6902235/meetingminutes/9505176/paragraph

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Mit Datum vom 25.04.2014 gab die Stadt Schw&auml;bisch Hall gem&auml;&szlig; &sect; 46 Abs. 3 EnWG im Bundesanzeiger bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag f&uuml;r die Nutzung der &ouml;ffentlichen Verkehrswege f&uuml;r die Verlegung und den Betrieb eines Stromverteilernetzes zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern mit der Elektrizit&auml;tswerk Braunsbach-Tullau GmbH (EBT) zum 31.12.2014 endet.</p>
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Mit Datum vom 25.04.2014 gab die Stadt Schw&auml;bisch Hall gem&auml;&szlig; &sect; 46 Abs. 3 EnWG im Bundesanzeiger bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag f&uuml;r die Nutzung der &ouml;ffentlichen Verkehrswege f&uuml;r die Verlegung und den Betrieb eines Stromverteilernetzes zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern mit der Elektrizit&auml;tswerk Braunsbach-Tullau GmbH (EBT) zum 31.12.2014 endet.<br />
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Interessierte und als Netzbetreiber gem&auml;&szlig; &sect; 4 EnWG qualifizierte Unternehmen wurden aufgefordert, ihr Interesse am Abschluss eines Wegenutzungsvertrags gem&auml;&szlig; &sect; 46 EnWG in Schriftform innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntmachung zu bekunden.<br />
Interessierte und als Netzbetreiber gem&auml;&szlig; &sect; 4 EnWG qualifizierte Unternehmen wurden aufgefordert, ihr Interesse am Abschluss eines Wegenutzungsvertrags gem&auml;&szlig; &sect; 46 EnWG in Schriftform innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntmachung zu bekunden. Die Netzinformationen gem&auml;&szlig; &sect; 46 Abs. 2 EnWG wurden auf der Homepage der Stadt zug&auml;nglich gemacht.</p>
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Die Netzinformationen gem&auml;&szlig; &sect; 46 Abs. 2 EnWG wurden auf der Homepage der Stadt zug&auml;nglich gemacht.</p>
 
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Mit Schreiben vom 02.06.2014 hat sich die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH um die neu zu vergebende Konzession beworben.<br />
 
Mit Schreiben vom 02.06.2014 hat sich die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH um die neu zu vergebende Konzession beworben.<br />
Mit Schreiben vom 10.07.2014 reichte die HEV Hohenloher Energieversorgung GmbH fristgerecht ihre Bewerbung ein. Diese wurde jedoch mit Schreiben vom 13.07.2015 zur&uuml;ckgezogen. Somit verbleiben die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH als einziger Interessent f&uuml;r den Abschluss eines Stromkonzessionsvertrags.</p>
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Mit Schreiben vom 10.07.2014 reichte die HEV Hohenloher Energieversorgung GmbH fristgerecht ihre Bewerbung ein. Diese wurde jedoch mit Schreiben vom 13.07.2015 zur&uuml;ckgezogen.<br />
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Somit verbleiben die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH als einziger Interessent f&uuml;r den Abschluss eines Stromkonzessionsvertrags.</p>
 
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In der Sitzung am 29.07.2015, [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/8132098/meetingminutes/8132738/paragraph &sect; 188] fasste der Gemeinderat daraufhin folgenden Beschluss:<br />
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In der Sitzung am 29.07.2015 ([http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/8132098/meetingminutes/8132738/paragraph &sect; 188 n&ouml;]) fasste der Gemeinderat daraufhin folgenden Beschluss:<br />
<em>&bdquo;Die Stadtverwaltung Schw&auml;bisch Hall wird erm&auml;chtigt, Verhandlungen &uuml;ber den Abschluss eines Wegenutzungsvertrags f&uuml;r den Betrieb eines Stromverteilernetzes (sog. Konzessions-vertrag) f&uuml;r die Teilorte Sittenhardt mit Steigenhaus und Wielandsweiler mit Hilbenhof (fr&uuml;here Gemeinde Bibersfeld) mit der Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH, zu f&uuml;hren.<br />
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<em>&bdquo;Die Stadtverwaltung Schw&auml;bisch Hall wird erm&auml;chtigt, Verhandlungen &uuml;ber den Abschluss eines Wegenutzungsvertrags f&uuml;r den Betrieb eines Stromverteilernetzes (sog. Konzessionsvertrag) f&uuml;r die Teilorte Sittenhardt mit Steigenhaus und Wielandsweiler mit Hilbenhof (fr&uuml;here Gemeinde Bibersfeld) mit der Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH, zu f&uuml;hren.<br />
Grundlage f&uuml;r die Verhandlungen soll der Musterkonzessionsvertrag des Landes Baden-W&uuml;rttemberg zum Thema &bdquo;Konzessionsvergabe&ldquo; sein. Der ausverhandelte Konzessions-vertrag wird dem Gemeinderat nach Begutachtung durch eine Wirtschaftspr&uuml;fungs-gesellschaft und nach einer kommunalaufsichtlichen Vorabpr&uuml;fung zur Entscheidung vorgelegt.&ldquo;</em></p>
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Grundlage f&uuml;r die Verhandlungen soll der Musterkonzessionsvertrag des Landes Baden-W&uuml;rttemberg zum Thema &bdquo;Konzessionsvergabe&ldquo; sein. Der ausverhandelte Konzessions-vertrag wird dem Gemeinderat nach Begutachtung durch eine Wirtschaftspr&uuml;fungsgesellschaft und nach einer kommunalaufsichtlichen Vorabpr&uuml;fung zur Entscheidung vorgelegt.&ldquo;</em></p>
 
