§ 5/4 - Freizeitanlage Weilerwiese - Beschaffung des Kleinspielfeldes (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 25. Januar 2016, 08:48 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Am 01.07.2015 (§ 157) hat der Gemeinderat dem überarbeiteten Konzept für die Freizeitanlage Weilerwiese einstimmig zugestimmt.

Zentrales Element ist das Kleinspielfeld „Omnistadion“ für verschiedene Mannschaftssportarten, welches sich wegen seiner hochwertigen Ausführung und architektonischen Qualität gelungen in diesen für die Stadt wichtigen zentralen Freiraum einfügt. Ein weiterer wesentlicher Vorteil im Vergleich mit anderen Anlagen sind die sehr geringen Schallimmissionen, die sich durch die typischerweise auftretenden Nutzungen ergeben. Die Gitterkonstruktion ist so ausgelegt, dass das Omnistadion inmitten eines Wohngebiets liegen könnte. Auf die stabile und geräuscharme Konstruktion gibt der Hersteller 21 Jahre Garantie.

Zusätzlich erhält das Stadion ein grobmaschiges Kunststoff-Netz, das über die Oberkante der Umzäunung gespannt wird, so dass Bälle nicht über die Zaunanlage gelangen können. Dies ist angesichts der vielfältigen Aktivitäten in unmittelbarer Nähe und der Nachbarschaft zum Kocher zwingend erforderlich.

Nach umfangreicher Recherche schlägt die Verwaltung vor, das „Omnistadion“ aufgrund seiner besonderen Gestaltung und Eigenschaften direkt zu vergeben. Der Fachbereich Revision hat deswegen Bedenken angemeldet. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Direktvergabe aus den nachfolgenden Gründen vertretbar:

  • Ausführung mit stabilen Stahlrosten statt der üblicherweise verwendeten Doppelstabmatten. Hierfür konnte kein anderer Anbieter ermittelt werden.
  • Die Verwendung der Stahlroste führt mit Abstand zu sehr guten Schallimmissionswerten, was aufgrund des sensiblen Standorts unbedingt anzustreben ist.
  • Die Konstruktion ist im Vergleich wesentlich resistenter gegenüber Vandalismus. Deshalb scheidet auch eine alternative Ausführung mit Netzfangzäunen aus.
  • Aufgrund der soliden Bauweise gibt der Hersteller 21 Jahre Garantie.
  • Die Konstruktion ist nicht erkletterbar.
  • Sie ist so ausgelegt, dass nur sehr geringe Unterhaltungskosten anfallen.
  • Die geplante Freizeitanlage Weilerweise muss im Zusammenspiel mit den Neubauten im Süden und der Freiraumgestaltung im Osten bzw. Norden auch in städtebaulicher Hinsicht hohen gestalterischen Ansprüchen genügen. Dies kann ein einfacher Ballfangzaun, wie er üblicherweise an Sportfeldern Verwendung findet, nicht erreichen. Die Ausführung des Omnistadions erfüllt diese wichtigen Kriterien durch seine  individuelle Architektur mit Abstand zu anderen Lösungen.

Der Hersteller VelopA GmbH, Duisburg bietet das Omnistadion inkl. Fracht, Montage und Mwst. zu einem Gesamtpreis von brutto 108.000,00 € an. Die notwendigen Haushaltsmittel stehen dafür im Finanzhaushalt Produkt 55100000, Kostenstelle 78720000, Maßnahme Nr. 12027 zur Verfügung.

Anlage: Beispiel Omnistation

Beschluss:

Es wird beantragt, den Auftrag über 108.000,00 €, brutto direkt an die Firma VelopA GmbH, Duisburg zu vergeben.

Meine Werkzeuge