§ 11/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Übernahme einer Bürgschaft zugunsten der Hochschule Heilbronn für dessen Außenstelle in Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Zur Verbesserung des Studienangebotes im Raum Heilbronn-Franken und zur Stärkung der Region kommen die Hochschule Heilbronn und die Fachhochschulstiftung Schwäbisch Hall überein, ab dem Wintersemester 2009/10 eine Außenstelle der Hochschule in Schwäbisch Hall einzurichten, die nachfolgend als Hochschulstandort Schwäbisch Hall bezeichnet wird.

Die Fachhochschulstiftung unterstützt die Hochschule ideell und materiell bei der Errichtung und dem Betrieb des Hochschulstandorts Schwäbisch Hall.

Für eventuell auftretende Leistungsstörungen in dem Betrieb der Hochschule in Schwäbisch Hall soll eine Sicherheit gewährt werden.

Als Sicherheit soll laut dem unterzeichneten Vertrag zur Einrichtung, zum Betrieb und zur Finanzierung des Hochschulstandorts Schwäbisch Hall eine unbedingte, unwiderrufliche und unbefristete selbstschuldnerische kommunale Bürgschaft der Stadt in Höhe von
2,5 Mio. € gewährt werden. Diese sollte zum oben genannten Vertrag vorgelegt werden.

Im Vorhinein zu dieser Beschlussvorlage wurde die erforderliche Genehmigung dieses Rechtsgeschäfts mit dem Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt.

Beschluss:

Es wird der Übernahme einer unbedingten, unwiderruflichen und unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft in Höhe von 2,5 Mio. € durch die Stadt Schwäbisch Hall zugunsten der Hochschule Heilbronn für dessen Außenstelle in Schwäbisch Hall zugestimmt.

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