§ 169 - Hochschule Heilbronn - Standort Schwäbisch Hall; hier: Zuschuss an die Hospitalstiftung für die Außenstelle (öffentlich)

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Sachvortrag:

Am 22. Juli 2008 ist der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der Fachhochschulstiftung Schwäbisch Hall (treuhänderisch verwaltet durch die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist) und der Hochschule Heilbronn über die Errichtung einer Außenstelle in Hall mit Zustimmung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zustande gekommen.

Nach dem Wortlaut des Vertrages verpflichtet sich die Stiftung zu folgenden Leistungen:

  1. Für die Einrichtung des Hochschulstandorts gewährt die Stiftung der Hochschule zur Deckung der Vorbereitungskosten einmalig € 150.000.
  2. Für den Betrieb in Schwäbisch Hall stellt die Stiftung der Hochschule ferner das Gebäude Ziegeleiweg 4 und ausreichend Parkplätze für die Dauer der Vertragslaufzeit betriebsbereit und unentgeltlich zur Verfügung und trägt Bauunterhaltung und Betriebskosten.
  3. Die Stiftung verpflichtet sich bis spätestens zum 01. Juli 2009 die für die Nutzung zum Hochschulbetrieb erforderliche räumliche und sächliche Erstausstattung im Gesamtwert von ca. 900.000 € (Mobiliar, Medienausstattung, Bibliothek, Rechenzentrum ...) bedarfsgerecht bereit zu stellen.
  4. Die Stiftung gewährt der Hochschule zudem einen jährlichen Unterstützungsbeitrag von 660.000 €.

Die einmaligen Vorbereitungskosten in Höhe von 150.000 € sollen aus den Spendeneinnahmen der Wirtschaft im Jahre 2008 finanziert werden.

Das Gebäude Ziegeleiweg 4 wird im Rahmen einer Zustiftung von der Bausparkasse Schwäbisch Hall auf die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist übertragen.
Aus diesem Vorgang entstehen der Stiftung Kosten für die Vermessung sowie evtl. anfallende Grunderwerbsteuern.

Für den Ausbau des Gebäudes für die Hochschule sind laut Kostenschätzung der städtischen Hochbauabteilung 4.782.836,10 € erforderlich. Dieser Betrag beinhaltet auch die Kosten für die Erstausstattung in Höhe von 562.140 €. Somit entstehen Aufwendungen für reine Baumaßnahmen von 4.220.696,10 €.

Die Kostensteigerung von 1.364.696 € gegenüber der Schätzung vom Februar mit 2.856.000 € brutto (2,4 Mio. € netto) resultiert im Wesentlichen aus der Durchführung von energetischen Baumaßnahmen, wie Anbringung einer WDV-Fassade in Verbindung mit dem Glasaustausch der vorhandenen Fenster (ca. 600.000 €) sowie einer Wärmerückgewinnungsanlage (ca. 250.000 €).

Die vorgesehenen energetischen Maßnahmen würden bei einer angenommenen jährlichen Steigerung der Energiekosten um 8 % bei einer Kapitalverzinsung von 5 % p. a. bereits nach 10 Jahren zu einer Amortisation der Investitionen mit einem Einspareffekt von ca. 53.000 € führen.

Die restlichen Kostensteigerungen sind u. a. auf die Realisierung einer Dachterrasse als Ersatz für den fehlenden Campus (ca. 130.000 €) zurückzuführen.

Hinsichtlich der notwendigen Stellplätze wird eine Verständigung mit der Bausparkasse im Zuge einer Dienstbarkeit notwendig sein. Als Kompensation müssen an einem anderen Standort Stellplätze errichtet werden. In diesem Zusammenhang könnten auf die Stadt bzw. die Stiftung finanzielle Verpflichtungen in der Größenordnung von 400.000 - 500.000 € zukommen .

Für die Erstausstattung der Hochschule sind gem. Vertrag 900.000 € vorgesehen. 562.140 € sind hiervon in der Kostenschätzung des Hochbauamtes berücksichtigt. Der Restbetrag soll mit gebrauchtem Mobiliar, das von der Bausparkasse gestiftet wurde, abgedeckt werden.

Die jährlichen Unterstützungsbeiträge in Höhe von 660.000 € werden aus den Spenden der Wirtschaft getragen. Die erste Halbjahresrate wird im Juli 2009 zur Zahlung fällig.

Damit entsteht bei der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist für die Jahre 2008/2009 folgender Finanzierungsbedarf:

Baukosten einschl. Erstausstattung 4.790.000 €
(gerundet)
Vorbereitungskosten 150.000 €
Unterstützungsbeitrag 2009 330.000 €
(anteilig)
Betriebskosten 2009 60.000 €

5.330.000 €

Als Spendeneinnahmen aus der Wirtschaft sind für 2008 und 2009 rund 1,3 Mio. € veranschlagt.

Es verbleibt ein Finanzierungsvolumen von 4,03 Mio. €.

Bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2008/2009 der Stadt wurden für den Ausbau der Hochschule an dem damals geplanten Standort in der Salinenstraße (altes JVA- Gebäude) folgende Mittel eingestellt:

2008 2.000.000 €
2009 3.500.000 €

Da die Hochschule jetzt im Gebäude Ziegeleiweg 4 eingerichtet werden soll, werden die oben genannten Mittel nicht mehr in vollem Umfang benötigt.
Damit die Fachhochschulstiftung als Teil der Hospitalstiftung die oben beschriebenen Leistungen erbringen kann, sollen für das Jahr 2008 1,93 Mio. € und für 2009 2,1 Mio. € außerplanmäßig als Zuschuss an den Hospital zur Verfügung gestellt werden. Damit verbleiben für die Sanierung der JVA-Gebäude ca. 1,47 Mio. € verfügbar.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben soll von der Haushaltsstelle 6152.940000.0801 erfolgen.

Auf entsprechende Frage von Stadträtin Rabe teilt Oberbürgermeister Pelgrim mit, dass für die Sanierung der alten JVA insgesamt (mit Landeszuschuss) Mittel von 2,47 Mio. € zur Verfügung stehen. Dieser Betrag reiche natürlich nicht aus, weshalb auch an eine Refinanzierung durch vermietbare Flächen in diesem Gebäude gedacht werde.

Stadtrat Vogt weist auf die Kostensteigerungen von knapp 2 Mio. € für das Hochschul­gebäude hin und bedauert dies.
Seine Fraktion stehe aber dennoch voll hinter dem Vorhaben.

Stadträte Baumann, Härtig und Preisendanz plädieren ebenfalls für die Verwaltungsanträge.

Beschluss:

  1. Die Zuschüsse in Höhe von 1,93 Mio. € für das Haushaltsjahr 2008 und von 2,1 Mio. € für 2009 an die Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist" für die Aufgabenerfüllung gemäß dem Hochschulvertrag vom 27. Juli 2008 werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
  2. Die Deckung der außerplanmäßigen Aufgaben soll von der Haushaltsstelle 6152.940000.0801 erfolgen.

(einstimmig - 37 -)

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