§ 2/1 - Aufstellung des Bebauungsplans "Schwarzäcker" in Matheshörlebach"; hier: Satzungsbeschluss - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 31. Oktober 2008, 07:22 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Entsprechend Ihrem Auftrag hat das Architektenbüro Zink + Knodel + Sadi die Öffentlichkeits­beteiligung sowie die Behördenbeteiligung und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 13.08.2008 bis 15.09..2008 durch öffentlichen Aushang des Bebauungsplanentwurfes statt.
Ergebnis: keine Rückmeldungen, Bedenken oder Anregungen.

Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind innerhalb der Anhörungsfrist keine verfahrensrelevanten Anregungen, die einer Abwägung bedürfen, eingegangen.

Im Rahmen der weiteren Entwurfsplanung wurden gegenüber dem bisher vorliegenden Bebauungsplanentwurf keine Veränderungen vorgenommen.

Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat diesen Satzungsbeschluss am 23.09.2008 zustimmend vorberaten.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Satzungsbeschluss

A) Bebauungsplan Nr. 2114-01, „Schwarzäcker“ Matheshörlebach:
Der B-Plan Nr. 2114-01 „Schwarzäcker“ wird gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Architektenbüros Zink + Knodel + Sadi, M 1:500 vom 10.07.2008 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Schwarzäcker“ Matheshörlebach:
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Schwarzäcker“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Architektenbüros Zink + Knodel + Sadi, vom 10.07.2008. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2114-01.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.


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