694098/meetingminutes/1017023/paragraph

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<u>A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0193-02/02 „Katzenkopf 2. Änderung“</u>
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B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dar­gestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Textteil des Fach­bereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 05.10.2007. Der Geltungs­bereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0193-02/02.
  
Der Bebauungsplan Nr. 0193-02/02 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, im M 1:500 vom 05.10.2007 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.
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Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.<br>(einstimmig - 20 -)
  
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Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Katzenkopf 2. Änderung“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dar­gestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Fach­bereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 05.10.2007. Der Geltungs­bereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0193-02/02.
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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 23:45 Uhr

Sachvortrag:

Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0193-02/02 wurde in der Zeit vom 27.06. bis 28.07.2008 öffentlich ausgelegt. Zugleich sind die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert worden.

Aus der Bürgerschaft und von den Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen keine abwägungsbedürftigen Anregungen ein.

Anlage: Lageplan


Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

A) Der Bebauungsplan Nr. 0193-02/02 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, im M 1:500 vom 05.10.2007 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dar­gestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Textteil des Fach­bereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 05.10.2007. Der Geltungs­bereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0193-02/02.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(einstimmig - 20 -)


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