§ 283 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt für die Jahre 2016/2017; Hier: Stellungnahme der Verwaltung und Beratung der Anträge, Anregungen und Fragen der Fraktionen (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe Stellungnahme der Verwaltung zu den Anträgen und Anlage zur Stellungnahme

Anträge der Fraktionen: siehe GR 18.11.2015, § 275 b

 

Anträge der CDU-Fraktion

1. Streichung der Aufwendungen für „Kommunales Grundbuchwesen“ (EH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Aufwendungen für die Notare erfolgen nicht auf freiwilliger und auch nicht auf gesonderter vertraglicher Vereinbarung sondern aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung.
§ 27 Abs. 1 des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG) regelt folgendes:
„Die Gemeinden, die Sitz eines Grundbuchamts sind, haben die für das Grundbuchamt erforderlichen Diensträume mit Einrichtungsgegenständen zur Verfügung zu stellen und die Diensträume zu reinigen, zu heizen und zu beleuchten.“

Da es sich um eine gesetzliche Verpflichtung handelt kann diese „Unterstützung“ nicht einseitig beendet werden. Allerdings sollen die Notariate in dieser Form zum 31.12.2017 aufgelöst werden. Insoweit können die Ansätze in der mittelfristigen Finanzplanung ab dem Haushaltsjahr 2018 gestrichen werden.

Fazit:
Ein positiver Beschluss des Gemeinderates wäre somit gesetzeswidrig und dieser müsste vom Oberbürgermeister gemäß § 43 Abs. 2 GemO widersprochen werden. Die Verwaltung empfiehlt der CDU-Fraktion, den Antrag entsprechend des nachfolgenden Beschlussantrages abzuändern.


Stadtrat Dr. Graf von Westerholt erklärt sich mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise der Verwaltung einverstanden.

B e s c h l u s s :

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die in der Mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesenen Haushaltsmittel werden ab 2018 gestrichen.

 

2. Jährliche Erhöhung der Zuschüsse an private Investoren für stadtbildprägende Maßnahmen um 50.000  € (EH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Zuschussgewährung für stadtbildprägende Baumaßnahmen wird von der Verwaltung grundsätzlich als sehr sinnvoll angesehen. Vor dem Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen im Jahre 2001 standen im städtischen Haushalt 50.000 € jährlich für solche Zuschüsse zur Verfügung. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurden die hierfür vorgesehene Haushaltsmittel auf 35.000 € jährlich reduziert. Die knappen Mittel sind in manchen Haushaltsjahren überzeichnet.

Eine Aufstockung der Zuschüsse für stadtbildprägende Maßnahmen obliegt der Ermessensentscheidung des Gemeinderates. Jede Erhöhung der Ansätze bei den Aufwendungen führt jedoch zu einer weiteren Verschlechterung der Haushaltsergebnisse und muss aus Vermögensveräußerungen oder sonstigen Deckungsmitteln finanziert werden.


Stadtrat Dr. Graf von Westerholt bittet seinen Antrag abzustimmen.

Beschlussantrag der CDU-Fraktion:
In den Ergebnishaushalten 2016 und 2017 werden für die Gewährung von Zuschüssen an private Investoren für stadtbildprägende Maßnahmen zusätzlich 50.000 € eingestellt.
(16 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
Antrag somit abgelehnt

Alternativantrag Stadtrat Stein, SPD:
Der in den Ergebnishaushalten 2016 und 2017 eingebrachte Betrag in Höhe von 35.000 € wird um 15.000 € auf 50.000 € erhöht.
(31 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)
Antrag somit angenommen


3. 3.1 Erhöhung der Stellen für Schulsozialarbeit um 2 x 0,5 Stellen (EH)
3.2 Gleichmäßige Verteilung der Schulsozialarbeit an den Schulen (EN
3.3 Festanstellung der Schulsozialarbeiter/innen (EN)

Stellungnahme der Verwaltung:
zu 3.1

Aus Sicht der Verwaltung ist die beantragte Erhöhung um insgesamt eine Vollzeitstelle, auch vor dem Hintergrund der finanziellen Situation im Ergebnishaushalt und der damit verbundenen dauerhaften Folgekosten, nicht angezeigt.

Die Schulsozialarbeit wurde in Schwäbisch Hall im Schuljahr 2000/2001 an den damaligen Werkrealschulen mit jeweils einer Vollzeitkraft eingeführt. Zum Schuljahr 2011/2012 wurde die Schulsozialarbeit mit je 50 % auf die Realschulen und Gymnasien ausgeweitet. Somit hatte die Stadt damals insgesamt 4 Vollzeitstellen in diesem Bereich. Zudem wird die Schulsozialarbeit an der Friedensbergschule seit 2001/2002 mit 1/3 der Kostenübernahme unterstützt.

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 20.03.2013 wurde zum Schuljahr 2013/2014 die Schulsozialarbeit auf die Grundschulen (2,1 Vollzeitstellen) ausgedehnt und in den weiterführenden Schulen um jeweils 0,25 (insgesamt 1 Vollzeitstelle) aufgestockt. Zudem wurde im Fachbereich Jugend, Schule und Soziales, zwecks Koordination der Schul-sozialarbeit, eine 0,4 Stelle für eine pädagogische Fachkraft geschaffen, die jedoch teilweise in der Schulsozialarbeit tätig ist.
Es bestehen demnach zur Zeit insgesamt 7,5 Stellen im Bereich der Schulsozialarbeit. Diese sind nach unserem Stellenschlüssel ausreichend.

Der von der CDU-Fraktion angegebene Kostenaufwand ist mit 60.000 € pro Jahr zu niedrig angesetzt. Mit diesem Betrag sind nur die Bruttopersonalkosten abgegolten. Bei einer Echtkostenberechnung des Arbeitsplatzes nach den Vorgaben der KGSt ist auf diese Kosten noch ein Verwaltungs- und ein Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 20 % sowie eine Sachkostenpauschale für Büro, EDV etc. in Höhe von ca. 10.000 € aufzuschlagen. Demnach muss mit realen Kosten von mindestens 80.000 € jährlich kalkuliert werden.
Demgegenüber stehen mögliche Einnahmen in Höhe von ca. 2/3 der Personalkosten als Zuschüsse des Landes und des Landkreises.

zu 3.2
Die Verteilung der Stellenanteile auf die städtischen Schulen ist ein sehr komplexer Vorgang. Neben den örtlichen Kriterien der Schülerzahlen müssen die Vorgaben der Förderkriterien des Landes und des Landkreises beachtet werden und eine sinnvolle und zu bewältigende Struktur für die Schulsozialarbeiter/-innen geschaffen werden.
In der Praxis wird versucht, unabhängig von der Stellenausweisung bei der jeweiligen Schulart, den tatsächlichen Bedarf abzudecken. Deshalb kann sich die Verwaltung auch vorstellen, anstelle der Zuordnung einzelner Sozialarbeiterstellen auf einzelne Schulen, diese organisatorisch für die jeweiligen Schulzentren zusammenzuführen. Damit wären jedem Schulzentrum (SZO,SZW) jeweils 2,5 Stellen Schulsozialarbeit zugeordnet.

zu 3.3
Die Verwaltung befürwortet grundsätzlich die Übernahme in eine feste Anstellung und hat dies bereits im Rahmen einer Anfrage in der Bürgerfragestunde geäußert. Allerdings sollte nach Auffassung der Verwaltung die Anstellung auch zukünftig zunächst im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages (2 Jahre) erfolgen. Bei Bewährung sollte dann frühzeitig eine unbefristete Verlängerung des Arbeitsvertrages in Aussicht gestellt werden.

Fazit:
Da zusätzliche Personalstellen die Ergebnishaushalte der Stadt dauerhaft belasten würden, empfiehlt die Verwaltung vor dem Hintergrund der defizitären Haushaltssituation die Ablehnung des Antrages der CDU-Fraktion zu 3.1. Gleichzeitig könnte durch eine organisatorische Zusammenführung der Schulsozialarbeiterstellen an den Schulzentren in eine gemeinsame Arbeitseinheit eine gleichmäßigere, d.h. bedarfsorientierte Betreuungsarbeit geleistet werden (zu 3.2).


Stadträtin Härterich hält die bereits erfolgte Aufstockung der Stellen für erfreulich. Sie möchte dennoch an ihrem Antrag festhalten, da sich die Situation der Jugendlichen in den letzten Jahren stark verändert hat (Zuwanderungen und auch inhaltlich). Mit der Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 3.2 und 3.3 ist sie einverstanden.

Stadtrat Schorpp wird dem CDU-Antrag zu 3.1 zustimmen, die jetzt vorhandenen Stellen sind zu wenig, eine Vertretung ist nicht gewährleistet, es gibt verstärkt Kinder, die auf Unterstützung der Schulsozialarbeit angewiesen sind. Auch die Flüchtlingskinder, die vermehrt kommen, brauchen Hilfestellung insbesondere bei der Integration.

Stadtrat Preisendanz weist darauf hin, dass die Schulsozialarbeit Aufgabe des Landes ist. Das Land finanziert unzählige nutzlose Stunden von sogenannten Multiplikatoren, diese Stunden würden jedoch vor Ort an anderer Stelle gebraucht. Die Anzahl der Flüchtlinge ist noch überschaubar. Es ist außerdem Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, vermehrt auf Disziplin zu achten, um so Konflikten von vornherein vorzubeugen. Seine Fraktion wird dem Antrag der CDU nicht folgen.

Auch Stadtrat Härtig sieht die erhöhten Anforderungen durch außerschulische Problemfelder, häufig sind diese der Grund für schulischen Misserfolg bzw. schulisches Scheitern. Dem möchte er vorbeugen, seine Fraktion unterstützt den CDU-Antrag.

Oberbürgermeister Pelgrim gibt den Hinweis, dass die Verwaltung die Schulsozialarbeit keinesfalls abschaffen, lediglich deren Ausbau stoppen möchte. Er kann nicht sein, dass zu jedem neuen Themenfeld neue Stellen geschaffen werden. Momentan sind ca. 5.000 Kinder an städtischen Schulen, hiervon sind ca. 100 bis 110 Flüchtlingskinder. Dies rechtfertigt eine Stellenerhöhung nicht.

- Stadträtin Bergmann ab 18.20 Uhr anwesend -

B e s c h l u s s :

3.1 In den Stellenplänen der Haushaltsjahre 2016 und 2017 werden zwei 0,5 Stellen für Schulsozialarbeit zusätzlich aufgenommen.
(25 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen)
Antrag somit angenommen.

3.2 Eine gleichmäßigere Verteilung der Schulsozialarbeiterstellen auf alle  Schularten sollte angestrebt werden.
Dieser Vorschlag der Verwaltung wird ohne Abstimmung übernommen.

3.3 Schulsozialarbeiter/innen mit befristeten Arbeitsverträgen sollen fest angestellt werden.
Dieser Vorschlag der Verwaltung wird ohne Abstimmung übernommen.

 


4.1 Sanierung Panoramaweg (EH)
4.2 Aufstellung Informationsschaukasten, Bereitstellung einer Bücherkiste und Erneuerung oder Instandsetzung der Bank am Teurersee (EH)

Stellungnahme der Verwaltung:
zu 4.1

Der Antrag ist grundsätzlich positiv zu bewerten, allerdings werden die veranschlagten Kosten von 10.000 € als nicht auskömmlich erachtet. Eine nachhaltige Instandsetzung des ca. 750 m langen Wegeabschnitts, auch mit wassergebundener Oberfläche, erfordert einen soliden Unterbau sowie die Überarbeitung der Quer- und Längsprofile. Gegebenenfalls sind kleinere Stützmaßnahmen erforderlich, Bänke neu anzuschaffen. Eine grobe Kostenschätzung geht von Aufwendungen von bis zu ca. 100.000 € aus.

Eine Aufstockung der Tiefbauunterhaltungsmittel für diesen Zweck obliegt der Ermessensentscheidung des Gemeinderates. Jede Erhöhung der Ansätze bei den Aufwendungen führt jedoch zu einer weiteren Verschlechterung der Haushaltsergebnisse.


zu 4.2
Die Anträge der CDU-Fraktion werden von der Verwaltung befürwortet.

Stadträtin Rabe ist der Meinung, dass die Verwaltung bei einem Ansatz von 100.000 € von völlig falschen Voraussetzungen ausgeht, es handelt sich lediglich um eine Unterhaltungsmaßnahme, die Verkehrssicherheit ist dort nicht mehr gewährleistet. Sie wünscht keinesfalls eine Luxussanierung bzw. einen Luxusausbau.

