§ 190 - Verlagerung des Zentralen Omnibus-Bahnhofs (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Rahmen der Gesamtkonzeption zur Entwicklung des Einkaufszentrums bei der ehemaligen JVA entstand der Gedanke, den Zentralen Omnibus-Bahnhof vor das Einkaufszentrum bzw. vor die Gebäude der alten JVA zu verlegen.

Neben der gewünschten Nähe eines Zentralen Omnibus-Bahnhofes zu dem Einkaufszentrum war auch die Entlastung der Innenstadt bzw. des Spitalbachs Ziel dieser Überlegungen. Das Projekt wurde sowohl im Verkehrsbeirat als auch im Bau- und Planungsausschuss und im Gemeinderat intensiv beraten. Dieser signalisierte Zustimmung zu der Verlagerung des ZOB. Daraufhin wurde die Planung vertieft und mit den Betreibern des ÖPNV diskutiert.

Nach anfänglicher Skepsis und einer Reihe von Fachgesprächen konnte die Planung letztlich die Akzeptanz der ÖPNV-Beteiligten finden. Im Rahmen der Gespräche stellte sich auch heraus, dass eine Entlastung des Spitalbaches nicht zu erwarten sei. Im Rahmen der weiteren konkreten Planung stellte sich heraus, dass der vorhandene Straßenraum vor der JVA nicht ausreichen wird, um einen zeitgemäßen nutzerorientierten ZOB zu realisieren. Der fehlende Raum könnte nur mit einer Kragplatte geschaffen werden, die ein bis zwei Meter über den Kocher ragt. Die Alternative wäre der Verzicht auf den flussbegleitenden Fußweg, der aus Sicht der Verwaltung jedoch unbedingt erhalten werden sollte.

Die jetzt vorliegende Planung wurde darauf hin mit einer konkreteren Kostenschätzung hinterlegt. Die Gesamtkosten für die Verlegung des Zentralen Omnibus-Bahnhofes vor das JVA-Gebäude würden nach Schätzung der Fachleute einen Aufwand von 1,94 Mio. € bedeuten.
Diese unerwartet hohen Kosten sind durch folgende Notwendigkeiten begründet:

  • Die Haltestellenüberdachungen vor der JVA erfordern aufgrund der sensiblen Lage im Stadtbild und vor dem Kulturdenkmal des alten JVA-Gebäudes eine weitgehend transparente Lösung. Hier ist ein Kostenaufwand von ca. 840.000 € zu erwarten.
  • Die Kragplatte über das Kocherufer verursacht einen Aufwand von ca. 540.000 €. Die Anlage der Haltestellen selbst, die weitestgehend barrierefrei sein müssen, hat ca. 560.000 € zur Folge (größtenteils durch die erforderliche sensible Auswahl der Baumaterialien).

Ein weiteres Hindernis ist die alte Torwache. Sie wird von der Denkmalpflege als ein besonderes Baudenkmal angesehen. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht noch kein Konsens über den mit der Verlegung des ZOB notwendigen Abbruch dieses Kulturdenkmals. Die Zustimmung der Denkmalpflege ist nicht zu erwarten. Dieses Problem wird sich nur im Dissens lösen lassen.

Hinzu kommt, dass die Stadt keine Aussicht hat, für die Verlagerung Finanzhilfen vom Land zu erhalten. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums sind die GVFG-Mittel, die für ÖPNV-Einrichtungen eingestellt wurden, bereits über Jahre hinaus vergeben. Größtenteils ist das Land dabei, so genannte „Altlasten“ zu finanzieren. Es besteht für die Stadt keine Chance auf Zuschussmittel.


Nach reiflicher Überlegung ist die Verwaltung zu folgendem Meinungsbild gekommen:

Vor dem Hintergrund der zu erwartenden städtischen Finanzsituation der nächsten Jahre ist es nicht zu verantworten, eine solche Investitionssumme für die Verlagerung des ZOB um 100 - 150 m auszugeben.

Die Fülle der in der Priorität höher angesiedelten Aufgaben, stellvertretend seien hier nur die Bildungseinrichtungen genannt, erfordern eine besonders sensible Betrachtung aller anderen anstehenden Investitionen. Vor dem Hintergrund der enormen Kosten und der Tatsache, dass die Stadt über einen funktionierenden ZOB verfügt und mit der Veränderung der räumlichen Situation keine Entlastung des Spitalbachs und der Innenstadt gegeben sein wird, schlägt die Verwaltung vor, das Projekt nicht weiter zu verfolgen.

Dennoch sollte der Gedanke einer Verbesserung nicht aufgegeben werden. Sofern sich der Gemeinderat den o. g. Ausführungen anschließen kann, wird der bestehende ZOB überarbeitet. Aus Sicht der Verwaltung muss es möglich sein, mit deutlich reduziertem Aufwand Haltestellenüberdachungen und eine Verbesserung der Barrierefreiheit zu erreichen. Am alten Standort sind die Anforderungen an die Materialien und die Gestaltung weitaus geringer als vor der empfindlichen Kulisse der alten Vollzugsanstalt.


Nach kurzer Aussprache stellt Oberbürgermeister Pelgrim dieses Thema zurück und teilt mit, dass er bis zu einer endgültigen Lösung jetzt keine kostenverursachenden, planerischen Aufträge mehr vergeben will, die die Verlagerung des ZOB vor die alte JVA untersuchen bzw. damit zusammenhängen.

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