§ 165 - Umgebungslärmrichtlinie der EU; hier: Geplante Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Ergebnisse Lärmkartierung 2007

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Richtlinie 2002/49/EG) wurde das Bundes-Immissionsschutzgesetz geändert und der § 47a dieser Vorschrift zur Lärmminderungsplanung novelliert.

Entsprechend der o. g. rechtlichen Vorgaben ist im vergangenen Jahr durch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) die Lärmkartierung der 1. Stufe für alle Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Fahrzeugen im Jahr (d. h. mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge aller Wochentage von mehr als 16.400 Fahrzeugen) durchgeführt worden. Im Herbst 2007 erfolgte die Veröffentlichung der für Baden-Württemberg erstellten Lärmkarten durch die LUBW im Internet (www.lubw.de).
Der Gemeinderat wurde darüber am 15./24.10.2007 im Rahmen eines Sachstandsbe­richtes informiert.

Im Stadtgebiet Schwäbisch Hall ist die Lärmkartierung der 1. Stufe durch die LUBW für folgende Straßenabschnitte erarbeitet worden:

  • Stuttgarter Straße (B 19), östlich Einmündung Gaildorfer Straße
  • Johanniterstraße
  • Langer Graben
  • Crailsheimer Straße, westlich Einmündung Ellwanger Straße

Die Veröffentlichung erfolgte als Isophonenpläne für die Lärmindizes LDEN(über 24 h gemittelter Tag-Abend-Nacht-Lärmindex mit Zuschlägen für den Abend- und Nachtzeitraum) und LN(Lärmindex für den Nachtzeitraum zwischen 22.00 und 6.00 Uhr).

Ferner wurde die Anzahl von lärmbelasteten Einwohnern in definierten Pegelbereichen veröffentlicht. Für Lärmpegel mit LDEN > 70 dB(A) bzw. LN > 60 dB(A) wurden u.a. folgende Betroffenenzahlen ermittelt:

LDEN > 70 dB(A): 61 Einwohner/innen
LN > 60 dB(A): 102 Einwohner/innen

Zudem sind 2 Schulgebäude von Lärmpegeln mit mehr als LDEN= 65 dB(A) betroffen.

Für die Stadt ergibt sich somit nach den Vorgaben der EG-Richtlinie 2002/49/EG i. V. m. § 47 d BImSchG sowie auf Grundlage der Ergebnisse der Lärmkartierung 2007 die Notwendigkeit, einen Lärmaktionsplan für die o. g. kartierten Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Fahrzeugen im Jahr aufzustellen.


Aufstellung Lärmaktionsplan 2008

Auslösewerte für Schallschutzmaßnahmen

Auslösewerte für Maßnahmen, d. h. Lärmpegel, ab denen Handlungsbedarf für Schallschutzmaßnahmen besteht, sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Das Umweltministerium des Landes hat als Auslösewerte für Maßnahmen in der 1. Stufe Lärmpegel von 70 dB(A) (Lärmindex LDEN) und/oder 60 dB(A) (Lärmindex LN) vorgeschlagen. Das Umweltbundesamt sowie der Sachverständigenrat für Umweltfragen nennt in diesem Zusammenhang Werte von 65 dB(A) (Lärmindex LDEN) und/oder 55 dB(A) (Lärmindex LN).

Zeitlicher Ablauf der Lärmaktionsplanung:

Die Aufstellung des Aktionsplans hätte gemäß der EG-Richtlinie 2002/49/EG i. V. m. § 47 d BImSchG bis zum 18. Juli 2008 erfolgen sollen. Die Datenübermittlung des Lärmaktionsplans an die EU sollte bis Ende Dezember 2008 abgeschlossen sein. Das Vorliegen des fertigen Plans bis zum 18. Juli war schon aufgrund von Verzögerungen während der Lärmkartierung im vergangenen Jahr nicht möglich. Die Aufstellung ist nun bis Ende Dezember 2008 anzustreben.

