§ 5 - Umgebungsrichtlinie der EUhier: Geplante Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 10. Oktober 2008, 05:50 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Ergebnisse Lärmkartierung 2007

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Richtlinie 2002/49/EG) wurde das Bundes-Immissionsschutzgesetz geändert und der § 47a dieses Gesetzes zur Lärmminderungsplanung novelliert.

Entsprechend diesen rechtlichen Vorgaben wurde im vergangenen Jahr durch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg (LUBW) die Lärmkartierung der 1. Stufe für alle Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio Fahrzeugen im Jahr (d.h. mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge (alle Tage) von mehr als 16.400 Fahrzeuge am Tag) durchgeführt. Im Herbst 2007 erfolgte durch die LUBW die Veröffentlichung der für Baden-Württemberg erstellten Lärmkarten im Internet (www.lubw.de).
Der Gemeinderat wurde darüber am 15.10/24.10.2007 im Rahmen eines Sachstandsbe­richtes informiert.

Im Stadtgebiet Schwäbisch Hall wurde die Lärmkartierung in der 1. Stufe durch die LUBW für folgende Straßenabschnitte erarbeitet:

  • Stuttgarter Straße (B 19), östlich Einmündung Gaildorfer Straße
  • Johanniterstraße
  • Langer Graben
  • Crailsheimer Straße, westlich Einmündung Ellwanger Straße

Die Veröffentlichung der Lärmkarten erfolgte als Isophonenpläne für die Lärmindizes LDEN (über 24 h gemittelter Tag-Abend-Nacht-Lärmindex mit Zuschlägen für den Abend- und Nachtzeitraum) und LN(Lärmindex für den Nachtzeitraum zwischen 22.00 und 6.00 Uhr).

Des Weiteren wurde die Anzahl von lärmbelasteten Einwohnern in definierten Pegelbereichen veröffentlicht. Für Lärmpegel mit LDEN > 70 dB(A) bzw. LN> 60 dB(A) wurden u.a. folgende Betroffenenzahlen ermittelt:

LDEN > 70 dB(A): 61 Einwohner
LN > 60 dB(A): 102 Einwohner
Zudem sind 2 Schulgebäude von Lärmpegeln mit mehr als LDEN = 65 dB(A) betroffen.

Für die Stadt Schwäbisch Hall ergibt sich somit nach den Vorgaben der EG-Richtlinie 2002/49/EG i.V.m. § 47 d BImSchG sowie auf Grundlage der Ergebnisse der Lärmkartierung 2007 die Notwendigkeit, einen Lärmaktionsplan für die o.g. kartierten Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio Fahrzeugen im Jahr aufzustellen.

Aufstellung Lärmaktionsplan 2008

Auslösewerte für Schallschutzmaßnahmen

Auslösewerte für Maßnahmen, d.h. Lärmpegel, ab denen Handlungsbedarf für Schallschutzmaßnahmen besteht, sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat als Auslösewerte für Maßnahmen in der 1. Stufe Lärmpegel von 70 dB(A) (Lärmindex LDEN) und/oder 60 dB(A) (Lärmindex LN) vorgeschlagen. Das Umweltbundesamt sowie der Sachverständigenrat für Umweltfragen nennt in diesem Zusammenhang Werte von 65 dB(A) (Lärmindex LDEN) und/oder 55 dB(A) (Lärmindex LN).

Zeitlicher Ablauf der Lärmaktionsplanung:

Die Aufstellung des Lärmaktionsplans hätte gemäß der EG-Richtlinie 2002/49/EG i.V.m. § 47 d BImSchG bis zum 18. Juli 2008 erfolgen sollen. Die Datenübermittlung des Lärmaktionsplans an die EU sollte bis Ende Dezember 2008 abgeschlossen sein. Das Vorliegen des fertigen Lärmaktionsplans bis zum 18. Juli war schon aufgrund von Verzögerungen während der Lärmkartierung im vergangenen Jahr nicht möglich. Die Aufstellung des Lärmaktionsplans ist nun bis Ende Dezember 2008 anzustreben.