Stadtrat Kaiser ist der Meinung, dass für die Sanierung dieses Weges kein extra Haushaltsansatz notwendig ist. Die Sanierung des Weges könnte mit Unterhaltungsaufwand bestritten werden.

Stadträtin Herrmann befürwortet den CDU-Antrag. Sie möchte einen naturnahen Weg.

Auch Stadtrat Baumann stimmt dem CDU-Antrag zu. Er möchte die 10.000 € als Erinnerungsposten zu verstanden wissen.

Stadtrat Neidhardt plädiert dafür, etwas Vernünftiges zu machen.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt nochmals klar, dass bei einem Ansatz von 10.000 € der Gemeinderat nicht davon ausgehen darf, dass ein Panoramafußweg entsprechend dem in Hagenbach bzw. dem Hofpfad hergestellt wird.

Beschlussantrag der CDU-Fraktion:
4.1.  Für die Sanierung des sogenannten Panoramaweges (Hangkantenweg am Katzenkopf in Richtung Gottwollshausen) werden im Ergebnishaushalt 2016 zusätzlich 10.000 € bereitgestellt.
(24 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen)
Antrag somit angenommen.

4.2 Für die Aufstellung eines Informationsschaukastens und für die Bereitstellung einer Bücherkiste nach den Vorstellungen der Stadtteilrunde „Heimbachsiedlung, Teurershof, Katzenkopf, Breiteich“ werden im Ergebnishaushalt 2016 zusätzlich 2.000 € bereitgestellt. Für die Sanierung oder Erneuerung einer Bank am Teurersee werden im Ergebnishaushalt 2016 zusätzlich 1.000 € bereitgestellt.
(32 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)
Antrag somit angenommen.

 

5. Vorziehen der Investitionen betreffend den Umbau der Touristik-Information in Höhe von 500.000 € ins Haushaltsjahr 2017 (FH / EH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung sieht ebenso wie die CDU-Fraktion Bedarf für eine verbesserte Präsentation der Touristik-Information. Dabei werden zur Zeit verschiedene Optionen einer geeigneten Verlagerung der Touristik-Information, alternativ eine Komplettsanierung der bisherigen Flächen, untersucht.
Die Vorteile einer Verlagerung an einen geeigneten anderen Standort umfassen die Aspekte einer für die Dauer der Umbaumaßnahme ungestörten Dienstleistung sowie den Ausbau zu einer ausdrücklichen Präsentations- und Verkaufslokalität. Zusätzlich könnten dann die Erdgeschossräume der bisherigen TM. Funktionen der Bewirtschaftung des Marktplatzes bei Festen und Veranstaltungen sowie im Rahmen der Freilichtspiele einnehmen.

Aufgrund der räumlichen Voraussetzungen ist die GWG derzeit auf der Suche nach geeigneten Büroflächen im Umfeld des Marktplatzes. Freiwerdende Räumlichkeiten Am Markt 7/8 könnten dann eventuell für die angedachte Verlagerung der TM in Frage kommen.

Da die Planungen hierzu zur Zeit nicht über die Phase der Vorüberlegungen hinausgehen, scheint eine Realisierung des Umbauvorhabens nicht innerhalb der Zeiträume die vom Doppelhaushalt 2016/2017 abgedeckt werden realistisch. Aus diesem Grund wurden die für die Umbaumaßnahme notwendigen Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung im Haushaltsjahr 2018 eingestellt.

Die im Ergebnishaushalt 2016 eingestellten Mittel umfassen ausschließlich Ausgaben für den Arbeitsplatzumbau. Am 17.09.2014 fand eine arbeitsmedizinische Begehung in der Touristik-Information statt. Zusätzlich wurde eine Gefährdungsbeurteilung gemäß §§ 5 und 6 ArbSchG vorgenommen. Hierbei stellte sich heraus, dass die Arbeitsplätze im Service-Bereich im EG nicht den arbeitsmedizinischen Anforderungen gerecht werden, da sie nach Aussage des Betriebsarztes, den an die Beschäftigten gestellten Arbeitsanforderungen nur bedingt entsprechen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat in ihrer Gefährdungsbeurteilung festgestellt, dass diese Arbeitsplätze für die anfallenden Tätigkeiten aus ergonomischer Sicht nicht angemessen sind und die bei den Mitarbeitern auftretenden Muskel- und Skeletterkrankungen einen dringenden Handlungsbedarf zeigen.

Fazit:
Die Verwaltung hält eine derzeitige Umgestaltung der Touristik-Information im den bestehenden Räumlichkeiten im laufenden Betrieb für nicht sinnvoll. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung die Ablehnung des Antrages der CDU-Fraktion


Oberbürgermeister Pelgrim hält den Umbau der Touristik-Information für unstrittig. Die konzeptionelle Ausrichtung ist noch nicht endgültig erarbeitet, mehrere Raumoptionen wurden bereits geprüft und auch wieder verworfen.

Stadträtin Rabe verändert den Beschlussantrag der CDU-Fraktion. Im Haushaltsjahr 2017 wird für die Umgestaltung der Touristik-Information eine Planungsrate in Höhe von 50.000 € aufgenommen. Die Maßnahme selbst wird in der mittelfristige Finanzplanung abgebildet. Der Arbeitsplatzumbau wird wie vorgesehen durchgeführt.
(20 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

 

6. Einstellung von zusätzlichen 500.000 € im Haushalt 2016 und 2017 für die  Umsetzung des Straßensanierungskonzeptes des Ingenieurbüros Bäuerle (FH)

siehe auch Antrag Nr. 6 der FWV-Fraktion betreffend der Aufstockung der Ansätze für Straßenbauunterhaltung um 200.000 € pro Jahr (EH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Maßnahme 14023 „Umsetzung des Straßensanierungskonzeptes des Ingenieurbüros Bäuerle“ ist eine gebende Haushaltsstelle für konkrete Maßnahmen. D. h., dass die hier eingestellten Haushaltsmittel, nach Abstimmung mit den Stadtwerken über die Erneuerung der Versorgungsleistungen sowie nach Information des Gemeinderates, für konkrete Maß-nahmen eingesetzt werden können.
Im investiven Finanzhaushalt sind neben dem oben genannten Pauschalansatz in Höhe von jeweils 800 T€ weitere Haushaltsmittel in Höhe von 6,17 Mio. € in 2016 und 4,34 Mio. € in 2017 für Tiefbaumaßnahmen eingestellt. Weitere laufende Straßenunterhaltungsmittel in Höhe von 3,73 Mio. € in 2016 und 3,53 Mio. € in 2017 (nach Anpassung der Werkhofmittel) stehen im Ergebnishaushalt für Tiefbaumaßnahmen zur Verfügung.

Eine weitere Aufstockung der Investitionsmittel für Tiefbau wäre unabhängig von der der-zeitigen finanziellen Lage der Stadt mit der vorhandenen Personaldecke der Tiefbauabteilung nicht bewältigbar. Gleiches gilt für die Aufstockung der Mittel im Ergebnishaushalt.

Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrags der CDU-Fraktion.
Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrags der FWV-Fraktion.


Stadtrat Weber möchte den Sanierungsstau abbauen. Er sieht hierfür 2016 und 2017 noch Möglichkeiten. Danach werden die finanzielle Mittel weniger. Sollte man personell nicht in der Lage sein, diese Tiefbaumaßnahmen durchzuführen, regt Stadtrat Weber die Inanspruchnahme fremder Dienstleistungen von Ingenieurbüros an. Er möchte seinen Antrag aufrecht erhalten.

Stadtrat Baumann hält die von seiner Fraktion vorgeschlagene Aufstockung in Höhe von 200.000 € für realistischer, sollte man personell nicht in der Lage sein, ist auch er dafür, externe Planungsbüros zu beauftragen. Er verweist außerdem darauf, dass die Ansätze der Verkehrsüberwachung sowohl in 2016 als auch in 2017 angehoben wurden. Man stehe nun in der Pflicht, für die Autofahrerinnen und Autofahrer etwas zu tun.

Stadtrat Kaiser und Stadtrat Preisendanz lehnen die Anträge ab, man wolle keine zusätzlichen Ausgaben, die andere Möglichkeit wäre ein Verzicht von anderweitigen Ausgaben.

Beschlussantrag CDU-Fraktion:
Für die zügigere Umsetzung des Straßensanierungskonzeptes des Ingenieurbüros Bäuerle werden im den Finanzhaushalte der Jahre 2016 und 2017 zusätzlich je 500.000 € bereitgestellt.
(10 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen)
Antrag somit abgelehnt

Beschlussantrag FWV-Fraktion:
Die Ansätze für Straßenbauunterhaltung werden um 200.000 € pro Jahr aufgestockt.
(15 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen)
Antrag somit abgelehnt

 

7. Ausschreibung der Instandhaltung der schottergebundenen Feldwege (EN)

Stellungnahme der Verwaltung:
In den Ergebnishaushalten 2016 und 2017 sind auf der Kostenstelle 9541000002 „Unterhaltung von Wirtschafts- und Feldwegen“ je 100.000 € eingestellt. Die Bewirtschaftung dieser Mittel erfolgt entsprechend der Dienstanweisung „Vergaberichtlinien für die Bewirtschaftung von Haushaltsmittel“.
Der Antrag der CDU-Fraktion wird dahingehend aufgefasst, dass ein Teilbetrag von 60.000 € im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung einer Jahresleistung an einen Auftragnehmer vergeben wird. Diese Vorgehensweise würde zur Folge haben, dass Einzelmaßnahmen nur noch im geringen Umfang durchgeführt werden könnten.


Stadtrat Reber möchte mit der Ausschreibung eine effizientere Wirtschafts- und Feldweginstandsetzung anstoßen, auch im Wirtschafts- und Feldwegebau kann man von einem Investitionsstau sprechen.

Stadtrat Baumann spricht sich für den Versuch der neuartigen Feld- und Wirtschaftswegeunterhaltung aus.

Beschlussantrag der CDU-Fraktion:
In den Ergebnishaushalten 2016 und 2017 sind auf die Kostenstelle 9541000002 „Unterhaltung von Wirtschafts- und Feldwegen“ je 100.000 € eingestellt. Ein Teilbetrag von 60.000 € soll im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung als Jahresleistung vergeben werden.
(27 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)
Antrag somit angenommen.

 

8. Einstellen von 500.000 € im Finanzhaushalt 2016 für die Sanierung der Ballspielhalle in Sulzdorf (FH)

siehe auch Antrag Nr. 3 der FWV-Fraktion (FH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Ballspielhalle in Sulzdorf wurde von der Stadt im laufendem Haushaltsjahr aufgrund vertraglicher Verpflichtungen der Vergangenheit erworben. Damit ist das Anmietungs-verhältnis beendet, der Erbbaurechtsvertrag über die Nutzung des Grundstücks wurde aufgelöst.

Vor dem Hintergrund der im Mietvertrag vorgesehenen Sanierungsverpflichtung wurden im allgemeinen Bauunterhaltungsbudget des Haushaltsjahres 2015 Mittel für die Ballspielhalle in Höhe von 282 T€ eingestellt.

Nach dem erfolgten Erwerb der Ballspielhalle besteht keine vertragliche oder rechtliche Verpflichtung für eine Sanierung. Die o.g. Haushaltsmittel wurden innerhalb des allgemeinen Bauunterhaltungsbudgets für andere Prioritäten ausgegeben (Legionellensanierungen, Brandschutzmaßnahmen). Restmittel sind nicht mehr vorhanden.

Es stellt sich die Frage, ob die Ballspielhalle in der jetzigen Funktion neben der Halle an der Grundschule Sulzdorf benötigt wird. In allen Teilorten und Stadtteilen mit Schulen gibt es nur eine Sport- bzw. Mehrzweckhalle, die jeweils den Schulen zugeordnet sind und neben dem hoheitlichen Nutzungsbereich u. a. auch die Vereinssportangebote abdecken. An den Schulzentren sind Mehrfachsporthallen aufgrund der Schülerzahlen vorhanden.
Eine Sanierung der Ballspielhalle durch die Stadt (Kosten einer Komplettsanierung nach Kostenschätzung ca. 800 000 €) ist vor dem Hintergrund der vorherrschenden Haushaltssituation und auch im Hinblick auf die ausschließliche Vereinsnutzung nicht darstellbar.
Aus der Sicht der Verwaltung ist eine eigentumsmäßige unentgeltliche Übertragung der Ballspielhalle auf die örtlichen Sportvereine vorstellbar. Die Nutzung des Grund und Bodens könnte man im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages zu verbilligten Konditionen (z.B. 1 € pro Jahr) regeln. Die Sanierung der Halle müsste durch die örtlichen Sportvereine erfolgen. Für diesen Zweck könnte nach den derzeit praktizierten Förderkriterien ein städtischer Zuschuss mit 20% der Kosten, gedeckelt auf maximal 50.000 € gewährt werden. 

