§ 171 - Aufstellung des Bebauungsplans „3. Änderung im Bereich Salierweg“; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Einrichtung der Fachhochschule am „Ziegeleiweg“ hat einen Parkplatzbedarf, der sich auf den zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen im Bereich des Parkhauses nicht erfüllen lässt. Der darüber hinaus gehende Bedarf kann aus Sicht der Verwaltung nur auf den Flurstücken 1489, 1490 und 1494 an der Crailsheimer Straße realisiert werden. Im rechtskräftigen Bebauungsplan „Kreuzäcker und Kreuzwiesen - Änderung im Bereich Salierweg“ ist dort bereits seit Jahren eine Parkfläche, jedoch als Tiefgarage, ausgewiesen. Diese wird derzeit oberirdisch beparkt.

Nach dem heutigen Erkenntnisstand besteht der Untergrund des Areals aus massivem Fels. Eine Tiefgarage ließe sich deshalb nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand realisieren. Aus wirtschaftlicher Sicht ist eine solche Einrichtung somit indiskutabel.

Es wird daher vorgeschlagen, auf den Grundstücken ein eingeschossiges Parkdeck zu errichten, auf dem dann der zusätzliche Stellplatzbedarf für die Fachhochschule erfüllt werden kann. Für die östlich gelegene Bauzeile bedeutet dies, dass das Parkdeck in Höhe der bestehenden Gartenanlagen in Erscheinung tritt. Zeichnerische Schnitte durch die Grundstücksflächen verdeutlichen die Situation in anschaulicher Weise. Unzumutbare Beeinträchtigungen entstehen durch die Anlage des Parkdecks nach Auffassung der Verwaltung nicht. Um zeitnah eine Genehmigung für ein solches Bauwerk zu erhalten, wäre es sinnvoll, den Weg über ein Bebauungsplanverfahren zu ermöglichen. Der Planbereich wird im Westen durch die Crailsheimer Straße, im Süden durch den Komberger Weg und im Osten durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung entlang des Salierweges begrenzt.

Die optische Beeinträchtigung der Gebäudezeile am Salierweg durch das Parkdeck kann durch einen Sichtschutz zwischen den parkenden Fahrzeugen und den Grundstücksgrenzen minimiert werden. Falls die Anwohnerinnen und Anwohnern keinen Sichtschutz wünschen, wird dieser nicht realisiert.

Anlage 1: Bisher rechtsgültiger Bebauungsplan
Anlage 2: Künftig rechtsgültiger Bebauungsplan

Beschluss:

A) Der o. g. B-Plan Nr. 0142-01/053 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 12.09.2008 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 12.09.2008. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „3. Änderung im Bereich Salierweg“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(29 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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