Inhalte des Lärmaktionsplans

Nach Anhang V der EG-Richtlinie 2002/49/EG sollte der Plan u. a. folgende Angaben enthalten:

  • Bewertung der geschätzten Anzahl von Betroffenen
  • Maßnahmenkatalog mit kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Lärmminderung und die sich dadurch ergebende Reduzierung der Anzahl der Betroffenen
  • Kosten-Nutzen-Analyse der Maßnahmen

Vorgehensweise zur Aufstellung des Lärmaktionsplans

Da die Lärmkartierung der 1. Stufe durch die LUBW auf einer eher abstrakten Ebene durchgeführt wurde, erfolgte zunächst eine detaillierte Analyse der Situation mit Auswertung der Betroffenenzahlen. Dabei wurden auch die bereits gebauten bzw. geplanten Maßnahmen (Ost- und Westumfahrung einschließlich Tunnel Weilervorstadt) berücksichtigt und mit dem Analysefall der Lärmkartierung 2007 vor Realisierung der Ostumfahrung verglichen.

Anschließend sind konkrete Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit geprüft worden, d. h. hinsichtlich Pegelminderung und Veränderung der Anzahl der Betroffenen.

Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit, d. h. der zuständigen Behörden (z. B. Straßenbaulastträger) und der Bürgerinnen/Bürger.
Für die geplanten Maßnahmen soll zudem eine Kosten-Nutzen-Analyse durch Gegenüberstellung der Kosten für die Vorhaben und der Steigerung des Wohnwerts erstellt werden.

Lärmanalyse

Gegenüber der Lärmkartierung 2007 haben sich inzwischen Veränderungen im Straßennetz der Stadt Schwäbisch Hall ergeben. Die Ostumfahrung wurde fertig gestellt, die neue Westumgehung wird bereits gebaut, für den Tunnel Weilervorstadt liegen konkrete Planungen vor. Durch diese Maßnahmen ergibt sich auf den untersuchten Straßenabschnitten ohnehin eine Verbesserung der schalltechnischen Situation. Aus diesem Grund wurden folgende Lärmanalysen durchgeführt:

  • Für den Prognose-Nullfall 2015, d. h. ohne Realisierung der Ost- und Westumfahrung, Stand der Lärmkartierung 2007
  • Unter Berücksichtigung der Ost- und Westumfahrung, einschließlich Tunnel Weilervorstadt, Prognosehorizont 2015

Die dargestellten Ergebnisse zeigen, dass sich durch die Realisierung der o. g. Maßnahmen deutliche Pegelminderungen an der Johanniterstraße und eine Reduzierung der Betroffenen ergeben, die von mehr als 70 dB(A) (Lärmindex LDEN) bzw. 60 dB(A) (Lärmindex LN) betroffen sind.

Maßnahmenprüfung

Anschließend wurden für die betrachteten Straßenabschnitte weitere mögliche Schallschutzmaßnahmen geprüft:

  1. Durchfahrtsverbot für Lkw > 2,8 t (außer Liefer- und Anliegerverkehr)
  2. Temporeduzierung auf dem Langen Graben von 40 km/h auf 30 km/h, auf der Crailsheimer Straße von 50 km/h auf 30 km/h.
  3. Durchfahrtsverbot für Lkw > 2,8 t und Temporeduzierung auf der Straße Langer Graben von 40 km/h auf 30 km/h, auf der Crailsheimer Straße von 50 km/h auf 30 km/h.

Eine Temporeduzierung auf der Johanniterstraße ist nach Aussage des Regierungsprä­sidiums wegen des 4-spurigen Ausbaues der Bundesstraße rechtlich nicht möglich. Hier kann lediglich ein Lkw-Durchfahrtsverbot greifen. Ob diese Maßnahme verkehrsrechtlich haltbar ist, muss im weiteren Verfahren geklärt werden.

