§ 213 - 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall; hier: Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. GR vom 22.10.08, § 194, und Anlage

Im Rahmen der Anhörung zur 7. Fortschreibung des F-Plans wurde auch das Regierungspräsidium Stuttgart als Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Die Stellungnahme des RP ging nicht fristgemäß ein, so dass eine Abwägung im Rahmen der bisherigen Beschlussfassung nicht vorgenommen werden konnte. Um eine Behinderung der weiteren Verfahrensschritte zu vermeiden, sollte aus Sicht der Verwaltung trotz verspäteten Eingangs eine Behandlung im Gemeinderat erfolgen.

Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Büro IKOS die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme zu den Anregungen und Bedenken des Regierungspräsidiums vorbereitet. Die Stellungnahme des RP ist als Anlage 2 beigefügt.

Anlage 1: Stellungnahme zur den Anregungen und Bedenken des RP

Anlage 2: Stellungnahme RP

Stadträtin Herrmann sieht die Meinung ihrer Fraktion durch die Stellungnahme des Regierungspräsidiums bestätigt, weshalb sie gegen den Verwaltungsantrag stimmen werde.

Stadtrat Neidhardt spricht sich ebenfalls gegen den immer weiteren starken Geländeverbrauch aus, da der Trend langsam aber sicher wieder zum Wohnen in den Zentren der Städte zurückgehe.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Sie wird beauftragt, die vorbereitete Stellungnahme zu den Anregungen und Bedenken des Regierungspräsidiums im Zusammenhang mit dem Offenlegungsbeschluss zur 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall abzugeben.
(16 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen)


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