6902204/meetingminutes/9224775/paragraph

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|paragraph-attribute-id=9224775|paragraph-attribute-mm_id=6902204|paragraph-attribute-number=|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=385/15|paragraph-attribute-title=a) Konzept und Gestaltung des Oberen Nikolaifriedhofs; b) Waschwiese, Steinbach; hier: Beschluss über das städtebauliche Konzept - Änderung der Tagesordnung -|paragraph-attribute-statement=<p>
Mit dem Beschluss des Gemeinderates vom [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/3886768/meetingminutes/4684344/paragraph 30.09.2013], den Oberen Nikolaifriedhof wieder f&uuml;r Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen zu &ouml;ffnen, wurde die Betriebsleitung vom Eigenbetrieb Friedh&ouml;fe mit der Entwicklung eines Gestaltungskonzepts beauftragt.</p>
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Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt <u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> bekannt, dass die Tagesordnungspunkte 7 (Konzept und Gestaltung des Oberen Nikolaifriedhofs) und 8 (Waschwiesen, Steinbach; Beschluss &uuml;ber das st&auml;dtebauliche Konzept) <strong>von der Tagesordnung genommen</strong> werden. Bei beiden Punkten gibt es weiteren Beratungsbedarf.</p>
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|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=|paragraph-attribute-comments=1 A. FB 60
Diese in Zusammenarbeit mit dem B&uuml;ro Gundelfinger/ Traub Landschaftsarchitekten erstellte Konzeption liegt mittlerweile vor. Parallel dazu hat die Abteilung Hochbau des Fachbereichs Planen und Bauen die Geb&auml;ude des Oberen Nikolaifriedhofs &uuml;berpr&uuml;ft.</p>
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1 A. Amt 61
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1 A. EB 68|paragraph-attribute-keywords=Friedhof, Parkanlage, Steinbach, Bebauungsplan|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=a) Konzept und Gestaltung des Oberen Nikolaifriedhofs; b) Waschwiese, Steinbach; hier: Beschluss über das städtebauliche Konzept - Änderung der Tagesordnung -|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=18.11.2015|paragraph-template-backlink=6902204/0/meetingminutes|}}
In einem ersten Schritt wurden die vorhandene Strukturen auf die k&uuml;nftigen Anforderungen im Friedhofswesen, auf die Machbarkeit und im Hinblick auf die nachfolgenden Punkte untersucht.</p>
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Einbindung der Neubelegung in den vorhandenen Bestand aus denkmalgesch&uuml;tzten und belegten Gr&auml;bern unter Ber&uuml;cksichtigung der erforderlichen Grabgr&ouml;&szlig;e;</li>
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Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen</li>
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Barrierefreie Zug&auml;nglichkeiten des Friedhofes,</li>
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Nutzung der bestehenden Nikolaifriedhofskapelle und</li>
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Instandsetzungsbed&uuml;rftigkeit und Sanierungsbedarf der Friedhofsmauern, Einfriedungen, Wege, Nebengeb&auml;ude und der bestehenden Grabst&auml;tten.</li>
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</ul>
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Die bestehenden erhaltenswerten und denkmalgesch&uuml;tzten Gr&auml;ber, Kriegsgr&auml;ber und Gr&auml;ber von Ehrenb&uuml;rgern und Pers&ouml;nlichkeiten der Stadt Schw&auml;bisch Hall sollen ber&uuml;cksichtigt&nbsp; werden.</p>
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<u><strong>Gestaltungskonzept Oberer Nikolaifriedhof</strong></u></p>
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<strong>1. Oberer Nikolaifriedhof um die Kapelle St. Nikolaus</strong></p>
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Die vorhandene <u>Grundstruktur</u> des Oberen Nikolaifriedhofs wird im Gestaltungskonzept beibehalten, wobei die vorhandenen Wegeverbindungen den heutigen Nutzungsanforderungen angepasst werden.</p>
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<u>Bestehende und neu anzulegende Grabst&auml;tten</u><br />
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Die Neubelegung erfolgt haupts&auml;chlich im &ouml;stlichen Teil des Oberen Nikolaifriedhofs. Dabei werden die noch mit einer Nutzungsdauer belegten, bzw. denkmalgesch&uuml;tzten ein- oder mehrstelligen Grabst&auml;tten in die Planung integriert und durch bewusste gro&szlig;z&uuml;gige Abst&auml;nde hervorgehoben.<br />
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Im Heckentheater, n&ouml;rdlich der Nikolaikapelle, mit seiner halbrunden Grundform werden vorrangig Einzelgr&auml;ber angelegt. Die bisherige zweireihige Belegung mit einer Grabtiefe von ca. 1,80 m wird aufgegeben, um die bestehenden Wegef&uuml;hrungen auf 1,50 m zu verbreitern und dadurch eine Neubelegung zu erm&ouml;glichen.<br />