Die Nutzung der Ballspielhalle als Kaltspielhalle/Aktivsporthalle würde zu wesentlich reduzierten Sanierungskosten führen. Eine Förderung der Sportvereine durch den WLSB wäre eine weitere mögliche Refinanzierungsquelle.

Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung der Anträge der CDU-Fraktion und FWV-Fraktion.


Oberbürgermeister Pelgrim hält die Frage der Sanierung der Ballspielhalle Sulzdorf für eine grundsätzliche Entscheidung. Die Ballspielhalle wird lediglich von drei Vereinen, zumeist im Winter, genutzt. Würde man den Umbau der Vereinssporthalle voll finanzieren, würde es der Gleichbehandlung der Stadtteile nicht mehr entsprechen, zumal sich in unmittelbarer Nähe eine gut ausgerüstete, voll funktionsfähige Sporthalle befindet.

Stadtrat Frank beruft sich auf die Jugendarbeit des Golfclubs und des TSV Sulzdorf als zweitgrößter, sporttreibender Verein Schwäbisch Halls. Auch Gailenkirchen und Gottwollshausen, die als ein Stadtteil gelten, haben zwei Sporthallen. Er spricht sich für eine Sanierung Zug um Zug aus, ein Anfang könnte mit dem von der CDU genannten Betrag oder dem von der Freien Wählervereinigung genannten Betrag gemacht werden.

Stadtrat Rempp hält eine Sanierung der Ballspielhalle für derzeit finanziell nicht darstellbar. Die Folgekosten sind ungeklärt. Für ihn ist wichtig, das Kriterium der Gleichbehandlung aller Vereine in den Teilorten einzuhalten. Dies ist mit dem Ausbau der Ballspielhalle Sulzdorf nicht gewährleistet.

Stadträtin Herrmann hält die Sanierung der Ballspielhalle, die nun in den Besitz der Stadt übergegangen ist, für unausweichlich. Man muss sich mit den Vereinen über den rechtlichen Rahmen verständigen, sie ist bereit, einen einmaligen Zuschuss auch über die gedeckelte Zuschussgewährung in Höhe von 50.000 € hinaus zu gewährleisten.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt modifiziert den CDU-Antrag dahingehend, dass entsprechend dem Vorschlag der Freien Wählervereinigung 350.000 € zur Verfügung gestellt werden, hiermit sollten erste Reparaturen durchgeführt werden. Das rechtliche Verhältnis zwischen den Vereinen und auch zwischen den Vereinen und der Stadt soll in der Strukturkommission besprochen werden.

Beschlussantrag der FWV-Fraktion:
Im Finanzhaushalt des Jahres 2016 werden 350.000 € für die Sanierung der Ballspielhalle in Sulzdorf eingestellt.
(22 Ja-Stimmen, 12-Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Antrag somit angenommen.

Bemerkung: Der Sachverhalt wird in die Strukturkommission verwiesen.

 

9. Einstellen von 20.000 € im Finanzhaushalt 2016 für die Herstellung eines Buswartehäuschens an der Waschwiese in Steinbach (EN)

Stellungnahme der Verwaltung:
Für die Beschaffung von Buswartehäuschen sind Mittel im Haushalt eingestellt, die nicht vollständig mit konkreten Vorhaben hinterlegt sind. In Zusammenhang mit Maßnahmen im Bereich Waschwiesen könnte somit ein Buswartehäuschen aufgestellt werden.

Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt die Herstellung eines Buswartehäuschens an den Waschwieses aus den im Haushalt eingestellten Pauschalmitteln.

Empfehlung der Verwaltung wird übernommen.

 

10. Gründung einer Manufaktur zur Schaffung von Wohnraum in Modulbauweise für Flüchtlinge in Schwäbisch Hall (FH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag der CDU-Fraktion beabsichtigt, Flüchtlinge an deutsche Arbeitsweise und Handwerkstechniken heranzuführen und zwar in Form der Gründung eines Beschäftigungsunternehmens (Manufaktur), welches im Zusammenspiel und durch Anleitung von verschiedenen Unternehmen „Module“ für Wohnzwecke herstellt. Der Kostenrahmen soll hier 500.000,- € umfassen.

Angesichts dieses wichtigen Zieles weist die Verwaltung darauf hin, dass für die Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen in Baden-Württemberg die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig sind. Der Landkreis Schwäbisch Hall hat für diese Aufgabe für den Haushalt 2016 insgesamt 34 Stellen sowie Investitionsmittel in Höhe von 15 Mio.€ beantragt. Erst nach erfolgter Anerkennung oder Duldung obliegt die Verantwortung für eine  Unterbringung den Städten und Gemeinden, sofern kein geeigneter Wohnraum eigenständig gefunden werden kann. Gleichzeitig verbleibt die materielle Verantwortung für den Unterhalt beim Landkreis.

Darüber hinaus soll bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises eine zusätzliche Stelle eingerichtet werden, die sich ausdrücklich um das Thema berufliche Qualifizierung und um Beschäftigungsprojekte im Handwerksbereich kümmern soll.
Diese Aufgabe wurde von der Verwaltungsspitze im Rahmen des Kreistagsmandates ausdrücklich begrüßt und es wurde zudem Unterstützung angeboten.

Ferner ist der Landkreis über die Trägerfunktion des „Job-Centers“ Schwäbisch Hall gemeinsam mit der Agentur für Arbeit federführend für weitergehende Qualifizierungsmaßnahmen zuständig. Dieses gilt auch für Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung über Beschäftigungsgesellschaften. In der Vergangenheit wurden außerbetriebliche Qualifizierungsmaßnahmen z.B. über das Berufsfortbildungswerk/Inab (Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft des BFW mbH) durchgeführt. Diese Aufgaben werden durch die Stadt in Form eines günstigen Mietangebotes unterstützt. In gemeinnützigen Einzelprojekten wurden ferner Sachmittelzuschüsse gewährt.

Ob die Stadt unternehmerisch im physischen Wohnungsbau für den Eigenbedarf der Flüchtlinge eintreten soll, ist zu hinterfragen. Der Weg über die bestehenden Beschäftigungsgesellschaften oder über private Unternehmen scheint zielführender zu sein.

Für die Aufgabenerfüllung des Landkreises Schwäbisch Hall zahlt die Stadt über die  Kreisumlage einen Betrag von ca. 18,2 Mio. €  im Jahr 2016 bzw. voraussichtlich 17,7 Mio. € im Jahr 2017 und bestreitet damit einen Anteil von gut 23 % an den kommunalen Aufgaben des Landkreises.

Im Haushaltsplan der Stadt wurde ein „Feuerwehrfonds“ für unbestimmte Ausgaben für Flüchtlingshilfe von jeweils 50.000,- € aufgenommen.
Für den Bau von preisgünstigem Wohnraum (auch für Flüchtlinge) ist im Finanzhaushalt 2016  eine Aufstockung der Kapitalrücklage der GWG durch Einbringung von Baugrundstücken in Höhe von 1 Mio. € vorgesehen.

Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, den Antrag der CDU zuständigkeitshalber an den Landkreis Schwäbisch Hall zu richten und sichert seine Unterstützung in der Suche nach Kooperationspartner sowie nach geeigneten Flächen im Stadtgebiet zu.


Für Oberbürgermeister Pelgrim fällt diese Aufgabe in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises.

Stadtrat Lindner möchte die Leute in Arbeit bringen, er stellt sich ein Pilotprojekt vor, die Grundzüge sollen von den verschiedensten Firmen, Behörden unter der Leitung des Oberbürgermeisters ausgearbeitet werden. Dies würde sowohl die Asylbewerber und Asylbewerberinnen selbst motivieren, als auch ein positives Bild des Landkreises und der Stadt abgeben.

Stadtrat Kaiser hält den Vorschlag der CDU für nicht zu Ende gedacht.

Stadtrat Preisendanz empfiehlt dem Gemeinderat und auch der Verwaltung, sich an die Zuständigkeiten zu halten.

Stadträtin Herrmann hält die Idee der CDU-Fraktion für gut, das Projekt soll weder bei der Stadt noch bei der GWG angesiedelt werden, sie bevorzugt eine offene Formulierung.

Stadtrat Sakellariou hält es für unrealistisch, mit ungelernten Kräften ein Projekt wie einen Hausbau stemmen zu wollen, zumal auch im Haus- bzw. Wohnungsbau gewisse Standards einzuhalten sind, er empfiehlt dringend, sich an die Zuständigkeiten zu halten.

Stadträtin Koch möchte ein Leuchtturm-Projekt initiieren, die Aufgaben der GWG im sozialen Wohnungsbau und der Antrag der CDU, Flüchtlinge in den Wohnungsbau einzubinden, sollen kombiniert werden.

Oberbürgermeister Pelgrim schließt die Diskussion mit der Feststellung, dass zwischen dem sozialen Wohnungsbau und dem von der CDU vorgeschlagenen Projekt der Manufaktur zu unterscheiden ist. Er stellt nochmals fest, dass bei der Stadt keinerlei Zuständigkeiten hinsichtlich der Zuführung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zum Arbeitsmarkt vorhanden ist.

Beschlussantrag der CDU-Fraktion:
Für die Gründung einer Manufaktur zur Schaffung von Wohnraum in Modulbauweise für Flüchtlinge in Schwäbisch Hall werden 500.000 € im Finanzhaushalt 2016 bereitgestellt.
(8 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen)
Antrag somit abgelehnt

 

11.1 Streichung der Haushaltsmittel bzw. Verschiebung der Absenkung der Salinenstraße im Bereich der Henkersbrücke (FH)

siehe auch Antrag Nr. A.5 der SPD-Fraktion
siehe auch Antrag Nr. 10 der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Unterfahrung der Henkersbrücke für Fahrzeuge bis zur „Sprinter-Klasse“ würde insbesondere die Schwatzbühlgasse vom Lieferverkehr entlasten, da mittlerweile ein Großteil der Anlieferung über Kurierdienste und Kleintransporter abgewickelt wird. Die Schwatzbühlgasse ist stark sanierungsbedürftig und in der mittelfristigen Planung zur Erneuerung vorgesehen. Eine geeignete Umleitungsstrecke besteht nicht.

Auch ist der zeitliche Zusammenhang möglicher Baumaßnahmen auf dem Haalplatz sowie auf dem Unterwöhrd mit in die Betrachtung einzubeziehen.

Abhängig von den weiteren Beschlüssen zum Thema Haalplatz bzw. Unterwöhrd sowie der Priorisierungsentscheidungen der Gemeinderatsfraktionen kann eine Verschiebung der Gesamtmaßnahme um ein Jahr vertreten werden.

 

Oberbürgermeister Pelgrim weist darauf hin, dass die Schwatzbühlgasse irgendwann repariert werden muss.

Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt, die Planung der Maßnahme in das Jahr 2017 und die Investitionsmittel in das Jahr 2018 (mittelfristige Finanzplanung) zu verschieben.

Dem schließen sich die CDU- und SPD-Fraktion an.

Stadträtin Niemann, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, möchte an ihrem Antrag „Streichung der Mittel für Absenkung der Salinenstraße im Bereich Henkersbrücke“ festhalten. Sie hält das Argument, die Sanierung der Schwatzbühlgasse sei für die Weiterentwicklung der Innenstadt notwendig, für nicht stichhaltig. Das Mädchengymnasium (ehemalige Volkshochschule) konnte durchaus saniert werden, ohne dass die Schwatzbühlgasse hierbei eine Rolle spielte. Die Absenkung der Salinenstraße bietet für größere Fahrzeuge nach wie vor keine Lösung. Alternativmaßnahmen sind zu prüfen.

Beschlussantrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Streichung der Mittel für Absenkung der Salinenstraße im Bereich Henkersbrücke
(9 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)
Antrag somit abgelehnt

B e s c h l u s s :

Verschiebung Planungsmittel 2017 und Investitionsmittel in die Jahre 2018 ff. (Mittelfristige Finanzplanung)
(32 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)

 

11.2 Streichung der Haushaltsmittel bzw. Verschiebung der Planungsrate für die Gestaltung des Haalplatzes (FH)

siehe auch Antrag Nr. 9 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend der Verhängung eines Sperrvermerks

Stellungnahme der Verwaltung:
Über die Notwendigkeit einer Umgestaltung des Haalplatzes dürfte im Gemeinderat Konsens herrschen. Die Verwendung der im Haushalt eingestellten Mittel ist wie folgt vorgesehen:

  • Grundlagenermittlung und Vorbereitung Wettbewerb 2017
  • Durchführung städtebaulicher Wettbewerb 2018
  • Umsetzung von Maßnahmen ab 2019

Im Rahmen der Vorbereitung ist auch ein Beteiligungsprozess vorgesehen.

Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrags der CDU-Fraktion.

B e s c h l u s s :
= Antrag Nr. 9 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Mittel für die Untersuchung und Planung zur Umgestaltung des Haalplatzes sollen mit einem Sperrvermerk versehen werden.
(8 Ja-Stimmen, 26 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Antrag somit abgelehnt

Die CDU erklärt sich damit einverstanden, dass die Planungsraten im Haushalt belassen werden, entspricht gleich dem Vorschlag der Verwaltung.

 

11.3 Die Investitionszuschüsse für das Globe-Theater in Höhe von 1.000.000 € in  2016 und 3.000.000 € in 2017 werden mit einem Sperrvermerk versehen (FH)

siehe auch gleichlautenden Antrag Nr. A.7 der SPD-Fraktion (FH)

siehe auch Antrag Nr. 12.a der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend derReduzierung des Investitionszuschusses für den Neubau des Globe-Theaters um 2.500.000 € in 2017 (FH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Gemeinderat hatte in der Sitzung am 28.10.2015 folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:
Der Gemeinderat verfolgt das Ziel einer zweiten Spielstätte für die Freilichtspiele jenseits des Neubausaals (33 Ja,1 Nein Stimme). Die Inbetriebnahme der 2. Spielstätte der Freilichtspiele soll spätestens zur Festspielsaison 2018 erfolgen (19 Ja, 10 Nein). Der Gemeinderat bekräftigt den von Seiten des Fachbereichs Planen und Bauen vorgestellten und vom Gemeinderat beschlossenen Standortkorridor für die 2. Spielstätte auf dem Unterwöhrd (25 Ja, 7 Nein) und begrüßt eine Überarbeitung der Planungen der Architekten im Hinblick auf Genehmigungsvoraussetzungen sowie auf den vom Gemeinderat beschlossenen Standortkorridor. Alle Entwürfe sind mit Kosten zu hinterlegen und sollen bis Jahresende 2015 vorliegen (33 Ja).

Eine Reduktion der im Haushalt veranschlagten Mittel - entsprechend des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - für Investitionszuschüsse für die Errichtung einer zweiten Spielstätte für die Freilichtspiele würde den mit großer Mehrheit gefassten Beschluss des Gemeinderates ad absurdum führen, da weder eine Neubauplanung noch eine zukunftsfähige Generalertüchtigung und Ergänzung mit Umbau des jetzigen Globe-Theaters mit den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagenen Investitionsmitteln zu realisieren ist. 

Die bisher im Haushalt eingestellten Investitionszuschüsse basieren auf einer Kostenberechnung der Hochbauverwaltung.

Fazit:
Da der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht im Einklang mit dem mit großer Mehrheit getroffenen Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 28.10.2015 steht, empfiehlt die Verwaltung die Ablehnung des Antrags.

Dem Antrag der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion, die Investitionszuschüsse mit einem Sperrvermerk zu versehen, kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.


Stadträtin Herrmann hält die Investition von 1.500.000 bis 2.000.000 € für eine der Stadt angemessene Investition. Es soll ein Freilichttheater entsprechend dem jetzigen entstehen.

Beschlussantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die im Finanzhaushalt des Jahres 2017 eingestellten Investitionszuschüsse für den Bau einer zweiten Spielstätte für die Freilichtspiele sollen um 2.500.000 € auf 1.500.000 € reduziert werden.
(7 Ja-Stimmen, 27 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Antrag somit abgelehnt

Der Sperrvermerk entsprechend dem CDU-/SPD-Antrag wird übernommen (siehe Fazit), entspricht gleich dem Vorschlag der Verwaltung.

 

11.4 Die Haushaltsmittel für die Umgestaltung des Umfeldes beim neuen Globetheater auf dem Unterwöhrd in Höhe von 200.000 € in 2017 werden mit einem Sperrvermerk versehen (FH)

siehe auch Antrag Nr. 12.b der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen betreffend der Streichung der im Finanzhaushalt 2017 veranschlagten Mittel für die Neugestaltung des Umfeldes im Bereich des Globe-Theaters in Höhe von 200.000 € (FH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung verweist auch hier auf den Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 28.10.2015 betreffend der Errichtung einer neuen zweiten Spielstätte für die Freilichtspiele. (33 Ja, 1 Nein)  Aus Sicht der Verwaltung ist es zwingend, unabhängig von der weiteren konkreten Entwurfsbeschlussfassung und auch unabhängig davon, ob die Beschlussfassung als Neubau oder als Generalertüchtigung mit Bestandsergänzungen erfolgen wird, dass nach Realisierung der Baumaßnahme die Umgebungsflächen allein schon aufgrund der Baumaß­nahme neu zu gestalten sind.

Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Dem Antrag der CDU-Fraktion, die eingestellten Investitionsmittel mit einem Sperrvermerk zu versehen, kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.


Stadträtin Herrmann stimmt einer Instandsetzung des Umfelds beim Globe-Theater zu. Die vorgesehenen Mittel sind jedoch eher für einen Event-Platz gedacht. Dieses Ziel teilt sie nicht.

Beschlussantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die im Finanzhaushalt des Jahre 2017 eingestellten Mittel für die Umgestaltung des Umfeldes der zweiten Spielstätte für die Freilichtspiele in Höhe von 200.000 € werden gestrichen.
(7 Ja-Stimmen, 27 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Antrag somit abgelehnt

Beschlussantrag zum Antrag Nr. 11.4 der CDU-Fraktion entfällt, der Sperrvermerk wird übernommen (siehe Fazit).

 

11.5 Die Haushaltsmittel für den Neubau einer Lindachbrücke in Höhe von 500.000 € in 2016 werden mit einem Sperrvermerk versehen (FH)

siehe auch Antrag Nr. A.3 der SPD-Fraktion und Antrag Nr. 12.b der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend der Streichung der Haushaltsmittel für den Neubau einer Lindachbrücke in Höhe von 500.000 € im Finanzhaushalt 2016 und  Streichung der Einnahmen aus Sanierungsmitteln in Höhe von 240.000 € im Finanzhaushalt 2017 (FH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gründe für eine befahrbare Fußgängerbrücke zwischen Lindach und Unterwöhrd wurden bereits mehrfach erörtert. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass durch diese Maßnahme eine sehr sinnvolle kostengünstige (hohe Förderung möglich) Erschließung und damit auch Bewirtschaftung des Unterwöhrds erreicht werden kann. Dies ist vorteilhaft für alle Aktivitäten auf dem Unterwöhrd (u.a. Biergarten, Feste, Freilichtspiele, Pflegemaßnahmen). Gleichzeitig würden die Stadtdurchfahrt und die Fußgängerzone entlastet.

Zusätzlich dürften Bau- und Logistikkostenersparnisse im Falle einer Beschlussfassung über  eine zweite Spielstätte der Freilichtspiele zu erzielen sein.

Ein weiteres Argument für die Sinnhaftigkeit dieser Brücke kann aus den vorliegenden Brandschutzgutachten zum Globe-Theater abgeleitet werden. Darin wurden die zur Zeit vorhandenen Rettungswege zum Globe-Theater und zum Unterwöhrd als unzureichend bemängelt.

Die Gestaltung und Lage der Brücke sollte in Form einer anonymisierten Mehrfachbeauftragung abgeprüft werden. Dafür wären 15.000 € Preisgelder angemessen. Die Investitionsmittel könnten bis dahin mit einem Sperrvermerk versehen werden.

Bei den im Haushalt veranschlagten 5.000,- € für den bestehenden Lindachsteg handelt es sich um geringfügige Instandstetzungsmaßnahmen.

Fazit:
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen.

Ein Sperrvermerk könnte für Investitionsmittel in Höhe von 485.000,- € beschlossen werden.

Beschlussantrag der SPD-Fraktion und gleich lautender Beschlussantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:
Der Haushaltsansatz im Finanzhaushalt 2016 in Höhe von 500.000 € für den Neubau der Lindachbrücke wird gestrichen. Damit einhergehend werden auch die für 2017 veranschlagten Einnahmen in Höhe von 240.000 € gestrichen.
(18 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen)
Antrag somit angenommen.

 


Anträge der SPD-Fraktion

A.1 Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 380 v.H. auf 390 v.H. (EH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Wirtschaftsstandort Schwäbisch Hall hat sich in den letzten Jahren sehr erfreulich entwickelt. Wir haben zur Zeit einen historischen Höchststand bei der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in unserer Stadt zu verzeichnen. Parallel zu den Beschäftigungsverhältnissen entwickelt sich auch der Anteil der Stadt an der Einkommensteuer positiv (siehe Haushaltseinbringung). An dieser Entwicklung will die Verwaltung weiter festhalten und negative Signale über den Wirtschaftsstandort  Schwäbisch Hall sollten weitgehend vermieden werden.

Diese Beschäftigungsverhältnisse werden zum größten Teil von gewerbesteuerzahlenden Arbeitgebern angeboten. Die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt haben sich seit Jahren oberhalb der Marke von 30 Mio. € etabliert und stabilisiert.

Unter den 90 Städten in Baden-Württemberg mit Einwohnerzahlen zwischen 20.000 und 100.000 Einwohnern befindet sich Schwäbisch Hall mit einem Hebesatz von 380 v.H. im oberen Bereich (siehe Anlage „Gewerbesteuerhebesätze des Haushaltsjahres 2015 der Städte mit mehr als 20.000 Einwohner in Baden-Württemberg“).

Hebesatzerhöhungen könnten sich daher negativ auf die Entwicklung des Wirtschafts-standortes Schwäbisch Hall auswirken (z.B. Ansiedlungs- und Standortverlagerungsentscheidungen). Auch wird die Gewerbesteuer nicht von allen Akteuren, welche am Wirtschaftsleben teilnehmen gezahlt. Freiberufler sind z. B. von der Gewerbesteuer befreit.

Dennoch ist die Verwaltung, im Hinblick auf die defizitäre Haushaltssituation im Ergebnis-haushalt, nicht grundsätzlich gegen die Einbeziehung der Gewerbesteuereinnahmeseite zur Bewältigung des Strukturdefizits. Gleichzeitig sollte dies aus Sicht der Verwaltung jedoch eher in die Gesamtschau einer Strukturkommissionsdiskussion mit einfließen.

Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt, eine mögliche Hebesatzerhöhung bei der Gewerbesteuer im Rahmen der Arbeit der Strukturkommission ab kommendem Frühjahr zum Thema zu machen.  Daher wird seitens der Verwaltung empfohlen, den Antrag der SPD-Fraktion in die Beratungen der Strukturkommission zu überweisen.


Stadtrat Kaiser freut sich, dass die Verwaltung diesen Antrag nicht pauschal ablehnt, sondern in die Strukturkommission verweist. Die Begründung des Antrags ist jedoch nicht stichhaltig, es wird wohl kaum zu Standortverlagerungen bei der geringen Anhebung des Hebesatzes kommen.

Stadtrat Baumann lehnt das Signal einer Gewerbesteuererhöhung ab, er bevorzugt Maßnahmen, bei denen möglichst alle der Solidargemeinschaft belastet werden, wie z.B. bei der Erhöhung der Grundsteuer.

Beschlussantrag der SPD-Fraktion:
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird von 380 v.H. auf 390 v.H. erhöht.
(13 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Antrag somit abgelehnt

Bemerkung: Das Thema wird in der Strukturkommission 2016 erneut aufgenommen.

 

A.2 Verzicht auf die geplante Erhöhung der Grundsteuer (EH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Steuererhöhungen sind unpopulär und sehr schwer der Bevölkerung gegenüber zu begründen. Dennoch schlug die Verwaltung in dem Entwurf des Doppelhaushaltes 2016/2017 im Hinblick auf die sich abzeichnende dauerhaft defizitäre Haushaltssituation vor, auch die Stellschrauben auf der Einnahmeseite des Haushaltes zu justieren, indem die Grundsteuer B von 400 v.H. auf 420 v.H. erhöht wird.

