§ 179 - Erlassregelung Betreuungskosten Verlässliche Grundschule und offene Ganztagesbetreuung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Im Rahmen der Beratungen zum Haushalts 2008/09 wurde beschlossen, Kinder aus einkommensschwachen Familien von den Kosten für die Teilnahme am Betreuungsangebot Verlässliche Grundschule und offene Ganztagesschule zu entlasten. Der Fachbereich Jugend, Schule und Soziales hat hierzu einen Verteilungsvorschlag ausgearbeitet:

Begünstigter Personenkreis:

  • Hartz IV-Empfängerinnen/ -Empfänger
  • Berechtigte des Haller Gutscheinheftes
  • Wohngeldempfängerinnen/ -empfänger
  • mit den vorstehend aufgeführten Leistungsgruppen vergleichbare Personenkreise (wie z. B. Familien die Leistungen nach dem Ayslbewerberleistungsgesetz erhalten)

Voraussetzung
→ Besuch einer Schule in städtischer Trägerschaft


Entlastung:

  • Für den Besuch einer Betreungsgruppe der Verlässlichen Grundschule werden monatliche Elternbeiträge - je nach Dauer der Betreuung - von 15,- bis 55,- € erhoben.
  • Für die Teilnahme an der offenen Ganztagesbetreuung der GS Rollhof - und ab dem Schuljahr 2008/09 auch der GS Langer Graben - sind monatliche Elternbeiträge von 57,- € bzw. 46,- € zu bezahlen.
  • Die jeweiligen Elternbeiträge werden erlassen.


Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen:

Die Prüfung erfolgt vor Ort durch die Schulsekretariate (Vorlage der entsprechenden Bescheide)


Abwicklung/ Abrechnung:

Die Schulsekretariate vermerken die Beitragsfreiheit auf dem Anmeldebogen.
Die Anmeldung der Kinder im Abrechnungssystem „Finanz plus“ erfolgt mit Beitrag 0 € bis zum Ende des laufenden Schuljahres.


Essensteilnehmer/Kosten
Ab dem Schuljahr 2008/09 nehmen an den beiden Grundschulen voraussichtlich 50 Schülerinnen und Schüler das Ganztagesangebot und an allen Grundschulen zusammen voraussichtlich rd. 175 Schülerinnen und Schüler die Betreuungsangebote Verlässliche Grundschule in Anspruch.
Geht man von einem durchschnittlichen monatlichen Elternbeitrag mit 40,- € und von einem Anteil Anspruchsberechtigter mit 20 % aus, so ergibt sich folgende Kostenbelastung:

25 Kinder * 40,-€ * 12 Monate * 20 % = rd. 21.600,- €

für ein volles Jahr.

Beschluss:

Die im Sachvortrag dargestellten Erlassregelungen zur Entlastung von Kindern aus einkommensschwachen Familien werden genehmigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Regelungen zum 01. November 2008 umzusetzen.
(einstimmig - 36 -)


Meine Werkzeuge