der Parkhäuser den Kunden in einfacherer Weise als bisher gehandhabt, näher an die Stadt heran bringt.

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt, den bisherigen die Stadt umgebenden Stadtgrabenring in Altstadtring umzubenennen.
  2. Der Gemeinderat beschließt, den neuen Platz zwischen der VR-Bank und der ehemaligen JVA sowie die gesamte Einkaufsimmobilie in Salinenhöfe umzubenennen.
  3. Der Gemeinderat beschließt, die folgenden neuen Namensbezeichnungen der Parkhäuser:


alte Namensbezeichnung neue Namensbezeichnung
1. Parkhaus Kocherquartier Parkhaus Salinenhof (alternativ Wettbewerb)
2. Parkhaus Schied Parkhaus Marktplatz
3. Parkhaus Langer Graben Parkhaus Landratsamt
4. Parkhaus Ritter Parkhaus Johanniterstraße
5. Parkhaus Alte Brauerei Parkhaus Kunsthalle
6. Parkplatz Weilerwiese Parkplatz Solebad
7. Parkplatz Im Haal Parkplatz Hallplatz


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