Unter den 90 Städten in Baden-Württemberg mit Einwohnerzahlen zwischen 20.000 und 100.000 Einwohnern befindet sich Schwäbisch Hall mit einem Hebesatz von 400 v.H. auch im oberen Bereich (siehe Anlage „Grundsteuer B-Hebesätze des Haushaltsjahres 2015 der Städte mit mehr als 20.000 Einwohner in Baden-Württemberg“).

Die Grundsteuer B wurde bewusst von der Verwaltung ausgewählt, da bei dieser Steuerart sowohl Grundstückseigentümer (Gewerbe- und Wohnungsgrundstücke) als auch Einwohner, die zur Miete wohnen einen Beitrag zur Finanzierung der durch die Stadt gebotenen Infrastruktur leisten müssen. Dieser Beitrag ist abhängig von der Leistungsfähigkeit der Steuerschuldner. Gewerbegrundstücksbesitzer und Besitzer von eigengenutzten Einfamilien­häusern werden stärker belastet als Nutzer von Mietwohnungen.

Am Beispiel einer Wohnung in dem Mehrfamilienhaus „Am Kreuzstein 29“ mit ca. 70 m²  errechnet, beträgt die jährliche Mehrbelastung für den Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung 6,81 € pro Jahr (0,57 € pro Monat und 0,0008 € / m² und Monat). Weitere Beispiele über die insgesamt geringfügigen Einzelbelastungen wurden in der Haushaltseinbringung aufgezeigt!

In Abwägung erschien es der Verwaltung zur Bewältigung der strukturellen Unterfinanzierung angezeigt, ein Zeichen für alle Akteure zu setzen.

Fazit:
Die Verwaltung hält die Belastungen aus der Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B sowohl für die Selbstnutzer von bebauten Grundstücken als auch für Nutzer von Mietwohnungen für vertretbar. Daher wird seitens der Verwaltung empfohlen, den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen.


Stadtrat Kaiser möchte nicht mit der Erhöhung der Grundsteuer beginnen, eine Paketlösung wäre bestenfalls denkbar.

Stadtrat Baumann weist darauf hin, dass bei einer Paketlösung die Gewerbetreibenden doppelt belastet würden, einmal durch die Gewerbesteuer, aber sie bezahlen auch für ihre Grundstück die Grundsteuer.

Beschlussantrag der SPD-Fraktion:
Auf die geplante Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B von 400 v.H. auf 420 v. H. wird verzichtet.
(9 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
Antrag somit abgelehnt

 

 

A. 3 Streichung der Haushaltsmittel für den Neubau einer Lindachbrücke in Höhe  von 500.000 € im Finanzhaushalt 2016 (FH)

erledigt, siehe Antrag Nr. 11.5 der CDU-Fraktion

 


A.4 Streichung der Haushaltsmittel im Finanzhaushalt in Höhe von 50.000 € in  2016 und 100.000 € in 2017 für die Planung der Süd-Umfahrung Hessental
(FH)

siehe auch Antrag Nr. 11 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (FH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Durch die geplante Revitalisierung des Karl-Kurz-Areals wird die schon jetzt ohnehin verkehrstechnisch stark frequentierte Ortsdurchfahrt Hessental zusätzlich belastet. Insofern wäre die Realisierung einer Süd-Umfahrung Hessental grundsätzlich eine sinnvolle und wünschenswerte  Infrastrukturmaßnahme.

Bereits mit Beschluss des Gemeinderates vom 4.12.2013 wurden investive Planungsmittel auf Antrag der FWV in Höhe von 50.000 € in den Haushalt 2015 aufgenommen (21 Ja, 16 Nein). Diese konnten jedoch aufgrund verschiedener Personalwechsel in der Bauverwaltung nicht bewirtschaftet werden, sodass diese Mittel entsprechend der bestehenden Beschlussfassung  erneut in den Haushalt aufgenommen wurden. Allerdings reichen diese Mittel nicht für eine Vorplanung aus, sodass für das Jahr 2017 weitere 100.000 € Planungsmittel in den Haushalt eingestellt wurden.
Angesichts des zu erwartenden finanziellen Umfangs für die Gesamtmaßnahme, gilt nach wie vor, dass dieses Projekt nur mit einer Förderung des Landes realisiert werden kann. Zu welchem Zeitpunkt eine Förderung durch das Land möglich ist, kann zur Zeit von der Verwaltung nicht mit hinreichenden Sicherheit beurteilt werden. Deshalb wurde diese Maßnahme für die Mittelfristige Finanzplanung 2019/2020 vorgesehen. Aus der Sicht der Verwaltung wäre es allerdings sehr wichtig, dass in dem Moment, in den Bund und Land für solche Projekte Finanzierungsmittel vorsehen, die Stadt bereits über fortgeschrittene Planungsunterlagen verfügt.

Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag der SPD-Fraktion sowie den Antrag  von Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen


Stadtrat Kaiser glaubt nicht daran, dass diese Maßnahme in den nächsten Jahren umgesetzt wird.

Stadträtin Niemann ist der Meinung, dass die jetzt geplante Südumfahrung Hessental keine spürbare Entlastung für den Ort Hessental selbst ergibt.
Stadtrat Baumann mahnt die Verlässlichkeit der Demokratie an. Auf Antrag der Freien Wählervereinigung wurde 2013 die Planungsrate beschlossen. Nun soll man die Entscheidung nicht wieder umkehren.

Stadtrat Weber hält es für sinnvoll, die Planung voranzutreiben, da der Verkehr in Hessental immer weiter zunimmt.

Stadtrat Preisendanz stört sich daran, dass im Gemeinderat immer wieder bereits getroffene Grundsatzentscheidungen neu aufgerollt werden.

Beschlussantrag der SPD-Fraktion und gleichlautender Beschlussantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die im Finanzhaushalt veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € in 2016 und 100.000 € in 2017 für die Planung der Süd-Umfahrung Hessental werden gestrichen.
(15 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen)
Antrag somit abgelehnt

 

A.5 Streichung der Haushaltsmittel bzw. Verschiebung der Absenkung der  Salinenstraße im Bereich der Henkersbrücke (FH)

erledigt, siehe Antrag Nr. 11.1 der CDU-Fraktion

 


A.6 Streichung der Haushaltsmittel im Finanzhaushalt in Höhe von 400.000 in  2016 für die Sanierung der Hirtengasse in Hessental (FH)

siehe auch Anfrage E. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Stellungnahme der Verwaltung:
Unabhängig von der Buslinienführung ist die Straße sanierungsbedürftig. Auch wird der Bau einer weiteren Bushaltestelle im Umfeld des Hessentaler Friedhofs angestrebt. Daher sollten die im Finanzhaushalt 2016 eingestellten Mittel erhalten bleiben.

Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen.


Nach ausführlicher Diskussion zieht Stadtrat Kaiser den Beschlussantrag der SPD-Fraktion „Die im Finanzhaushalt veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 400.000 € in 2016 für die Sanierung der Hirtengasse in Hessental werden gestrichen“ zurück.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die im Finanzhaushalt vorgesehenen Mittel in Höhe von 400.000 € für die Sanierung der Hirtengasse mit einem Sperrvermerk zu versehen.
(6 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Antrag somit abgelehnt

 


A.7  Die Investitionszuschüsse für das Globe-Theater in Höhe von 1.000.000 € in 2016 und 3.000.000 € in 2017 werden mit einem Sperrvermerk versehen (FH)

erledigt, siehe auch Antrag Nr. 11.3 der CDU-Fraktion

 


B.1 Erhöhung der Mittel für Klimaschutzförderprogramme um je 10.000 € pro  Haushaltsjahr (EH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Erhöhung der Mittel für Klimaschutzförderprogramme wird von der Verwaltung grundsätzlich als sinnvoll angesehen.

Eine Aufstockung der Zuschussmittel obliegt der Ermessensentscheidung des Gemeinderates. Jede Erhöhung der Ansätze bei den Aufwendungen führt jedoch zu einer weiteren Verschlechterung der Haushaltsergebnisse.


Stadtrat Kaiser möchte dem Klimaschutzbeauftragten, Herrn Rossi, mehr Spielraum einräumen.

Beschlussantrag der SPD-Fraktion
In den Ergebnishaushalten der Jahre 2016 und 2017 werden zusätzlich je 10.000 € für Klimaschutzförderprogramme bereitgestellt.
(17 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Antrag somit abgelehnt.

 

B.2 Aufstellung eines stationären Blitzgerätes an der Einmündung der Breiteich-Straße in die Westumgehung (FH / EH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Es wird davon ausgegangen, dass nicht die Einmündung der Breiteichstraße gemeint ist, sondern die Einmündung Gottwollshausen/Wohngebiet Breiteich. Da im Bereich der dortigen 70 km/h-Beschränkung zu schnell gefahren wird, sind intensivere Ge­schwindigkeitskontrollen notwendig. Bei einer aktuellen Messung am 18.11.2015, 18.50 Uhr bis 21.50 Uhr wurden insgesamt 200 Fahrzeuge geblitzt. Die Höchstgeschwindigkeit lag bei 110 km/h.

Die Verwaltung ist überzeugt, dass sich das Geschwindigkeitsverhalten durch verstärkte mobile Geschwindigkeitskontrollen positiv beeinflussen lässt. So ist z.B. in der Stutt­garter Straße das Unfallgeschehen durch verstärkte Kontrollen völlig zurückgegangen. Inso­fern sieht die Verwaltung hier keinen zwingenden Bedarf für eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung durch eine stationäre Überwachungsanlage.

Sollte dies dennoch gewünscht sein, müsste für Beschaffung und Installation nach einem vorliegenden Angebot mit Kosten in Höhe von rund 90.000 Euro kalkuliert werden. Wenn gleichzeitig in zwei Richtungen kontrolliert werden soll, kommen weitere 52.000 Euro dazu. Da dort keine Stromversorgung vorhanden ist, entstehen nach Auskunft der Stadtwerke weitere Anschlusskosten von bis zu 30.000 Euro. Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf 120.000 bis 172.000 Euro. Zusätzliche Personalkosten wären noch zu berücksichtigen.

Fazit:
Da es sich hierbei um eine Grundsatzentscheidung über die Einführung stationärer Blitzgeräte im Stadtgebiet handelt, sollte zunächst über diese Grundsatzentscheidung abgestimmt werden.


Stadträtin Jörg-Unfried möchte die Autofahrerinnen und Autofahrer nicht gängeln, sie möchte jedoch die Verkehrssicherheit erhöhen. Sie stellt fest, dass die Einmündung für die jetzt doch recht große Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohner nicht gebaut wurde, evtl. ist zu einem späteren Zeitpunkt über verkehrsverbessernde Maßnahmen (Kreisverkehr) nachzudenken. Die jüngsten Verkehrsmessungen haben jedoch deutliche Verkehrsverstöße ergeben. Von 16.202 gemessenen Fahrzeugen haben 12.741 = 78 Prozent die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h überschritten. Berücksichtigt man die Geschwindigkeiten über 90 km/h an dieser Stelle wären in der Woche, in der gemessen wurde, 442.680 € Bußgelder und 9,1 Jahre Fahrverbot angefallen.

Für Oberbürgermeister Pelgrim stellt der Einsatz von stationären Blitzgeräten eine Grundsatzentscheidung dar, evtl. kämen auch noch an anderen Stellen solche Geräte zum Einsatz, auch personell müsste man sich auf eine größere Anzahl von Ermittlungen und Bußgeldbescheiden einstellen.

Für Stadträtin Jörg-Unfried ist in jedem Fall eine Einzelabwägung notwendig. Ergibt diese nach objektiven Kriterien die Notwendigkeit des Einsatzes von stationären Blitzgeräten, so steht sie auch dem positiv gegenüber.

Die FWV-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP-Fraktion werden den Antrag von Stadträtin Jörg-Unfried unterstützen.

Beschlussantrag der SPD-Fraktion:
Die Aufstellung von stationären Blitzgeräten an der Einmündung Gottwollshausen/ Wohngebiet Breiteich in die Westumgehung wird beantragt. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel werden im Finanzhaushalt 2016 eingestellt.
(32 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)
Antrag somit angenommen.

Zusatz 1:
Es handelt sich hierbei um eine Grundsatzentscheidung, der Gemeinderat befürwortet den Einsatz von stationären Blitzgeräten auch an anderer Stelle.