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Die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH hat der Stadt mit Schreiben vom 15.10.2015 einen Entwurf eines Konzessionsvertrages &uuml;ber den Betrieb eines Stromverteilernetzes f&uuml;r die Teilorte Sittenhardt mit Steigenhaus und Wielandsweiler mit Hilbenhof (fr&uuml;here Gemeinde Bibersfeld) vorgelegt.</p>
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Die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH haben der Verwaltung mit Schreiben vom 15.10.2015 einen Entwurf eines Konzessionsvertrages &uuml;ber den Betrieb eines Stromverteilernetzes f&uuml;r die Teilorte Sittenhardt mit Steigenhaus und Wielandsweiler mit Hilbenhof (fr&uuml;here Gemeinde Bibersfeld) vorgelegt.</p>
 
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Laut Auskunft der Kommunalaufsicht ist die Begutachtung durch eine Wirtschaftspr&uuml;fungsgesellschaft bei Verwendung des Musterkonzessionsvertrages des Landes Baden-W&uuml;rttemberg entbehrlich.</p>
 
Laut Auskunft der Kommunalaufsicht ist die Begutachtung durch eine Wirtschaftspr&uuml;fungsgesellschaft bei Verwendung des Musterkonzessionsvertrages des Landes Baden-W&uuml;rttemberg entbehrlich.</p>
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Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Wegenutzungsvertrags f&uuml;r den Betrieb eines Stromverteilernetzes (sog. Konzessionsvertrag) f&uuml;r die Teilorte Sittenhardt mit Steigenhaus und Wielandsweiler mit Hilbenhof (fr&uuml;here Gemeinde Bibersfeld) mit der Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH, zu.<br />
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Aktuelle Version vom 25. Januar 2016, 10:53 Uhr

Sachvortrag:

Mit Datum vom 25.04.2014 gab die Stadt Schwäbisch Hall gemäß § 46 Abs. 3 EnWG im Bundesanzeiger bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag für die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb eines Stromverteilernetzes zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern mit der Elektrizitätswerk Braunsbach-Tullau GmbH (EBT) zum 31.12.2014 endet.
Interessierte und als Netzbetreiber gemäß § 4 EnWG qualifizierte Unternehmen wurden aufgefordert, ihr Interesse am Abschluss eines Wegenutzungsvertrags gemäß § 46 EnWG in Schriftform innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntmachung zu bekunden.
Die Netzinformationen gemäß § 46 Abs. 2 EnWG wurden auf der Homepage der Stadt zugänglich gemacht.

Mit Schreiben vom 02.06.2014 hat sich die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH um die neu zu vergebende Konzession beworben.
Mit Schreiben vom 10.07.2014 reichte die HEV Hohenloher Energieversorgung GmbH fristgerecht ihre Bewerbung ein. Diese wurde jedoch mit Schreiben vom 13.07.2015 zurückgezogen.
Somit verbleiben die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als einziger Interessent für den Abschluss eines Stromkonzessionsvertrags.

In der Sitzung am 29.07.2015 (§ 188 nö) fasste der Gemeinderat daraufhin folgenden Beschluss:
„Die Stadtverwaltung Schwäbisch Hall wird ermächtigt, Verhandlungen über den Abschluss eines Wegenutzungsvertrags für den Betrieb eines Stromverteilernetzes (sog. Konzessionsvertrag) für die Teilorte Sittenhardt mit Steigenhaus und Wielandsweiler mit Hilbenhof (frühere Gemeinde Bibersfeld) mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, zu führen.
Grundlage für die Verhandlungen soll der Musterkonzessionsvertrag des Landes Baden-Württemberg zum Thema „Konzessionsvergabe“ sein. Der ausverhandelte Konzessions-vertrag wird dem Gemeinderat nach Begutachtung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und nach einer kommunalaufsichtlichen Vorabprüfung zur Entscheidung vorgelegt.“

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH haben der Verwaltung mit Schreiben vom 15.10.2015 einen Entwurf eines Konzessionsvertrages über den Betrieb eines Stromverteilernetzes für die Teilorte Sittenhardt mit Steigenhaus und Wielandsweiler mit Hilbenhof (frühere Gemeinde Bibersfeld) vorgelegt.

Laut Auskunft der Kommunalaufsicht ist die Begutachtung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei Verwendung des Musterkonzessionsvertrages des Landes Baden-Württemberg entbehrlich.

Der vorliegende Entwurf des Konzessionsvertrages wurde mit dem Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt.

Der Ortschaftsrat Bibersfeld wird über den Stromkonzessionsvertrag informiert.

Anlage: Entwurf Konzessionsvertrag

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Wegenutzungsvertrags für den Betrieb eines Stromverteilernetzes (sog. Konzessionsvertrag) für die Teilorte Sittenhardt mit Steigenhaus und Wielandsweiler mit Hilbenhof (frühere Gemeinde Bibersfeld) mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, zu.
(einstimmig - 35 -)

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