Inhalte des Lärmaktionsplans

Nach Anhang V der EG-Richtlinie 2002/49/EG sollte der Lärmaktionsplan u.a. folgende Angaben enthalten:

  • Bewertung der geschätzten Anzahl von Betroffenen
  • Maßnahmenkatalog mit kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Lärmminderung und die sich dadurch ergebende Reduzierung der Anzahl der Betoffenen
  • Kosten-Nutzen-Analyse der Maßnahmen

Vorgehensweise zur Aufstellung des Lärmaktionsplans

Da die Lärmkartierung der 1. Stufe durch die LUBW auf einer eher abstrakten Ebene durchgeführt wurde, erfolgte zunächst eine detaillierte Analyse der Lärmsituation mit Auswertung der Betroffenenzahlen. Dabei wurden auch die bereits gebauten bzw. geplanten Maßnahmen (Ost- und Westumfahrung einschließlich Tunnel Weilervorstadt) berücksichtigt und mit dem Analysefall der Lärmkartierung 2007 vor Realisierung der Ostumfahrung verglichen.

Anschließend wurden konkrete Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit geprüft, d.h. hinsichtlich ihrer Pegelminderungen und der Veränderungen der Anzahl der Betroffenen.

Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit, d.h. der zuständigen Behörden (z.B. Straßenbaulastträger) und der Bürger.
Für die geplanten Maßnahmen soll zudem eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden, durch eine Gegenüberstellung von Kosten für die Maßnahmen und einer Steigerung des Wohnwerts.

Lärmanalyse

Gegenüber der Lärmkartierung 2007 haben sich zwischenzeitlich Veränderungen im Straßennetz der Stadt Schwäbisch Hall ergeben. Die Ostumfahrung wurde fertig gestellt, die neue Westumfahrung wird bereits gebaut, für den Tunnel Weilervorstadt liegen konkrete Planungen vor. Durch diese Maßnahmen ergibt sich auf den betrachteten Straßenabschnitten ohnehin eine Verbesserung der schalltechnischen Situation. Aus diesem Grund wurden folgende Lärmanalysen durchgeführt:

  • Analyse für den Prognose-Nullfall 2015, d.h. ohne Realisierung der Ost- und Westumfahrung, Stand der Lärmkartierung 2007
  • Analyse unter Berücksichtigung der Ost- und Westumfahrung, einschließlich Tunnel Weilervorstadt, Prognosehorizont 2015

Die in der Tabelle in der Anlage dargestellten Ergebnisse zeigen, dass sich durch die Realisierung der o.g. Maßnahmen deutliche Pegelminderungen an der Johanniterstraße und eine deutliche Reduzierung der Betroffenen ergeben, die von mehr als 70 dB(A) (Lärmindex LDEN) bzw. 60 dB(A) (Lärmindex LN) betroffen sind.

Maßnahmenprüfung

Anschließend wurden für die in Schwäbisch Hall betrachteten Straßenabschnitte weitere mögliche Schallschutzmaßnahmen geprüft:

a) Durchfahrtsverbots für Lkw > 2,8 t. (Liefer- und Anliegerverkehr ist selbstverständlich möglich)
b) Temporeduzierung auf der Straße Langer Graben von 40 km/h auf 30 km/h, auf der Crailsheimer Straße von 50 km/h auf 30 km/h.
c) Durchfahrtsverbots für Lkw > 2,8 t und Temporeduzierung auf der Straße Langer Graben von 40 km/h auf 30 km/h, auf der Crailsheimer Straße von 50 km/h auf 30 km/h.