Zusatz 2: (Anregung Stadtrat Weber)
Die Verwaltung wird beauftragt, vor Beschaffung eines stationären Blitzgerätes den Einsatz eines mobilen Geräts in einer Messkabine zu prüfen. Der Vorteil ist, dass das mobile Gerät an verschiedenen Stellen in Einsatz gebracht werden kann.

 

B.3 Erhöhung der Zuschüsse an den Verein „Haller Arbeit“ (EH)

siehe auch Antrag Nr. 5 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Beschäftigungsprojekt Erlacher Höhe beschäftigt derzeitig 13 Mitarbeiter/-innen und betreibt die Einrichtung Hab & Gut im Langen Graben in Schwäbisch Hall, die eine wichtige Funktion für die Versorgung von Menschen mit geringem Einkommen einnimmt. Die Verwaltung erkennt die schwierige wirtschaftliche Lage der Erlacher Höhe durch die gesetzlichen Änderungen in der Beschäftigungsförderung des Bundes. Allerdings handelt es sich bei der Förderung nicht um eine städtische Aufgabe. Die SPD-Kreistagsfraktion hat in den Haushaltsberatungen 2016 einen Antrag an den Landkreis gestellt, die Haller Arbeit einmalig mit Mitteln in Höhe von bis zu 60.000 Euro zu unterstützen.

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat an den Landkreis einen Antrag in Höhe von 20.000 Euro gestellt. Die Beschlussfassungen des Landkreises und der Agentur für Arbeit stehen noch aus.


Stadtrat Kaiser kann sich vorstellen, 2016 und 2017 je 20.000 € für die Haller Arbeit zur Verfügung zu stellen, dies soll jedoch nur dann geschehen, wenn auch der Landkreis und die Agentur für Arbeit bezuschussen.

Stadträtin Herrmann möchte ihren Antrag abgestimmt haben, damit er ggf. im Haushalt eingestellt wird.

Beschlussantrag der SPD-Fraktion und der gleich lautende Beschlussantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
In den Ergebnishaushalten der Jahre 2016 und 2017 werden zusätzlich je 20.000 € für die Unterstützung der „Haller Arbeit“ bereitgestellt.
(8 Ja-Stimmen, 26 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Antrag somit abgelehnt

Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung des Landkreises sowie der Agentur für Arbeit abzuwarten und gegebenenfalls einen außerplanmäßigen Zuschussbeschluss herbeizuführen.
(33 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)

 

B.4 Mittelbereitstellung in den Ergebnishaushalte der Jahre 2016 und 2017 für die professionelle Moderation von Beteiligungsprozessen in Höhe von je 20.000 € (EH)

Stellungnahme der Verwaltung:
In den Ergebnishaushalten 2016 und 2017 sind bereits jeweils 5.000 € für die „Kommunalpolitische Beteiligung der Jugend“ eingeplant (Teilhaushalt 1, Produkt 11.11.00 Organisation und Dokumentation kommunaler Willensbildung).

Die Bereitstellung von darüber hinausgehenden Sachmitteln zur Information und Beteiligung von Bürgern liegt in der Ermessensentscheidung des Gemeinderates und könnte aus Sicht der Verwaltung sinnvoll eingesetzt werden.

Jede Erhöhung der Ansätze bei den Aufwendungen führt jedoch zu einer weiteren Verschlechterung der Haushaltsergebnisse.


Stadtrat Nestl regt an, unter Zuhilfenahme einer externen Beratungsfirma herauszuarbeiten, wo Bürgerbeteiligung und - im speziellen - Jugendbeteiligung möglich ist.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt ist der Ansicht, dass die Verwaltung Bürgerbeteiligung selbst durchführen kann - eine externe Firma ist nicht notwendig.

Beschlussantrag der SPD-Fraktion:
Für die professionelle Moderation von Beteiligungsprozessen werden in die Ergebnis-haushalte 2016 und 2017 je 20.000 € bereitgestellt.
(17 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Antrag somit abgelehnt

 

Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

A 1.a Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den sanierten Turnhallen des Schulzentrums West und Mittelbereitstellung hierfür im Finanzhaushalt 2017 in Höhe von 70.000 € (EH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Sanierung der Sporthallen im Schulzentrum West ist nicht vor 2018 abgeschlossen. Die Realisierbarkeit einer PV-Anlage wird im Rahmen der weiteren Planungen geprüft (z. B. statische Voraussetzungen nach energetischer Sanierung, etc.). Entsprechende Haushaltsmittel könnten dann je nach Förderrahmen in den Haushalt 2018 bereitgestellt werden.

Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Aufnahme der beantragten Mittel in den Mittelfristigen Finanzplan für das Haushaltsjahr 2018.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklären sich mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden.

 

A 1.b Schaffung eines Lehrerzimmers für die Gemeinschaftsschule am Schulzentrum West und Mittelbereitstellung hierfür im Finanzhaushalt 2016 in Höhe von 20.000 € (EH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag wird von der Verwaltung grundsätzlich unterstützt. Kurzfristig kann jedoch keine Aussage getroffen werden, ob eine bauliche Teilmaßnahme im Vorgriff auf die Sanierung des gesamten Bauabschnitts technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll ist (bspw. im Hinblick auf Erneuerung Lüftung, Elektro, etc.). Sollte dies möglich sowie erkennbar sein, dass diese Lösung auch im Rahmen des künftigen Raumkonzepts für die Gemeinschaftsschule richtig ist, könnte die Realisierung innerhalb des  Etats für die Generalsanierung des Schulzentrums West finanziert werden. Hierfür stehen für das Jahr 2016 und 2017 jeweils 1,8 Mio. € und damit  300.000 € mehr als in den vergangenen Jahren zur Verfügung. Zudem stehen weitere 300.000 € jährlich für Räume für die Ganztagsbetreuung an der Gemeinschaftsschule SZW zur Verfügung, jeweils 20.000 € mehr als in den Haushaltsjahren 2014/15.

Für die Ausstattung des Lehrerzimmers wären ca. 20.000 € anzusetzen. Für die Ausstattung und Einrichtung der Bibliotheksräume sind nach Einschätzung des Fachbereichs Außerschulische Bildung mindestens 50.000 € erforderlich.

Da die Sanierung und Neuausstattung der Schulbibliothek immer schon Bestandteil der Gesamtkonzeption SZW war, würde diese lediglich vorgezogen.

Fazit:
Sollte der Gemeinderat eine Priorisierung entsprechend des Antrages der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen teilen, könnten diese Mittel aus den o. g. Haushaltsansätzen zur Sanierung und Ausstattung der Schulzentrums West genommen werden. Voraussetzung dafür ist die technische Umsetzbarkeit in Gebäuden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt sich mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden.

 

A 1.c Sanierung der Innenhöfe inklusive Möblierung und Sanierung der Innenhoffassaden im Schulzentrum West und Mittelbereitstellung hierfür im Finanzhaushalt 2016 in Höhe von 100.000 € (EH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Sanierung der Innenhöfe im Bereich des Gymnasiums ist für 2017 ohnehin vorgesehen, insofern sind keine zusätzliche Haushaltsmittel notwendig.

Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt sich mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden.

 

A 1.d Zusätzlich zur Sanierung des Hagenbachstadions sollen ein Beachvolleyballfeld eingerichtet werden, eine neue Lautsprecheranlage und ein Sonnenschutz für Schüler/innen bereitgestellt werden. Die Mittelbereitstellung hierfür soll im Finanzhaushalt 2016 in Höhe von 50.000 € erfolgen (FH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Schaffung eines Beachvolleyballfeldes auf dem Gelände des SZW war auch bereits Erörterungsthema mit der TSG Schwäbisch Hall. Die TSG Schwäbisch Hall mit einer leistungsstarken Volleyballabteilung hat großes Interesse an einem Beachvolleyballfeld.

Eine Realisierung durch die TSG Schwäbisch Hall, die eine Förderung durch den WLSB als Vereinssportanlage erhalten kann, ist vorstellbar. Die Volleyballabteilung der TSG hat in Aussicht gestellt, die Pflege der Anlage zu übernehmen. Der Schulsport könnte durch Mitnutzung der Anlage zudem profitieren, Beachvolleyball und weitere Spielmöglichkeiten auf einem Beachvolleyballfeld sind äußerst attraktiv.

Die Kosten einer Anlage werden auf ca. 45.000 – 50.000 € geschätzt. Der Anteil des WLSB beträgt ca. 15.000 €.

Die Anschaffung einer Lautsprecheranlage und die Schaffung eines Sonnenschutzes werden grundsätzlich von der Verwaltung befürwortet.

Aus Sicht der Verwaltung kann auf die komplette Umzäunung des Hagenbachstadions nicht verzichtet werden. Die Sportanlage wird im Rahmen eines BgA umsatzsteuerlich erfasst. Es muss gewährleistet sein, dass nur Berechtigte Zutritt zu der Sportanlage haben.

Beschlussantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Für die Herstellung eines Beachvolleyballfeldes in Kooperation mit der TSG sowie für die Anschaffung einer Lautsprecheranlage und eines Sonnenschutzes im Hagenbachstadion  werden 50.000 € im Finanzhaushalt 2016 bereitgestellt.
(einstimmig - 35 -)
Antrag somit angenommen.

 

A 2. Aufstockung der Mittel im Finanzhaushalt 2016 für die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes in Höhe von 300.000 € und gleichzeitige Anpassung der Einnahmen aus der Förderung des Konzeptes um 100.000 € (FH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung bittet, die fehlenden Mittel für das Haushaltsjahr zu entschuldigen. Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sollte zugestimmt werden; allerdings wird der Antrag so aufgefasst, dass eine Anpassung auf 300.000 € und somit eine Erhöhung um 250.000 € erfolgen soll.

Beschlussantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die Mittel im Finanzhaushalt 2016 für die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes werden auf 300.000 € aufgestockt. Die Ansätze für die Einzahlungen aus der Förderung der Maßnahme werden im Finanzhaushalt 2016 um 100.000 € angepasst.
(18 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)
Antrag somit angenommen.

 


A 3. Bereitstellung von 80.000 € im Finanzhaushalt 2016 für die Sanierung des Reifenhofplatzes (FH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Reifenhofplatz befindet sich wie viele andere Plätze im Stadtgebiet in einem umgestaltungsbedürftigen Zustand.

Aufgrund der knappen Haushaltsmittel wurde die Umgestaltung von solchen Plätzen im Stadtgebiet vom Gemeinderat und der Verwaltung bisher als nicht prioritär angesehen.

Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten 80.000 € für die Umgestaltung des Reifenhofplatzes reichen bei weitem nicht aus. Für eine vernünftige Sanierung des Platzes muss man von einem Vielfachen der beantragten Summe ausgehen. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung die Ablehnung des Antrags. Eine Neubepflanzung des angesprochenen Baumquartiers kann mit den laufenden Haushaltsmitteln erfolgen.


Oberbürgermeister Pelgrim bekräftigt nochmals, dass der Ansatz von 80.000 € für eine Sanierung nicht ausreicht.

Stadträtinnen Herrmann und Walter führen aus, dass sie keinesfalls eine Luxus-Ausführung haben wollen; die Aufenthaltsqualität für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger soll mit überschaubarem Aufwand und Mitteln verbessert werden. Beide denken an die Vereinheitlichung des Bodenbelags, Verbesserung der Sitzsituation sowie ansprechende Bepflanzungen.

Beschlussantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Für die Sanierung des Reifenhofplatzes werden im Finanzhaushalt 2016 80.000 € bereitgestellt.
(18 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)
Antrag somit angenommen.

 

A 4. Schaffung einer zusätzlichen Stelle für Integrationsarbeit und Mittelbereitstellung in Höhe von je 70.000 € in den Ergebnishaushalten 2016 und 2017 bei 50 % Förderung. (EH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Integration von Flüchtlingen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, wozu auch die Stadt ihren Beitrag leistet. Doch statt eine neue Stelle zu schaffen, sollen vorhandene Stellen und Stellenanteile für diese Aufgabe genutzt werden, indem die bisherigen Aufgaben neu priorisiert werden. So wurde beispielsweise die mobile Jugendarbeit vor einigen Jahren dafür geschaffen, Konflikte von jugendlichen Einwanderern im öffentlichen Raum, z. B. am Spitalbach, mit den Mitteln der offenen Jugendarbeit zu begegnen. Angesichts der anstehenden Aufgaben zur Flüchtlingsintegration erscheint eine präventive Neuausrichtung der mobilen Jugendarbeit sinnvoll, zumal diese ohnehin für eine Zielgruppe bis 26 Jahre verantwortlich ist. Hierfür stehen insgesamt 1,6 Stellen im Rahmen des Hospitalhaushaltes zur Verfügung. Eine Stelle ist zur Zeit nicht besetzt und könnte in der Neuausschreibung entsprechend justiert werden.
Zusätzlich zu diesen beiden Stellen sieht die Verwaltung vor, im Aufgabengebiet der Bürgerbeauftragten als erste Anlaufstelle, der pädagogischen Mitarbeiterin der Bildungsregion sowie beim Mitarbeiter des Mehrgenerationenhauses die Arbeit auch mit Aufgabenfeldern der Flüchtlingsarbeit anzureichern. Ebenso können bei Bedarf aus dem Ordnungswesen zusätzliche Mitarbeiterkapazitäten für diese Aufgabe bereitgestellt werden.

Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


Stadträtin Herrmann hält eine koordinierende Stelle in der Flüchtlingsarbeit für wichtig. Sie zitiert den Oberbürgermeister aus der Haushaltsrede. Einen Einsatz der Beschäftigten der Mobilen Jugendarbeit lehnt sie ab. Jugendarbeit und Flüchtlingsbetreuung sind zwei verschiedene Tätigkeitsfelder. Sie befürchtet außerdem, dass auf Dauer die Mobile Jugendarbeit auf diese Weise beerdigt wird.

Oberbürgermeister Pelgrim hält es für falsch, auf jedes Thema mit einer neuen Stelle zu reagieren. Angesichts des Haushaltsdefizits in Höhe von 4 Mio. € hält es für dringend geboten, vorhandene Ressourcen (Städtepartnerschaften, Haus der Bildung etc.) auf diesen Tätigkeitsfeldern einzusetzen; gegebenenfalls haben weniger wichtigere Aufgaben zurückzustehen.

Beschlussantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Für die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für Integrationsarbeit werden in den Ergebnishaushalten 2016 und 2017 je 70.000 € bereitgestellt. Eine Förderung im Umfang von 50 % wird angestrebt.
(7 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen)
Antrag somit abgelehnt.

 

A 5. Erhöhung der Zuschüsse an den Verein „Haller Arbeit“ (EH)

erledigt, siehe Antrag Nr. B.3 der SPD-Fraktion

 

A 6. Zuschüsse an den Verein „Starkholzbacher See“ 10.000 € (EH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2012/2013 wurde ein Antrag mit gleichem Inhalt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht. Der Zuschuss wurde damals fraktionsübergreifend eher kritisch gesehen. Aufgrund dessen wurde der Beschlussantrag in der Gemeinderatssitzung am 28.11.2011 dahingehend geändert, dass jährlich im Rahmen der Grünpflege (gebunden für den Starkholzbacher See) jeweils zusätzlich 10.000,- € eingestellt werden. Diese 10.000,- € stehen nach wie vor zur Verfügung.

Fazit:
Da die beantragten Haushaltsmittel im Haushalt enthalten sind, erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt sich mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden.

 

A 7. Schaffung einer zusätzlichen Stelle eines Beteiligungsbeauftragten und Mittelbereitstellung in Höhe von je 70.000 € in den Ergebnishaushalten 2016 und 2017 (EH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hält die Schaffung einer zusätzlichen Stelle eines Beteiligungsbeauftragten  für nicht erforderlich und zielführend. Beteiligungsprozesse müssen in die laufenden Verwaltungsstrukturen eingebunden werden und sind z. B. selbstverpflichtende Aufgaben im Rahmen von Bauleitplanverfahren, Verkehrsgesprächen, Stadtteilrunden, in den Bereichen Sport, Kultur und Vereinswesen usw.. Ebenso ist es geübte Praxis Beteiligungsprozesse in konkreten Baumaßnahmen vorzusehen.

Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


Stadträtin Niemann hält die Schaffung einer Stelle eines Beteiligungsbeauftragten für gerechtfertigt. Es stehen viele Großprojekte in der Stadt (Stadt am Fluss, Karl-Kurz-Areal usw.) an. Die Bürgerbeteiligung im Bereich „Gestaltung des Bahnhofsareals“ ist bei der Bevölkerung gut angekommen - sie möchte so weitermachen.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt ist der Meinung, man könne die Bürgerbeteiligung in die laufenden Verwaltungsprozesse einbinden.

Stadtrat Kaiser richtet seine Enttäuschung an Stadtrat Dr. Graf von Westerholt - man hätte beim SPD-Antrag der Mittelbereitstellung in Höhe von 20.000 € für die Bürgerbeteiligung mitstimmen können.

Beschlussantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Für die Schaffung einer zusätzlichen Stelle eines Beteiligungsbeauftragten werden in den Ergebnishaushalten 2016 und 2017 je 70.000 € bereitgestellt.
(7 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen)
Antrag somit abgelehnt.

 

A 8. Bereitstellung von 50.000 € im Finanzhaushalt 2016 für die Einrichtung eines Bürgerbusses

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Aufgabe für einen guten und leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu sorgen liegt nach dem Aufgabenkatalog im Land Baden-Württemberg bei den jeweiligen Landkreisen. Für die Aufgabenerfüllung des Landkreises Schwäbisch Hall zahlt die Stadt über die Kreisumlage einen Betrag von ca. 18,2 Mio. € im Jahr 2016 bzw. voraussichtlich 17,7 Mio. € im Jahr 2017 und bestreitet damit einen Anteil von gut 23 % an den kommunalen Aufgaben des Landkreises.
Die Einrichtung eines Bürgerbusses verlangt vor Einführung darüber hinaus eine gezielte Abstimmung mit dem Haller Stadtbus sowie mit dem Kreisverkehr Schwäbisch Hall sowie eine ausgearbeitete Betreiberkonzeption. Ebenso wären Fragen der Haftung und der Betriebskosten zu klären.

Aufgrund des guten und eigenwirtschaftlich organisierten ÖPNV in Schwäbisch Hall sieht die Verwaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch keinen Bedarf, der über das ergänzende  Angebot des Rufbussystems hinausgeht.

Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrages, gegebenenfalls zuständigkeitshalber die Weiterleitung des Antrags an den Landkreis.


Stadträtin Niemann modifiziert ihren ursprünglichen Antrag: Sie möchte eine Ergänzung in Form eines Fahrdienstes für ältere Menschen, benachteiligte Menschen und evtl. Flüchtlinge einrichten. Der Betreiber des Bürgerbusses sollte ein Verein o. ä. sein. Es sollen nur Fahrten bedient werden, die nicht über den ÖPNV abgedeckt sind.

Oberbürgermeister Pelgrim und Stadtrat Sakellariou halten den ÖPNV in Schwäbisch Hall für so gut ausgebaut, dass sich ein Bürgerbus erübrigt.

Beschlussantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Im Finanzhaushalt 2016 werden für die Einrichtung eines Bürgerbusses 50.000 € bereit-gestellt.
(7 Ja-Stimmen, 27 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Antrag somit abgelehnt.

 

A 9. Die im Doppelhaushalt 2016/2017 eingestellten Mittel für die Umgestaltung  des Haalplatzes sollen mit einem Sperrvermerk versehen werden (FH)

erledigt, siehe Antrag Nr. 11.2 der CDU-Fraktion


A 10. Streichung der Haushaltsmittel bzw. Verschiebung der Absenkung der Salinenstraße im Bereich der Henkersbrücke (FH)

erledigt, siehe Antrag Nr. 11.1 der CDU-Fraktion


A 11. Streichung der Haushaltsmittel im Finanzhaushalt in Höhe von 50.000 € in 2016 und 100.000 € in 2017 für die Planung der Süd-Umfahrung Hessental (FH)

erledigt, siehe Antrag Nr. A.4 der SPD-Fraktion


A 12.a Streichung des Investitionszuschusses für den Neubau des Globetheaters um 2.500.000 € in 2017 (FH)

erledigt, siehe Antrag Nr. 11.3 der CDU-Fraktion

 

A 12.b Streichung der im Finanzhaushalt 2017 veranschlagten Mittel für die Neugestaltung des Umfeldes im Bereich des Globe-Theaters in Höhe von 200.000 € (FH)

erledigt, siehe Antrag Nr. 11.4 der CDU-Fraktion

 

A 12.c Streichung der Haushaltsmittel für den Neubau einer Lindachbrücke in Höhe  von 500.000 € im Finanzhaushalt 2016 (FH)

erledigt, siehe Antrag Nr. 11.5 der CDU-Fraktion

 

A 13. Streichung der im Ergebnishaushalt 2016 veranschlagten Mittel in Höhe von 60.000 € für die Anschaffung von Tablets (EH)

siehe auch Antrag Nr. 2 der FWV-Fraktion

Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung ist die Anschaffung von Tablets nicht zwingend notwendig.

Da aus dem Gemeinderat des Öfteren der Wunsch nach Digitalisierung der Ratstätigkeit vorgetragen wurde, hat die Verwaltung diesen Wunsch aufgegriffen. Die Verwaltung geht im Übrigen davon aus, dass die städtische EDV, im Falle einer Einführung, ein vollfunktionsfähiges System implementieren könnte.

Auch für den Fall des Verzichts sollten von den beantragten 60.000 € jedoch 5.000 € für die Verbesserung/Ausweitung des WLANs in der Blendstatthalle bereitgestellt bleiben. Das bisherige System, das vor vielen Jahren vor dem Hintergrund nur weniger Nutzer eingerichtet wurde, kommt schon jetzt an seine Kapazitätsgrenzen. Wenn sich zukünftig noch weitere Räte mit Privatgeräten in das WLAN einloggen, wird es sonst zu Kapazitätsengpässen kommen.


Stadtrat Härtig hält die Software für nicht ausgereift.

Stadtrat Baumann ist der Meinung, dass jede/ jeder sich sein Tablet selbst kaufen sollte.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass mit diesen 60.000 € sowohl Tablets als auch eine neue Software beschafft werden sollte.

Stadträtin Koch spricht sich für die Anschaffung von Tablets aus, um die Ressourcen zu schonen.
Beschlussantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und zum gleich lautenden Antrag der FWV-Fraktion:
Streichung von 55.000 €; 5.000 € zur Ertüchtigung des WLAN-Netzes in der Blendstatthalle bleiben bestehen
(21 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen)
Antrag somit angenommen.

 


Anträge der FWV-Fraktion

1. Zusätzliche Mittelbereitstellung für die Aufwertung des Haalbrunnens im Umfang von 30.000 € (FH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung würde gerne die Idee aus der Antragstellung aufgreifen und ein Konzept für die Realisierung entwickeln. Da noch keine Planung vorliegt, kann auch noch keine Abschätzung der Kosten vorgenommen werden.


Stadtrat Baumann führt aus, dass es sich lediglich um eine optische Aufwertung handelt. Im Brunnen soll ein Licht installiert werden, das Wasser sprudelt und eine Glasscheibe wird darübergelegt.

Oberbürgermeister Pelgrim widerspricht: Man muss sich von der Vorstellung des sprudelnden Salzwassers verabschieden, denn die Quelle befindet sich in 16 m Tiefe und das Wasser ist verschlammt - hieraus wird sich nichts Attraktives herstellen lassen.

Stadtrat Baumann widerspricht: Es möchte mit lediglich einfachen Mitteln den Ursprung der Stadt - nämlich die Salzquelle - zugänglich machen.

Stadträtin Schmalzriedt ergänzt: Dr. Reiner Prewo, engagiert in der Denkmalstiftung Baden-Württemberg, hat sich dafür ausgesprochen, einen Geldbetrag zur Aufwertung des Haalbrunnens zur Verfügung zu stellen.

Stadtrat Neidhardt spricht sich dafür aus, die Aufwertung des Haalbrunnens bis zur endgültigen Beschlussfassung über den Haalplatz zu verschieben. Er würde außerdem eine große Lösung präferieren (Rekonstruktion des alten Schöpfwerks oder einen großen Brunnen mit dem Haalgeist).

Beschlussantrag der FWV-Fraktion:
Für die Aufwertung des Haalbrunnens werden im Finanzhaushalt 2016 Haushaltsmittel im Umfang von 30.000 € bereitgestellt.
(18 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen)
Antrag somit angenommen.

 

2. Streichung der im Ergebnishaushalt 2016 veranschlagten Mittel in Höhe von 60.000 € für die Anschaffung von Tablets (EH)

erledigt, siehe Antrag Nr. 13 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

3. Einstellen von 350.000 € im Finanzhaushalt 2016 für die Sanierung der Ballspielhalle in Sulzdorf (FH)

erledigt, siehe Antrag Nr. 8 der CDU-Fraktion

 

4. Erhöhung der Sportförderung für die Jugendarbeit um je 30.000 € pro Jahr (EH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Aufstockung der Zuschüsse für Sportförderung im Bereich der Jugendarbeit obliegt der Ermessensentscheidung des Gemeinderates.

