§ 306 - Städtebaulicher freiraumplanerischer Ideenwettbewerb "Entwicklung des Sonnenhof-Stammgeländes in Schwäbisch Hall"; hier: Entscheidung über ein städtebauliches Konzept als Grundlage weiterer Planungen (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. BPA 20.07.15, § 183

Der Sonnenhof e. V. plant die Entwicklung seines Stammgeländes im Sudentenweg 92 in Schwäbisch Hall. Das Areal mit rund 10 ha soll im Sinne der inklusiven Gesellschaft mit den angrenzenden Stadtteilen besser vernetzt werden. Inklusive Wohnformen aber auch Wohnformen für Studierende, Familien und Senioren sollen die bisherigen Wohnformen für Kinder und Erwachsene mit Behinderungen auf dem Areal ergänzen. Teilbereiche bestehender Gebäudestrukturen des Areals bedürfen aufgrund neu erlassener Gesetze und Rechtsverordnungen des Landes Baden-Württemberg einer Umstrukturierung. Einige Gebäude können nicht mehr sinnvoll genutzt werden bzw. wird eine Auslagerung einiger Funktionen in die Stadt angedacht.

Diese Veränderungen eröffnen die Chance, städtebauliche und freiräumliche Potenziale kurzfristig und langfristig weiter zu entwickeln und mit neuen Strukturen zu ergänzen. Teilbereiche sollen neu geordnet und nachverdichtet, Freiräume aufgewertet und besser vernetzt werden. Die Verbindung zwischen den benachbarten Siedlungsstrukturen und dem Areal des Sonnenhofes im Sinne einer verbesserten städtebauliche Einbindung in die Stadt nimmt dabei eine wichtige Rolle ein.

Vor diesem Hintergrund hat der Sonnenhof e.V. im Sommer 2015 einen nicht-offenen städtebaulichen freiraumplanerischen Ideenwettbewerb unter zwölf eingeladenen Planungsbüros ausgelobt, mit dem Ziel, eine Vielzahl von Lösungsvorschlägen für die künftige Entwicklung des Stammgeländes zu gewinnen. Die Ergebnisse des Wettbewerbs sollen als Grundlage für die sich daran anschließenden Planungsschritte dienen.

Am 11.11.2015 tagte das mit fünf Fach- und vier Sachpreisrichtern besetzte Preisgericht, darunter auch Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Schwäbisch Hall, mit ihren jeweiligen Stellvertretern unter Vorsitz von Herrn Professor Sebastian Zoeppritz, um unter elf eingereichten Arbeiten drei Preise und zwei Anerkennungen zu vergeben.

Die wesentlichen Beurteilungskriterien waren dabei:

  • Leitidee (Aussagekraft und Plausibilität)
  • städtebauliche, funktionale und räumlich-gestalterische Qualität
  • Umgang mit dem Bestand
  • Freiraum- und Aufenthaltsqualität
  • Umsetzungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit
  • Qualität der Erschließungskonzeption
  • Berücksichtigung ökologischer Anforderungen und des sensiblen Umgangs mit den Freiraumstrukturen, Nachhaltigkeit der Konzepte

Die Auswahl und die Beurteilung der Arbeiten erfolgte in mehreren Rundgängen im Ausschlussverfahren, bis am Ende fünf Arbeiten in der engeren Wahl verblieben. Die Beurteilungen dieser Arbeiten sind in der Wettbewerbsdokumentation wiedergegeben, welche als Anlage beigefügt ist.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens empfiehlt das Preisgericht der Ausloberin einstimmig, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit 1114 zur Grundlage der weiteren Bearbeitung zu wählen. Deren Verfasser sind die Büros Citiplan, Pfullingen (Stadtplanung), Sigmund, Grafenberg (Freiraumplanung) und Riehle+Assoziierte, Reutlingen (Architektur).

Anlage: Wettbewerbsdokumentation Sonnenhof e.V., November 2015

Beschluss:

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Preisgerichts vom 11.11.2015 an den Sonnenhof e.V., die Entwicklung seines Stammgeländes auf Grundlage der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit fortzuführen. Dies erfolgt in enger Abstimmung und im Einvernehmen mit der Stadt. Vor der Einleitung bauleitplanerische Schritte ist ein Antrag des Vorhabenträgers auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu stellen.
(einstimmig - 35 -)

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