§ 289 - Städtebaulicher freiraumplanerischer Ideenwettbewerb "Entwicklung des Sonnenhof-Stammgeländes in Schwäbisch Hall"; hier: Entscheidung über ein städtebauliches Konzept als Grundlage weiterer Planungen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

s. a. BPA 20.07.15, § 183

Der Sonnenhof e. V. plant die Entwicklung seines Stammgeländes im Sudentenweg 92 in Schwäbisch Hall. Das Areal mit rund 10 ha soll im Sinne der inklusiven Gesellschaft mit den angrenzenden Stadtteilen besser vernetzt werden. Inklusive Wohnformen aber auch Wohnformen für Studierende, Familien und Senioren sollen die bisherigen Wohnformen für Kinder und Erwachsene mit Behinderungen auf dem Areal ergänzen. Teilbereiche bestehender Gebäudestrukturen des Areals bedürfen aufgrund neu erlassener Gesetze und Rechtsverordnungen des Landes Baden-Württemberg einer Umstrukturierung. Einige Gebäude können nicht mehr sinnvoll genutzt werden bzw. wird eine Auslagerung einiger Funktionen in die Stadt angedacht.

Diese Veränderungen eröffnen die Chance, städtebauliche und freiräumliche Potenziale kurzfristig und langfristig weiter zu entwickeln und mit neuen Strukturen zu ergänzen. Teilbereiche sollen neu geordnet und nachverdichtet, Freiräume aufgewertet und besser vernetzt werden. Die Verbindung zwischen den benachbarten Siedlungsstrukturen und dem Areal des Sonnenhofes im Sinne einer verbesserten städtebauliche Einbindung in die Stadt nimmt dabei eine wichtige Rolle ein.

Vor diesem Hintergrund hat der Sonnenhof e.V. im Sommer 2015 einen nicht-offenen städtebaulichen freiraumplanerischen Ideenwettbewerb unter zwölf eingeladenen Planungsbüros ausgelobt, mit dem Ziel, eine Vielzahl von Lösungsvorschlägen für die künftige Entwicklung des Stammgeländes zu gewinnen. Die Ergebnisse des Wettbewerbs sollen als Grundlage für die sich daran anschließenden Planungsschritte dienen.

Am 11.11.2015 tagte das mit fünf Fach- und vier Sachpreisrichtern besetzte Preisgericht, darunter auch Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Schwäbisch Hall, mit ihren jeweiligen Stellvertretern unter Vorsitz von Herrn Professor Sebastian Zoeppritz, um unter elf eingereichten Arbeiten drei Preise und zwei Anerkennungen zu vergeben.

Die wesentlichen Beurteilungskriterien waren dabei:

  • Leitidee (Aussagekraft und Plausibilität)
  • städtebauliche, funktionale und räumlich-gestalterische Qualität
  • Umgang mit dem Bestand
  • Freiraum- und Aufenthaltsqualität
  • Umsetzungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit
  • Qualität der Erschließungskonzeption
  • Berücksichtigung ökologischer Anforderungen und des sensiblen Umgangs mit den Freiraumstrukturen, Nachhaltigkeit der Konzepte

Die Auswahl und die Beurteilung der Arbeiten erfolgte in mehreren Rundgängen im Ausschlussverfahren, bis am Ende fünf Arbeiten in der engeren Wahl verblieben. Die Beurteilungen dieser Arbeiten sind in der Wettbewerbsdokumentation wiedergegeben, welche als Anlage beigefügt ist.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens empfiehlt das Preisgericht der Ausloberin einstimmig, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit 1114 zur Grundlage der weiteren Bearbeitung zu wählen. Deren Verfasser sind die Büros Citiplan, Pfullingen (Stadtplanung), Sigmund, Grafenberg (Freiraumplanung) und Riehle+Assoziierte, Reutlingen (Architektur).

Anlage: Wettbewerbsdokumentation Sonnenhof e.V., November 2015

 

Oberbürgermeister Pelgrim führt in das Thema ein: Aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen und Weiterentwicklung der Inklusion hat der Sonnenhof e. V. Überlegungen angestellt, wie das bisherige Gelände am Sudetenweg zukunftsfähig gemacht werden kann. Hierzu wurde ein städtebaulicher freiraumplanerischer Ideenwettbewerb durchgeführt. Vorsitzender des Preisgerichts war Professor Sebastian Zoeppritz (Stadtplaner und Architekt, Stuttgart). Das Preisgericht hat dem Planungsbüro Citiplan aus Pfullingen um Architekt Albrecht Reuß den 1. Preis zugesprochen.
Heute geht es darum, den Sonnenhof zu ermächtigen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für dieses Gelände in Auftrag zu geben.