Jede Erhöhung der Ansätze bei den Aufwendungen führt jedoch zu einer weiteren Verschlechterung der Haushaltsergebnisse.


Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass 2016 die Sportförderung komplett überarbeitet wird. Gründe hierfür sind zum einen die Vollkostenbelastung der Vereine durch die Nutzung der Sportstätten (Umsatzsteuer) und zum anderen die ursprünglich angedachte - dann jedoch verbesserte - Förderung von Wettkampftätigkeiten von Jugendlichen.

Stadtrat Waller ergänzt einen weiteren Punkt: Den Vereinen sollen Anreize geboten werden, möglichst viele Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien in den Verein aufzunehmen.

Auch Stadtrat Härtig unterstützt die Sportförderung unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsvorsorge.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt den Beschlussantrag zur Abstimmung, er legt jedoch Wert darauf, dass der bisher ausgeschüttete Betrag nicht nur erhöht wird, sondern dass auch das Vergabesystem bzw. die Kriterien angepasst werden.

Beschlussantrag der FWV-Fraktion:
Die Sportförderung im Bereich der Jugendarbeit wird um 30.000 € pro Jahr erhöht.
(27 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen)
Antrag somit angenommen.

Bemerkung: Die Fortschreibung der Kriterien der Sportförderung werden in der Strukturkommission/ im VFA im Jahr 2016 angepasst.

 


5. Die für die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes (Schutzstreifen) vorgesehenen Haushaltsmittel im Doppelhaushalt 2016/2017 werden mit einem Sperrvermerk versehen (FH)

Stellungnahme der Verwaltung:
Es wurde um Prüfung gebeten, ob in Tempo-30-Zonen Schutzstreifen für Radfahrer markiert werden dürfen. In der Tat sind in 30er-Zonen nach der StVO keine Schutzstreifen vorgesehen. Die bisher markierten Schutzstreifen in Schwäbisch Hall befinden sich auf Straßen, für die 50 km/h gilt. Lediglich im Bereich der Teurershofbrücke über die Stuttgarter Straße ist aufgrund der Schulwegführung eine Markierung vorgesehen. Dort handelt es sich um einen Übergangsbereich von 50 auf 30 km/h.

Mit dieser Markierung erübrigt sich die ansonsten aus Sicherheitsgründen notwendige Erhöhung des Schutzgeländers der Brücke. Die Verwaltung und die Polizei sehen darin keinen Verstoß gegen die StVO.

Ebenso ist aufgrund der Besonderheit der Innenstadt auf der Salinenstraße ein Schutzstreifen markiert.

Vorgesehene Maßnahmen in den Haushaltsjahren 2016/17 betreffen die Heilbronner Straße, die Haller Straße sowie die Einkornstraße (Abschnitt Kreisverkehr bis Gundwiesensiedlung). Diese werden dem Gemeinderat vor Realisierung vorgestellt.


Die FWV-Fraktion erklärt sich mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden.
Vor der Umsetzung werden Maßnahmen in Form von Radverkehrsschutzstreifen im Gemeinderat vorgestellt.

 

6. Aufstockung der Ansätze für Straßenbauunterhaltung um 200.000 € pro Jahr (EH)

erledigt, siehe Antrag Nr. 6 der CDU-Fraktion.

 

 

Anregungen und Anfragen

SPD-Fraktion

C.1 Umbau der Arbeitsplätze in der Touristikinformation

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung verweist auf die Ausführungen in der Stellungnahme zum Antrag Nr. 5 der CDU-Fraktion


C.2 Konzept für die Sanierung des alten Hangars

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei den veranschlagten Ausgaben handelt es sich um reine Sicherungsmaßnahmen: Erneuerung Brandmeldeanlage (ca. 17.000 €), Dachreparaturen (ca. 5.000 €), Verkehrssicherungsmaßnahmen auf der Dachinnenseite (ca. 84.000 €).

Der Hangar ist im Rahmen des Globalmietvertrages mit der GWG voll vermietet. Die Amortisationszeit der Investitionen beträgt ca. 2,5 Jahre.

 

C.3 Kinderwagenabstellplatz in Hessental

Stellungnahme der Verwaltung:
Hier handelt es sich um überdachte Unterstellmöglichkeiten für Kinderwägen und Buggies für Kinder unter 3 Jahren in den Krippengruppen an der Tageseinrichtung für Kinder „Regenbogen“ in Hessental. Durch die Beengtheit des Gebäudes und fehlender Möglichkeiten im Gebäude muss eine Lösung außerhalb gefunden werden, so wie dies auch bereits in Sulzdorf und in Tüngental realisiert wurde. Die veranschlagten Kosten in Höhe von 12.000 € orientieren sich an diesen beiden Maßnahmen.

 

C.4 Behindertengerechter Zugang im Rathaus Eltershofen

Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Mitteln der Ortschaft soll die Toiletten-Situation für das Gebäude verbessert werden, einschließlich Barrierefreiheit. Die WC-Anlage befindet sich bislang im Keller und soll künftig in einem kleinen Anbau im Erdgeschoss untergebracht werden. Der behindertengerechte Zugang zum Rathaus wird mittels einer Rampe hergestellt. Beim Kostenansatz in Höhe von 10.000 € handelt es sich um eine überschlägige Schätzung.

Nach dem Verkauf des Feuerwehrmagazins in Eltershofen wurde seitens der Verwaltung zugesagt, dass der behindertengerechte Zugang aus diesen Mitteln finanziert werden könne (wie in Bibersfeld).

 

C.5 Feuerwehrmuseum Ripperg

Stellungnahme der Verwaltung:
Auf einer Fläche von 1600 m² zeigt das Feuerwehrmuseum über 6.000 Exponate aus 500 Jahren Haller Feuerwehrgeschichte sowie von Kommunen aus dem Landkreis. Im Jahr 2014 hatte das Museum am Ripperg, ohne die Außenstelle Wackershofen, 739 Besucher/-innen. Über dies hinaus repräsentierte die Oldtimergruppe die Stadt Schwäbisch Hall bei 26 Veranstaltungen landesweit. Das Ripperg-Areal ist eine attraktive Innenstadtfläche, die es mittelfristig stadtplanerisch zu entwickeln gilt. Die Teilnutzung des Areals durch das Feuerwehrmuseum behindert sicherlich ein sinnvolle zukünftige Nutzung. Derzeitig sieht die Verwaltung jedoch einen Umzug als nicht sinnvoll an. Erstens steht keine passende Alternativfläche zur Verfügung und zweitens ist zur Zeit noch keine sinnvolle Folgenutzung für die freiwerdenden Räume erkennbar.
C.6 Sanierung WC am Sulfersteg

Stellungnahme der Verwaltung:
Es handelt sich hierbei um laufende Unterhaltungsmittel. In ähnliche Größenordnung waren die Haushaltsmittel im allgemeinen Hochbau-Unterhaltungsbudget des Doppelhaushaltes 2014/2015 veranschlagt. Der Bedarf ist unabhängig von der Entwicklung des Globetheaters am Unterwöhrd gegeben.

 

C.7 Sonic-Chair in der Bücherei

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Sonic-Chair schafft eine akustische Insel mitten im öffentlichen Raum und bietet neueste Technologien der Multimedia-Nutzung, ohne dabei andere Besucherinnen und Besucher. zu beeinträchtigen. Damit ist er ein weiterer Baustein zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität. Er ist ein Hingucker und besonderer Anziehungspunkt gerade für die Zielgruppe junger Menschen und dokumentiert augenfällig, dass in der Stadtbibliothek nicht nur lange Bücherreihen stehen. Durch eine zeitliche Regelung der Nutzung steht der Sonic-Chair vielen Interessierten zur Verfügung.

 

C.8 Bahnhofsareal

Stellungnahme der Verwaltung:
Dem Anliegen der SPD nach Begleitung innovativer Projekte durch den Gemeinderat wird zugestimmt.

 

C9 Haalplatz

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Wettbewerb ist für 2017 vorgesehen.


Die o. g. Anfragen der SPD-Fraktion wurden von der Verwaltung zufriedenstellend beantwortet.

 

Stadtrat Kaiser hinterfragt die Mittel zur Sanierung des alten Schafstalls zum Dorfgemeinschaftshaus Bibersfeld.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber gibt bekannt, dass aus dem Haushalt 2014/2015 eine Ermächtigungsübertragung in Höhe von 120.000 € erfolgt. Im Haushalt 2016 selbst sind 70.000 € eingestellt, so dass insgesamt 190.000 € zur Verfügung stehen.

 


Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

A.  Informationsfahrt nach Tübingen

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Anregung wird von der Verwaltung aufgenommen.

 

B.  Bahnhaltepunkt in Sulzdorf

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bau von Haltestellen für den schienengebundenen Verkehr liegt nicht in der Zuständigkeit der Kommune. Eine Verlängerung der Stadtbahn über Öhringen hinaus ist derzeit nicht absehbar. Die Anstrengungen der Stadt Schwäbisch Hall konzentrieren sich nach wie vor auf spürbare Verbesserungen am Bahnhof Hessental. Allerdings sind die Aussagen der Bahn über eine Umsetzung einer Verbesserung der Bahnsteigsituation auf den Zeitkorridor 2025 – 2030 bezogen.

 

C.  Machbarkeitsstudie Landesgartenschau

Stellungnahme der Verwaltung:
Eine belastbare Machbarkeitsstudie erfordert die Bindung von personellen und finanziellen Mitteln. Bei entsprechender Auftragserteilung durch den Gemeinderat an die Verwaltung kann eine Machbarkeitsstudie ausgearbeitet werden. Nach jetzigem Stand fehlt jedoch eine geeignete großzügige Umgestaltungsfläche.

 

D.  Integrationsbeirat

Stellungnahme der Verwaltung:
Sicher ist es wichtig Menschen mit Migrationshintergrund eine Stimme zu geben und (politische) Partizipation zu ermöglichen. Doch statt einen neuen Beirat für diese Belange einzurichten, empfehlen wir den Bildung-, Sport-, Schul- und Kulturausschuss (BSSK) für entsprechende Beratungspunkte mit sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern aus den verschiedenen Bereichen jeweils zu ergänzen. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat einen konkreten Vorschlag vorstellen.

 

E. Hirtengasse

Stellungnahme der Verwaltung:
siehe Ausführungen zum Antrag Nr. A.6 der SPD-Fraktion


Die o. g. Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurden von der Verwaltung zufriedenstellend beantwortet.

 

Ohne Vorankündigung stellt Stadträtin Koch mündlich folgende Anträge:

  1. Die Parkplätze am Kreisverkehr Limpurgbrücke (öffentliche Fläche, s. Ausführungen GR 18.11.15, § 282/3) sollen in Kurzzeitparkplätze umgewandelt werden. Die Nutzung dieser Kurzzeitplätze soll durch Eltern geschehen, die ihre Kinder von der Bushaltestelle abholen.
  2. Die Mittel der Tagespflege wurde von den Tagesmüttern nicht abgerufen. Die Verwaltung soll darauf hinwirken, dass die Arbeit von Tagesmüttern vermehrt bekannt gemacht wird.
  3. Die Haushaltsmitteln der Gleichstellungsbeauftragten sollen pro HH-Jahr um 5.000 € aufgestockt werden.


Oberbürgermeister Pelgrim lässt das Gremium über die Behandlung der Anträge in heutiger Sitzung abstimmen.

B e s c h l u s s :

Der Gemeinderat behandelt in heutiger Sitzung die mündlich gestellten Anträge von Stadträtin Koch (parteilos).
(6 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen, 10 Enthaltungen)


Oberbürgermeister Pelgrim fordert Stadträtin Koch auf, ihre Anträge schriftlich an die Verwaltung zu richten.

Anmerkung: Die Anträge von Stadträtin Koch werden in der Sitzung des Gemeinderats vom 16.12.2015 zurückgenommen.

 

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber fasst die Auswirkungen der im Vorfeld getroffenen Beschlüsse zusammen:
Ergebnishaushalt 2016 eine Verschlechterung von  36.500 €.
Das Jahr 2016 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von  3.483.800 €.

Ergebnishaushalt 2017 eine Verschlechterung von  78.500 €.
Das Jahr 2017 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von  2.187.793 €.

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