694117/meetingminutes/1205841/paragraph

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Die HGE wird im Frühjahr 2009 für den städtebaulichen Entwurf einen eingeladenen Wettbewerb für Architekten, unter Beteiligung von Landschaftsarchitekten, durchführen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Ausschreibungsunterlagen, d.h. Zielkatalog und städtebauliche Rahmenbedingungen, Benennung des Preisgerichtes etc. erarbeitet und mit der Architektenkammer abgestimmt. Eine wesentliche Voraussetzung für die weitere Bearbeitung war die Frage der zukünftigen Nutzung der Sportflächen, die zum Teil bei Hochwasser überflutet sind, obwohl sie nicht als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen sind.
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Die HGE wird im Frühjahr 2009 für den städtebaulichen Entwurf einen Wettbewerb für Architektinnen/Architekten, unter Beteiligung von Landschaftsarchitekten, durchführen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Ausschreibungsunterlagen, d. h. Zielkatalog und städtebauliche Rahmenbedingungen, Benennung des Preisgerichtes etc., erarbeitet und mit der Architektenkammer abgestimmt. Eine wesentliche Voraussetzung für die weitere Bearbeitung ist die Frage der zukünftigen Nutzung der Sportflächen, die zum Teil bei Hochwasser überflutet werden, obwohl sie nicht als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen sind.
  
Eine wesentliche Voraussetzung für die Zustimmung von Seiten der Fachbehörden für dieses Vorhaben ist davon abhängig, dass ein vollständiger wasserwirtschaftlicher Ausgleich der Inanspruchnahme überfluteter Bereiche möglich ist. Von Seiten der Verwaltung wurde hierzu das Planungsfachbüro Geitz &amp; Partner, die sich auf dererlei Fragen spezialisiert haben, eingeschaltet. Das Büro bestätigt die Möglichkeit eines vollständigen wasserwirtschaftlichen Auslgeichs und zeigt noch weitere Maßnahmen der ökologischen Aufwertung des Kochers und der Optimierung der Abschlussverhältnisse in der dazugehörigen Aue auf. Die hiermit verbundenen Möglichkeiten wurden mit den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden bereits diskutiert. Die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden bestätigten die Untersuchung des Büros Geitz &amp; Partner und signalisierten eine deutliche Zustimmung zu dem Projekt.
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Als wesentliche Voraussetzung für die Zustimmung der Fachbehörden zu diesem Vorhaben muss ein vollständiger wasserwirtschaftlicher Ausgleich der Inanspruchnahme überfluteter Bereiche möglich sein. Die Verwaltung hat hierzu das Planungsfachbüro Geitz &amp; Partner aus Stuttgart eingeschaltet, das auf diese Dinge spezialisiert ist. Das Büro bestätigt die Möglichkeit eines vollständigen wasserwirtschaftlichen Ausgleichs und zeigt noch weitere Maßnahmen der ökologischen Aufwertung des Kochers und der Optimierung der Abschlussverhältnisse in der dazugehörigen Aue auf. Die hiermit verbundenen Möglichkeiten wurden bereits mit den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden diskutiert. Diese bestätigen die Untersuchung des o. g. Büros und signalisieren Zustimmung zu dem Projekt.
  
Von Seiten der Wasserwirtschaft wird zur Klärung der Hochwasserproblematik eine detaillierte zweidimensionale hydrodynamische Modellrechnung gewünscht. Eine derartige Ausarbeitung kann vom Institut für Wasserbau an der Uni Stuttgart durchgeführt werden. Sie beinhaltet dann auch Aussagen über die Abschlussverhältnisse des Kochers bis einschließlich der Ortslage Gelbingen. Diese Untersuchung wird im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens eine grundlegende Rolle spielen.
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Von der Wasserwirtschaft wird zur Klärung der Hochwasserproblematik eine detaillierte zweidimensionale hydrodynamische Modellrechnung gewünscht. Eine derartige Ausarbeitung kann vom Institut für Wasserbau an der Uni Stuttgart durchgeführt werden. Sie beinhaltet dann auch Aussagen über die Abschlussverhältnisse des Kochers einschließlich der Ortslage Gelbingen. Diese Untersuchung wird im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens eine grundlegende Rolle spielen.
  
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die fachlichen Fragen hinsichtlich des Hochwasserschutzes und der Überschwemmungsgebiete durch entsprechende Ausgleichsplanungen vollständig beantwortet werden konnten. Von Seiten der Verwaltung wird erwartet, dass das Bebauungsplanverfahren erheblich vereinfacht wird.
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Zusammenfassend ist festzustellen, dass die fachlichen Fragen hinsichtlich des Hochwasserschutzes und der Überschwemmungsgebiete durch entsprechende Ausgleichsplanungen vollständig beantwortet werden konnten. Die Verwaltung erwartet, dass das Bebauungsplanverfahren dadurch erheblich vereinfacht wird.
  
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Aktuelle Version vom 8. Mai 2010, 00:09 Uhr

Sachvortrag:

Die Stadt beabsichtigt im Bereich der jetzigen Sportflächen in der Auwiese Gelände für eine Wohnbebauung zu erschließen. Die vorgesehene Abgrenzung wurde in die aktuelle 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes aufgenommen.

Die HGE wird im Frühjahr 2009 für den städtebaulichen Entwurf einen Wettbewerb für Architektinnen/Architekten, unter Beteiligung von Landschaftsarchitekten, durchführen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Ausschreibungsunterlagen, d. h. Zielkatalog und städtebauliche Rahmenbedingungen, Benennung des Preisgerichtes etc., erarbeitet und mit der Architektenkammer abgestimmt. Eine wesentliche Voraussetzung für die weitere Bearbeitung ist die Frage der zukünftigen Nutzung der Sportflächen, die zum Teil bei Hochwasser überflutet werden, obwohl sie nicht als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen sind.

Als wesentliche Voraussetzung für die Zustimmung der Fachbehörden zu diesem Vorhaben muss ein vollständiger wasserwirtschaftlicher Ausgleich der Inanspruchnahme überfluteter Bereiche möglich sein. Die Verwaltung hat hierzu das Planungsfachbüro Geitz & Partner aus Stuttgart eingeschaltet, das auf diese Dinge spezialisiert ist. Das Büro bestätigt die Möglichkeit eines vollständigen wasserwirtschaftlichen Ausgleichs und zeigt noch weitere Maßnahmen der ökologischen Aufwertung des Kochers und der Optimierung der Abschlussverhältnisse in der dazugehörigen Aue auf. Die hiermit verbundenen Möglichkeiten wurden bereits mit den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden diskutiert. Diese bestätigen die Untersuchung des o. g. Büros und signalisieren Zustimmung zu dem Projekt.

Von der Wasserwirtschaft wird zur Klärung der Hochwasserproblematik eine detaillierte zweidimensionale hydrodynamische Modellrechnung gewünscht. Eine derartige Ausarbeitung kann vom Institut für Wasserbau an der Uni Stuttgart durchgeführt werden. Sie beinhaltet dann auch Aussagen über die Abschlussverhältnisse des Kochers einschließlich der Ortslage Gelbingen. Diese Untersuchung wird im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens eine grundlegende Rolle spielen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die fachlichen Fragen hinsichtlich des Hochwasserschutzes und der Überschwemmungsgebiete durch entsprechende Ausgleichsplanungen vollständig beantwortet werden konnten. Die Verwaltung erwartet, dass das Bebauungsplanverfahren dadurch erheblich vereinfacht wird.

Anlage: Stellungnahme Landratsamt

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