Sonnenhof-Vorstand Schüle berichtet, dass die Kinderhäuser aufgrund der bestehenden Zimmergröße ab 31.08.2019 nicht weiterbetrieben werden dürfen - dies war der Anlass sich über neue Konzepte und Ideen Gedanken zu machen. Dabei entstand der Wunsch nach einer Neuausrichtung des Geländes. Herr Schüle erwähnt, dass das jetzt vorgestellte Konzept eine langfristige Entwicklung darstellt.

Sonnenhof-Vorstand Werner erläutert die inhaltlichen Überlegungen. Der Sonnenhof sollte seine Kern-Identität behalten, gleichzeitig soll aber Kontakt und Begegnung gelebt werden sowie Teilhabe realisiert werden. Das Planungsbüro Citiplan um Architekt Reuß hat die konsequenteste Antwort gefunden, Menschen mit und ohne Unterstützungsbedarf nachbarschaftlich leben und wohnen zu lassen.

Architekt Reuß erläutert seinen Vorschlag. Er berichtet, dass man sich stets in einem Spannungsfeld befunden habe: Man wollte das Gebiet attraktiv genug gestalten, so dass es als Stadtteil akzeptiert wird, andererseits wollte man den Geist des Sonnenhofes - soweit es geht - erhalten. Er nimmt Stellung zur Inklusion, zur Grünstruktur, Bebauungsstruktur, städtebaulichen Ordnung und Erschließung: Die Inklusion soll mit seinem Entwurf räumlich abgebildet werden. Die Grünstruktur bringt hohe Wohnqualität und eröffnet große städtebauliche Chancen. Die Bebauungsstruktur findet in einer Hofkonstellation statt, die momentan noch veränderbar ist. Die städtebauliche Ordnung lebt von der Anbindung an die Neue Reifensteige. Bei der Erschließung wurde darauf geachtet, die vorhandene Grünstruktur zu erhalten; daneben wollte man - soweit möglich - die Erschließung von Norden vornehmen, so dass das ganze Gebiet möglichst verkehrsarm erschlossen werden kann. Die Mehrfamilienhäuser bieten inklusives Wohnen an, so dass Inklusion auf eigenem Gelände - und nicht in Außenwohngruppen - stattfinden kann.

Oberbürgermeister Pelgrim weist nochmals auf die heutige Fragestellung hin: Der Gemeinderat besitzt die Planungshoheit der Stadt Schwäbisch Hall. Es soll heute entschieden werden, ob man den Sonnenhof ermächtigt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu beauftragen.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt richtet an den Sonnenhof e. V. die Bitte, die Planungen des ersten Preisträgers zu konkretisieren. Die vorgestellte Planung findet seine Zustimmung.

Stadtrat Sakellariou lobt die Strahlkraft des Projekts - hierdurch wird der Sonnenhof gestärkt werden. Er weist jedoch darauf hin, dass sich der Sonnenhof darüber im Klaren sein muss, dass er sich im Bezug auf den Geschosswohnungsbau in Konkurrenz zu anderen Standorten (Sonnenrain, Bahnhof etc.) befindet.

Stadtrat Baumann hebt die Institution „Sonnenhof“ hervor: Der Sonnenhof spielt eine bedeutende Rolle für Schwäbisch Hall und ist ein bedeutender Arbeitgeber. Bei der vorgelegten Planung handelt es sich um eine Grobplanung, die noch weiter zu entwickeln ist.

Für Stadträtin Herrmann ist die Öffnung des Gebiets nach außen nachvollziehbar. Die Struktur ist klar, die Durchmischung gut - ihre Fraktion wird der Beauftragung des Sonnenhofs zustimmen.

Stadträtin Striebel findet es reizvoll, dass ein neues Quartier mit neuer Philosophie entstehen soll.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt den Beschluss zur Abstimmung. Er informiert, dass mit der ersten Fertigstellungen im Jahr 2019 zu rechnen ist.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Preisgerichts vom 11.11.2015 an den Sonnenhof e.V., die Entwicklung seines Stammgeländes auf Grundlage der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit fortzuführen. Dies erfolgt in enger Abstimmung und im Einvernehmen mit der Stadt. Vor der Einleitung bauleitplanerische Schritte ist ein Antrag des Vorhabenträgers auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu stellen.
(einstimmig - 19 -)

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