§ 310 - Umsetzung Straßeninstandsetzungskonzept 2013: Erneuerung Gemeindeverbindungsstraße Tüngental - Altenhausen; hier: Planung und Vorbereitung der Vergabe (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Das Straßeninstandsetzungskonzept unterscheidet die bauliche Erhaltung in die beiden Bereiche Instandsetzung (Ergebnishaushalt) und Erneuerung (Finanzhaushalt). Die Instandsetzungsplanung berücksichtigt vier räumlich gegliederte Bereiche: Stadtkern mit Hessental, östliche Stadtteile, westliche Stadtteile und die Gemeindeverbindungsstraßen (GV).
Die Bewertungsmatrix sieht eine Gewichtung zwischen dem Zustand (2/3) und den Randbedingungen ((1/3): Verkehrsbelastung, Radverkehr, ÖPNV, FGÜ, Infrastrukturmaßnehmen) vor. Die Gemeindeverbindungsstraße Tüngental – Altenhausen wurde mit 100 Punkten bewertet (Zustand 73 Punkte/ Randbedingungen 27 Punkte). Dies entspricht Rang 3 bei den Gemeindeverbindungsstraßen.

Im Zusammenhang mit dem Bau der Ostumfahrung wurde im Jahr 2007 ein erster Bauabschnitt bis nach Altenhausen realisiert. Eine Instandsetzung des weiteren Verlaufs war im Jahr 2017 vorgesehen. Aufgrund des schlechten Zustands und noch verfügbarer Finanzmittel im Haushalt 2014/15 wird vorgeschlagen, diese Maßnahme vorzuziehen.

Nach der aktuell ausgeführten Vermessung der Straße und den Baugrunduntersuchungen zeigte sich, dass die Maßnahme baulich umfangreicher ausgeführt werden muss. Die Fahrbahnbreite variiert zwischen lediglich 5,50 m bis 5,75 m. Der Fahrbahnaufbau besteht aus einer nur ca. 30 cm starken Schotterlage und einer Teerspritzdecke, darüber wurden im Laufe der Jahre mehrere Asphaltdeckschichten aufgebracht.

Entsprechend der aktuellen Verkehrsbelastung von ca. 4.500 DTV und der Bedeutung der Gemeindeverbindungsstraße im Straßennetz der Stadt Schwäbisch Hall wurde der künftige Straßenquerschnitt und der Straßenaufbau entsprechend den Straßenbaunormen bemessen.
Die Neuplanung sieht eine Straßenbreite von 6,50 m und den Aufbau für die Bemessungsklasse 3,2 vor. Dies entspricht auch der Bauweise für den 1. Bauabschnitt aus dem Jahr 2007. Die neuen Rahmenbedingungen für die Bauausführung sehen deshalb die Straßenerneuerung im Finanzhaushalt vor.

Die Baukosten einschließlich der Baunebenkosten betragen ca. 680.000 € ein Grunderwerb ist nicht notwendig. Die vorübergehende Nutzung eines Baufeldes im angrenzenden privaten Grundstückbereich ist noch für die Bauzeit abzuklären.

 

Finanzierung:
Die Gegenfinanzierung dieser Maßnahme ist gegeben durch Einsparungen bei verschiedenen investiven Straßenbauvorhaben im Solpark (340.000 €) und durch die Verschiebung der Maßnahme 15006 – Bushaltestelle Scharfes Eck (340.000 €).

Im Einzelnen sind dies:

Solpark:

Maßnahme 12114 – Stauffenbergstraße:
Maßnahme 12020 – Marie-Curie-Straße:
Maßnahme 15019 – Asriel-Eisenberg-Weg:
Maßnahme 14025 – Geschwister-Scholl-Straße:

270.000€
30.000 €
25.000 €
15.000 €

Bushaltestelle Scharfes Eck:

Maßnahme 15006 – Scharfes Eck: Umsetzung Bushaltestelle; Planansatz 2015: 500.000 €

340.000€

 

Summe:

680.000€

Das Vorgehen wurde mit dem FB Finanzen abgestimmt.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt die Vergabe kurzfristig vorzubereiten. Die Bauausführung erfolgt im Frühjahr 2016. Der Mittelbereitstellung im Finanzhaushalt 2015 wird zugestimmt.
(einstimmig - 35 -)

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