Im Falle eines Durchfahrtsverbots für Lkw > 2,8 t und einer Temporeduzierung auf den genannten Straßen kann der Realisierung Ost- und Westumfahrung (einschließlich Tunnel) eine Pegelminderung von 1 bis 2 dB an der Stuttgarter- und der Johanniterstraße bzw. von zu 3 bis 4 dB an der Crailsheimer Straße erreicht werden. Dadurch wird die Anzahl der Betroffenen, die von Lärmpegeln von mehr als 70 dB(A) (Lärmindex LDEN) bzw. 60 dB(A) (Lärmindex LN) weiter reduziert.

Im Falle der Durchführung der Maßnahmen ist zu beachten, dass die schalltechnischen Auswirkungen durch Verdrängungseffekte aufgrund des Durchfahrtsverbots und der Temporeduzierung auf das Straßennetz von Schwäbisch Hall untersucht und ggf. Vorkehrungen getroffen werden sollten.

Passive Maßnahmen durch finanzielle Förderung von Schallschutzfenstern und Lüftungseinrichtungen für Schlafräume wurden schon in der Vergangenheit im Rahmen von Lärmsanierungsprogrammen durchgeführt und sollten auch künftig in Betracht gezogen werden. Passiver Schallschutz sollte an den Gebäuden vorgesehen werden, an denen auch nach Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen die Auslösewerte des Umweltministeriums Baden-Württemberg erreicht oder überschritten werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die zuständige Behörde zur Umsetzung der Maßnahmen (Straßenbaulastträger) sollte über die möglichen Maßnahmen (hier ggf. Temporeduzierung und Durchfahrtsverbot für Lkw) frühzeitig informiert und angehört werden. Sie muss dem Lärmaktionsplan zustimmen. Die Inhalte dieses Plans sind verbindlich umzusetzen.

Ein wichtiger Aspekt bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans ist zudem die Einbindung und Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger. Der Ablauf der Bürgerbeteiligung ist in den Rechtsgrundlagen nicht konkret geregelt.

Im Sinne einer weitergehenden, verstärkten Einbindung und Mitwirkung der Einwohnerschaft wird vorgeschlagen, die Ergebnisse und vorgeschlagenen Maßnahmen in einer Bürgerversammlung vorzustellen und zu erläutern. Neben der Vorstellung der Untersu­chungsergebnisse und des Maßnahmenkatalogs ist den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, weitere Anregungen zur Verbesserung der schalltechnischen Situation zu äußern.

Anschließend sollte die Offenlegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans erfolgen. Das Verfahren kann an die Vorgehensweise bei einem Bebauungsplan angelehnt werden.

Anlage 1: Ergebnis der Untersuchung

Anlage 2: Lageplan 1

Anlage 3: Lageplan 2

Anlage 4: Lageplan 3

Anlage 5: Lageplan 4

Anlage 6: Lageplan 5

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass die Angelegenheit heute zunächst einmal zur Information gegeben werde, da bisher noch keine Abstimmung der Maßnahme mit dem Verkehrsträger und dem Straßenbaulastträger erfolgt sei.

Herr Hettig vom Ingenieurbüro Kurz & Fischer aus Winnenden erläutert die Untersuchungen.

Stadtrat Sakellariou fragt in diesem Zusammenhang nach lärmmindernden Fahrbahnbelägen und spricht dabei den neuen Rollsplittbelag auf dem Langen Graben an, der wesentlich lauter als ein anderer, besserer Belag sei.

Hierzu teilt Oberbürgermeister Pelgrim mit, dass nach Aussage von Stadtplaner Neumann dieser Belag ca. 20 % einer neugebauten, optimalen Fahrbahndecke kosten würde.
Da leider zurzeit keine Mittel für bessere Lösungen zur Verfügung stehen, wurde hier diese Maßnahme gewählt.

Nach weiterer kurzer Aussprache wird einstimmig - 20 - folgender Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst:

Die Verwaltung wird beauftragt, die betroffenen Personen im Rahmen einer Bürgerversammlung über die bisher durchgeführte Lärmaktionsplanung zu informieren und deren Meinungsbild und Vorschläge in Erfahrung zu bringen. Das Ergebnis wird dem Gemeinderat anschließend vorgestellt, der gleichzeitig die weitere Vorgehensweise beschließen soll.

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