+
In diesem Zusammenhang werden die Thuja-Hecken, welche die vorhandenen Wege teils stark &uuml;berwachsen haben und gro&szlig;fl&auml;chig verkahlt sind, gerodet und durch Neupflanzungen ersetzt. Die Hecken und terrassenf&ouml;rmige Anlage sollen erhalten bleiben.</p>
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Im westlichen Teil des oberen Nikolaifriedhofs werden die vorhandene Grabreihen vor allem entlang der Wege erg&auml;nzt, wobei auch hier bestehende gesch&uuml;tzte Gr&auml;ber durch gro&szlig;z&uuml;gige Abst&auml;nde zu den Neubelegungen hervorgehoben werden.</p>
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Im Grabfeld B soll ein durch einen Weg eingefasster Bereich f&uuml;r Ehrenb&uuml;rger der Stadt Schw&auml;bisch Hall angelegt werden. Er ist in seiner Grundform dem im n&ouml;rdlichen Bereich vorhandenen gro&szlig;fl&auml;chigen Kriegerdenkmal nachempfunden.</p>
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<u>Zug&auml;nglichkeit zum Oberen Nikolaifriedhof</u><br />
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Aufbauend auf den oben aufgef&uuml;hrten Anforderungen wurde das vorhandene Wegekonzept innerhalb des Friedhofs &uuml;berarbeitet und eine gr&ouml;&szlig;tenteils barrierefreie Erschlie&szlig;ung des Friedhofs entwickelt. Vorhandene Wege werden beibehalten, saniert und teilweise verbreitert. Die Wegeverbindung entlang der n&ouml;rdlichen Friedhofsmauer kann aufgrund der anstehenden Topographie nicht barrierefrei erschlossen werden.</p>
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Im Bereich der Grabfelder werden Graswege (Aufbau Schotterrasen) angelegt. Zum einen, um die vorhandene Grundform der Grabst&auml;tten in einer Rasenfl&auml;che beizubehalten und zum anderen, um innerhalb der Grabfelder eine Neubelegung von Gr&auml;bern ohne wesentliche bauliche Ver&auml;nderungen zu erm&ouml;glichen.</p>
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<strong>2. Urnenhain &bdquo;Himmelreich&ldquo; Am Postg&uuml;tle</strong></p>
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Die vorhandene Grundstruktur des Urnenhains mit seinen vier terrassenartig angeordneten Ebenen wird im Gestaltungskonzept beibehalten und lediglich in Teilbereichen den heutigen Nutzungsanforderungen angepasst.</p>
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<u>Bestehende und neu anzulegende Grabst&auml;tten</u><br />
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Die Neubelegung erfolgt auf den Ebenen zwei bis vier. Auch in diesem Teilbereich des Friedhofs werden die noch mit einer Nutzungsdauer belegten, bzw. denkmalgesch&uuml;tzten Grabst&auml;tten in die Planung integriert und durch Abst&auml;nde hervorgehoben.</p>
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Die auf der Ebene eins vorhandenen Ehrengr&auml;ber bleiben erhalten, lediglich der im s&uuml;d&ouml;stlichen Bereich vorhandene denkmalgesch&uuml;tzte Grabstein wird um ca. 4 m in nord-&ouml;stliche Richtung versetzt um hier die Erschlie&szlig;ung der zweiten Ebene &uuml;ber eine Rampe zu erm&ouml;glichen. Hier w&uuml;rde auch eine M&ouml;glichkeit bestehen, im Bereich des Rampenaufgangs k&uuml;nftig bei Bedarf eine kleine Urnenwand anzulegen.</p>
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Auf den Ebenen zwei und drei werden zus&auml;tzlich zu den vorhandenen Einzel- und Doppelgrabst&auml;tten weitere ein- und mehrstellige Gr&auml;bst&auml;tten angelegt. In den Gr&auml;bern der Ebene zwei sind, aufgrund der Zug&auml;nglichkeit &uuml;ber die neu angelegte Rampe, neben der vorgesehenen Urnenbestattungen auch Erdbestattungen m&ouml;glich.</p>
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Die auf der vierten Ebene angelegte Struktur aus Hecken um die bestehenden Urnengr&auml;ber wird bei der Planung &uuml;bernommen und die vorhandenen, stark verkahlten Thuja-Hecken werden sukzessive gerodet und durch Eiben-Hecken ersetzt.</p>
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<u>Zug&auml;nglichkeit des Urnenhains</u><br />
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Aufbauend auf der Ausgangssituation wurde das vorhandene Wegekonzept &uuml;berarbeitet und eine gr&ouml;&szlig;tenteils barrierefreie Erschlie&szlig;ung entwickelt.</p>
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Das bisherige Eingangstor zum Urnenhain/Himmelreich wird um ca. 9 m zur Platzfl&auml;che hin zur&uuml;ckversetzt und in eine neu angelegte Friedhofsmauer mit ca. 1,20 m H&ouml;he integriert.</p>
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Am s&uuml;dlichen Rand des Vorplatzes soll der barrierefreie Zugang der zweiten Ebene &uuml;ber eine Rampe erfolgen. Die barrierefreie Erschlie&szlig;ung der dritten und vierten Ebene erfolgt &uuml;ber den Einbau einer Hebeb&uuml;hne, da hier eine Erschlie&szlig;ung nur &uuml;ber sehr dominante Rampenl&ouml;sungen innerhalb des Friedhofes m&ouml;glich w&auml;re.</p>
