§ 5 - Verlagerung des Zentralen Omnibusbahnhofs - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 31. Oktober 2008, 07:22 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Im Rahmen der Gesamtkonzeption zur Entwicklung des Einkaufszentrums an der ehemaligen JVA wurde seitens der Verwaltung der Gedanke entwickelt, einen zentralen Omnibusbahnhof vor das Einkaufszentrum bzw. vor die Gebäude der alten JVA zu verlegen.

Neben der gewünschten Nähe eines zentralen Omnibusbahnhofes zu einem Einkaufszentrum war auch die Entlastung der Innenstadt bzw. des Spitalbachs Ziel dieser Überlegungen. Das Projekt wurde sowohl im Verkehrsbeirat als auch im Bau- und Planungsausschuss und Gemeinderat intensiv beraten. Der Gemeinderat signalisierte eine deutliche Zustimmung zu der Verlagerung des ZOB's. Daraufhin wurde die Planung weiter vertieft und intensiv mit den Betreibern des ÖPNV's diskutiert.

Nach anfänglicher Skepsis und einer Reihe von Fachgesprächen konnte die Planung letztlich die Akzeptanz der ÖPNV-Beteiligten finden. Im Rahmen der Gespräche stellte sich auch heraus, dass eine Entlastung des Spitalbaches nicht zu erwarten und zu erwirken ist. Im Rahmen der weiteren konkreten Planung stellte sich heraus, dass der vorhandene Straßenraum vor der JVA nicht ganz ausreichen wird, um einen zeitgemäßen nutzerorientierten ZOB zu realisieren. Es wurde deutlich, dass der fehlende Raum nur mit einer Kragplatte, die ein bis zwei Meter über den Kocher ragt, geschaffen werden kann. Die Alternative wäre der Verzicht auf den flussbegleitenden Fußweg, der aus der Sicht der Verwaltung jedoch unbedingt zu erhalten ist.

Die jetzt vorliegende Planung wurde darauf hin mit einer konkreteren Kostenschätzung hinterlegt. Die Gesamtkosten für die Verlegung des zentralen Omnibusbahnhofes vor dem JVA-Gebäude würden nach Schätzung der Fachleute einen Aufwand von 1,94 Mio. € bedeuten.

Der unerwartet hohe Aufwand ist durch folgende Notwendigkeiten begründet:

  • Die Haltestellenüberdachungen vor der JVA erfordern aufgrund der sensiblen Lage im Stadtbild und vor dem Kulturdenkmal des alten JVA-Gebäudes eine weitgehend transparente Lösung. Hier ist ein Kostenaufwand von ca. 840.000 € zu erwarten.
  • Die Kragplatte über das Kocherufer verursacht den enormen Aufwand von ca. 540.000 €. Die Anlage der Haltestellen selbst, die weitestgehend barrierefrei sein muss, hat einen Aufwand von 560.000 € zur Folge. Größtenteils durch die erforderliche sensible Auswahl der Baumaterialien.


Ein weiteres Hindernis ist der Abbruch der alten Wache. Die alte Wache wird von Seiten der Denkmalpflege als ein besonderes Baudenkmal betrachtet. Es besteht zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Konsens über den mit der Verlegung des ZOB's notwendigen Abbruch des Kulturdenkmals. Die Zustimmung der Denkmalpflege ist nicht zu erwarten; dieses Problem wird sich nur im Dissens lösen lassen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Stadt keine Aussicht hat, für die Verlagerung des ZOB's Finanzhilfen vom Land zu erhalten. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums sind die GVFG-Mittel, die für ÖPNV-Einrichtungen eingestellt wurden, über Jahre hinaus bereits vergeben. Größtenteils ist das Land dabei, so genannte „Altlasten“ zu finanzieren. Es besteht für die Stadt keine Chance hier Mittel zu erhalten.


Nach reiflicher Überlegung ist die Verwaltung zu folgendem Meinungsbild gekommen:

Vor dem Hintergrund der zu erwartenden städtischen Finanzsituation der nächsten Jahre ist es nicht zu verantworten, eine solche Investitionssumme für die Verlagerung eines ZOB's um „lediglich 150 m“ auszugeben.

Die Fülle der in der Priorität höher angesiedelten Aufgaben, stellvertretend seien hier nur die Bildungseinrichtungen genannt, erfordern eine besonders sensible Betrachtung aller anstehenden Investitionen. Vor dem Hintergrund der enormen Kosten und der Tatsache, dass die Stadt über einen funktionierenden ZOB verfügt und mit der Veränderung der räumlichen Situation keine Entlastung des Spitalbachs und der Innenstadt gegeben sein wird, schlägt die Verwaltung vor, das Projekt nicht weiter zu verfolgen.

Dennoch sollte der Gedanke einer Verbesserung des ZOB's nicht aufgegeben werden. Sofern der Gemeinderat sich den Ausführungen der Verwaltung anschließen kann, wird der bestehende ZOB nochmals überarbeitet. Aus Sicht der Verwaltung muss es möglich sein, mit einem deutlich reduzierten Aufwand Haltestellenüberdachungen sowie eine Verbesserung der Barrierefreiheit zu erreichen. Am alten Standort sind die Anforderungen an die Materialien und Gestaltung weitaus geringer als vor der empfindlichen Kulisse der alten Vollzugsanstalt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Die Verlegung des zentralen Omnibusbahnhofes vor die JVA wird planerisch nicht weiter verfolgt.

Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, eine Neukonzeption für das Vorfeld der JVA auszuarbeiten und konzeptionelle Gedanken für die Verbesserung des bestehenden zentralen Omnibusbahnhofes zu entwickeln.


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