§ 3/1 - Hochschule Heilbronn - Campus Schwäbisch Hall; hier: Zuschuss an die Hospitalstiftung für die Außenstelle (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Am 22. Juli 2008 ist der öffentlich rechtliche Vertrag zwischen der Fachhochschulstiftung Schwäbisch Hall (treuhänderisch verwaltet durch die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist) und der Hochschule Heilbronn über die Errichtung einer Außenstelle in Schwäbisch Hall mit Zustimmung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zustande gekommen.

Nach dem Wortlaut des Vertrages verpflichtet sich die Stiftung zu folgenden Leistungen:

  1. Für die Einrichtung des Hochschulstandorts Schwäbisch Hall stellt die Stiftung der Hochschule zur Deckung der Vorbereitungskosten einmalig € 150.000,00 zur Verfügung.
  2. Für den Hochschulbetrieb in Schwäbisch Hall stellt die Stiftung der Hochschule das Gebäude Ziegeleiweg 4 in Schwäbisch Hall und ausreichend Parkplätze für die Dauer der Vertragslaufzeit betriebsbereit unentgeltlich zur Verfügung und trägt den Bauunterhalt und die Betriebskosten.
  3. Die Stiftung verpflichtet sich bis spätestens zum 01. Juli 2009 mit der für die Nutzung zum Hochschulbetrieb erforderlichen räumlichen und sächlichen Erstausstattung im Gesamtwert von ca. 900.000,00 € (Mobiliar, Medienausstattung, Bibliothek, Rechenzentrum...) bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen.
  4. Die Stiftung zahlt an die Hochschule einen jährlichen Unterstützungsbeitrag von 660.000,00 €.

Die einmaligen Vorbereitungskosten in Höhe von 150.000,00 € sollen aus den Spendeneinnahmen der Wirtschaft im Jahre 2008 finanziert werden.

Das Gebäude Ziegeleiweg 4 wird von der Bausparkasse Schwäbisch Hall im Rahmen einer Zustiftung auf die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist übertragen.
Aus diesem Vorgang entstehen bei der Stiftung Kosten für die Vermessung sowie evtl. anfallende Grunderwerbsteuer.
Für den Ausbau des Gebäudes als Hochschulstandort in Schwäbisch Hall entstehen bei der Stiftung laut Kostenschätzung der Hochbauabteilung der Stadt Schwäbisch Hall 4.782.836,10 €. Dieser Betrag beinhaltet auch die Kosten für die Erstausstattung in Höhe von 562.140,00 €. Somit entstehen Kosten für reine Baumaßnahmen in Höhe von 4.220.696,10 €.

Die Kostensteigerung von 1.364.696,00 € gegenüber der Kostenschätzung aus Februar in Höhe von 2.856.000,00 € brutto (2,4 Mio. € netto) resultieren im Wesentlichen aus der Durchführung von energetischen Baumaßnahmen, wie Anbringung einer WDV-Fassade in Verbindung mit dem Glasaustausch der vorhandenen Fenster (ca. 600.000,00 €) sowie einer Wärmerückgewinnungsanlage (ca. 250.000,00 €).

Die vorgesehenen energetischen Baumaßnahmen würden bei einer angenommenen jährlichen Steigerung der Energiekosten um 8% bei einer Kapitalverzinsung von 5 % p. a. bereits nach 10 Jahren zu einer Amortisation der Investitionen mit einen zusätzlichen Einsparungseffekt in Höhe von ca. 53.000,00 € führen.

Die restlichen Kostensteigerungen gegenüber der Schätzung von Februar sind auf die Realisierung einer Dachterasse als Ersatz für den fehlenden Campus (ca. 130.000,00 €) sowie für weitere im Februar noch nicht vorgesehene Maßnahmen zurückzuführen.

Hinsichtlich der notwendigen Stellplätze, wird eine Verständigung mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall im Zuge einer Dienstbarkeit notwendig sein. Als Kompensation müssen an einem anderen Standort Stellplätze errichtet werden. In diesen Zusammenhang könnten auf die Stadt Schwäbisch Hall bzw. auf die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist finanzielle Verpflichtungen in der Größenordnung von 400-500 T€ zukommen .

Für die Erstausstattung der Hochschule sind gem. Hochschulvertrag 900.000,00 € vorgesehen. 562.140,00 € sind hiervon in der Kostenschätzung des Hochbauamtes berücksichtigt. Der Restbetrag soll mit gebrauchtem Mobiliar, welche von der Bausparkasse gestiftet wurde, abgedeckt werden.

Die jährlichen Unterstützungsbeiträge in Höhe von 660.000,00 € werden aus den Spendeneinnahmen aus der Wirtschaft getragen. Die erste Halbjahresrate wird im Juli 2009 zur Zahlung fällig.

Damit entsteht bei der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist für die Jahre 2008/2009 folgender Finanzierungsbedarf:

Baukosten einschl. Erstausstattung 4.790.000 €
(gerundet)
Vorbereitungskosten 150.000 €
Unterstützungsbeitrag 2009 330.000 €
(anteilig)
Betriebskosten 2009 60.000 €
5.330.000 €


Als Spendeneinnahmen aus der Wirtschaft sind für 2008 und 2009 rund 1.300.000,00 € veranschlagt.

Es verbleibt ein Finanzierungsvolumen in Höhe von 4.030.000,00 €.

Im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2008/2009 bei der Stadt Schwäbisch Hall sind für den Ausbau der Hochschule an dem damals geplanten Standort in der Salinenstr. (altes JVA Gebäude) auf die Haushaltsstelle 6152.940000.0801 folgende Mittel eingestellt:

2008 2.000.000 €
2009 3.500.000 €

Da die Hochschule jetzt an dem Standort Zigeleiweg 4 aufgebaut werden soll, werden die auf die Haushaltsstelle 6152.940000.0801 eingestellten Mittel nicht mehr im vollem Umfang benötigt.

Damit die Fachhochschulstiftung als Unterstiftung der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist die oben beschriebenen Leistungen erbringen kann, sollen für das Jahr 2008 1.930.000,00 € und für das Jahr 2009 2.100.000,00 € außerplanmäßig als Zuschuss an die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist zur Verfügung gestellt werden. Damit verbleiben für die Sanierung der JVA-Gebäude ca. 1,47 Mio. € verfügbar.

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben soll von der Haushaltsstelle 6152.940000.0801 erfolgen.

Beschluss:

  1. Der Zuschuss in Höhe von 1.930.000,00 € für das Haushaltsjahr 2008 und in Höhe von 2.100.000,00 € für das Haushaltsjahr 2009 für die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist für die Aufgabenerfüllung gemäß dem Hochschulvertrag vom 27. Juli 2008 wird außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
  2. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben soll von der Haushaltsstelle 6152.940000.0801 erfolgen.


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