Eine Temporeduzierung auf der Johanniterstraße ist nach Aussage des Regierungsprä­sidiums wegen des 4spurigen Ausbaues der Bundesstraße rechtlich nicht möglich. Aus diesem Grund ist hier eine Temporeduzierung nicht realisierbar. Hier kann lediglich ein Lkw-Durchfahrtsverbot greifen. Ob diese Maßnahme verkehrsrechtlich haltbar ist, ist im weiteren Verfahren noch zu klären.

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind in der Tabelle in der Anlage zusammen­fassend dargestellt.

Im Falle eines Durchfahrtsverbots für Lkw > 2,8 t und einer Temporeduzierung auf der Straße Langer Graben und der Crailsheimer Straße kann gegenüber der Realisierung Ost- und Westumfahrung (einschließlich Tunnel) eine Pegelminderung von 1 bis 2 dB an der Stuttgarter Straße und der Johanniterstraße bzw. bis zu 3 bis 4 dB an der Crailsheimer Straße erreicht werden. Dadurch wird die Anzahl der Betroffenen, die von Lärmpegeln von mehr als 70 dB(A) (Lärmindex LDEN) bzw. 60 dB(A) (Lärmindex LN) weiter reduziert.

Im Falle der Durchführung der Maßnahmen ist zu beachten, dass die schalltechnischen Auswirkungen durch Verdrängungseffekte aufgrund des Durchfahrtsverbots und der Temporeduzierung auf das Straßennetz von Schwäbisch Hall untersucht und ggf. Maßnahmen getroffen werden sollten.

Passive Schallschutzmaßnahmen durch finanzielle Förderung von Schallschutzfenstern und Lüftungseinrichtungen für Schlafräume wurden schon in der Vergangenheit in Rahmen von Lärmsanierungsprogrammen durchgeführt und sollten auch zukünftig in Betracht gezogen werden. Passive Schallschutzmaßnahmen sollten an den Gebäuden vorgesehen werden, an denen auch nach Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen die Auslösewerte des Umweltministeriums Baden-Württemberg erreicht oder überschritten werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die zuständige Behörde zur Umsetzung der Maßnahmen (Straßenbaulastträger) sollte über die möglichen Maßnahmen (hier ggf. Temporeduzierung und Durchfahrtsverbot für Lkw) frühzeitig informiert und angehört werden. Der Straßenbaulastträger muss dem Lärmaktionsplan zustimmen. Die Inhalte des Lärmaktionsplans sind verbindlich umzusetzen.

Ein wichtiger Aspekt bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans ist zudem die Einbindung und Mitarbeit der Bürger. Der Ablauf der Bürgerbeteiligung ist in den Rechtsgrundlagen nicht konkret geregelt.

Im Sinne einer weitergehenden, verstärkten Einbindung und Mitwirkung der Bürger wird vorgeschlagen, die Ergebnisse und die vorgeschlagenen Maßnahmen in einer Bürgerversammlung vorzustellen du zu erläutern. Neben der Vorstellung der Untersu­chungsergebnisse und des Maßnahmenkatalogs ist den Bürgern die Möglichkeit zu geben, weitere Anregungen zur Verbesserung der schalltechnischen Situation zu äußern.

Anschließend sollte die Offenlage des Entwurf des Lärmaktionsplans erfolgen. Das Verfahren kann an die Vorgehensweise in einem Bebauungsplanverfahren angelehnt werden.

Anlage 1: Ergebnis der Untersuchung

Anlage 2: Lageplan 1

Anlage 3: Lageplan 2

Anlage 4: Lageplan 3

Anlage 5: Lageplan 4

Anlage 6: Lageplan 5

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt die betroffene Bürgerschaft im Rahmen einer Bürgerinformation über das Ergebnis der bisher durchgeführten Lärmaktionsplanung zu informieren und deren Meinungsbild und Vorschläge in Erfahrung zu bringen. Das Ergebnis wird im Anschluss dem Gemeinderat vorgestellt und gleichzeitig die weitere Vorgehensweise beschlossen.

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