§ 186 - Aufstellung des Bebauungsplans "Schwarzäcker" in Matheshörlebach"; hier: Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Entsprechend seinem Auftrag hat das Architektinnenbüro Zink + Knodel + Sadi die Öffentlichkeits- und die Behördenbeteiligung sowie die Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 13.08. bis 15.09.2008 durch Aushang des Bebauungsplanentwurfes statt.
Es gab keine Rückmeldungen, Bedenken oder Anregungen.

Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind innerhalb der Anhörungsfrist keine verfahrensrelevanten Anregungen, die einer Abwägung bedürfen, eingegangen.

Im Rahmen der weiteren Planung wurden gegenüber dem bisher vorliegenden Bebauungsplanentwurf keine Veränderungen vorgenommen.

Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat diesen Satzungsbeschluss am 23.09.2008 zustimmend vorberaten.

Anlage: Lageplan

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

A) Der B-Plan Nr. 2114-01 wird gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan des Architektenbüros Zink + Knodel + Sadi, M 1:500, vom 10.07.2008 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Textteil des Architektenbüros Zink + Knodel + Sadi vom 10.07.2008. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 2114-01.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(einstimmig - 18 -)


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