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Die vorhandenen, als Mittelachse angelegte Treppenanlagen und Wegeverbindungen werden saniert. Die Treppenanlage von der ersten zur zweiten Ebene wird um ca. 2 m zwischen die vorhandenen Buchskugeln zum Platz hin verschoben, um die Einteilung der zweiten Ebene durch die neu eingebaute Rampe nicht zu ver&auml;ndern.</p>
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Auch in diesem Bereich des Friedhofs werden zwischen den Grabreihen Graswege als Schotterrasen angelegt um den Gesamteindruck der Anlage nicht zu ver&auml;ndern.</p>
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<strong>3. Bestehende Geb&auml;ude</strong></p>
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<u>a) Eingangsportal mit zwei Geb&auml;uden und Sandsteinfriedhofsmauer, Heilbronner Str. 16</u><br />
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Das Eingangsportal und die Sandsteinmauer d&uuml;rften neben der Nikolaikapelle die &auml;ltesten Geb&auml;ude und baulichen Anlagen sein. Nach Pl&auml;nen von 1887 sind diese Geb&auml;udeteile in ihren Strukturen so erbaut worden.<br />
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Die Sandsteinmauer und die S&auml;ulen an der Heilbronner Stra&szlig;e sind besch&auml;digt. Eine Sanierung und Restauration zur Erhaltung steht an.<br />
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Die Sanierung der beiden Eingangsgeb&auml;ude ist notwendig. Die D&auml;cher sind undicht.<br />
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Das linke Geb&auml;ude w&uuml;rde sich zur Nutzung als Informationsraum und zur Dokumentation der Geschichte vom Nikolaifriedhof eignen. Im rechten Geb&auml;ude k&ouml;nnten WCs eingebaut werden oder es k&ouml;nnte f&uuml;r die Unterbringung von den lose gelagerten Epitaphen dienen.</p>
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<u>b) Nikolaikapelle</u><br />
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Die &uuml;ber 700 Jahre bestehende Friedhofskapelle soll f&uuml;r Trauerfeiern, das Aufbahren von Verstorbenen und auch f&uuml;r andere kulturelle Ereignisse dienen. Sie soll in Ihrer Art und Weise erhalten bleiben.<br />
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Vor Jahren wurde die Gasleitung zum Geb&auml;ude nicht mehr erneuert. Eine Heizung im Geb&auml;ude besteht nicht mehr. Das Geb&auml;ude soll weiterhin unbeheizt bleiben. Die Substanz der Geb&auml;ude ist teilweise reparaturbed&uuml;rftig. Im Inneren sollen die Empore mit den noch vorhandenen Teilen der alten Orgel instandgesetzt werden. Die Orgel selbst w&uuml;rde durche eine kleine Orgel wie auf dem Waldfriedhof ersetzt. Die Akustik und die Einrichtungen sollen verbessert und instand gesetzt werden.<br />
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Eine Kostensch&auml;tzung kann erst nach nach erfolgter Abstimmung der Ma&szlig;nahmen mit dem Landesdenkmalamt erfolgen.</p>
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<u>c) Denkmalgeb&auml;ude an die Gefallenen vom Ersten Weltkrieg</u><br />
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Am diesem Geb&auml;ude sind das Dach und die Mauern instandsetzungsbed&uuml;rftig.</p>
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<u>d) Totengr&auml;berh&auml;uschen</u><br />
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Das Geb&auml;ude zum Wettbach wird als Abstellraum genutzt. Die Denkmalbeh&ouml;rde sieht das &uuml;ber 100 Jahre ale Geb&auml;ude f&uuml;r erhaltenswert an. Eine Nutzung f&uuml;r Abstellzwecke ist vorgesehen.<br />
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<u>e) Kriegsgr&auml;ber, Ehrengr&auml;ber, erhalenswerte und denkmalgesch&uuml;tzte Gr&auml;ber</u><br />
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Vor 30 Jahren wurden die historischen Grabsteine restauriert.</p>
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Die Gr&auml;ber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft bleiben in Deutschland dauerhaft als wichtiges Mahnmal und als Erinnerungsst&auml;tte bestehen. In diesen Gr&auml;bern sind Personen bestattet worden, die w&auml;hrend des Ersten und Zweiten Weltkrieges gefallen bzw. an den Folgen dieser Kriege verstorben sind. Auf dem Oberen Nikolaifriedhof bestehen 221 Grabst&auml;tten.</p>
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<strong>4. Weiteres Vorgehen</strong></p>
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Auf Antrag der Stadt Schw&auml;bisch Hall hat das Regierungspr&auml;sidium Stuttgart die denkmalschutzrechliche Genehmigung f&uuml;r die Sanierung der Friedhofsmauern, St&uuml;tzmauern, Treppen, Wege, Wegeinfassungen, Tore und Gel&auml;nder sowie die Neubepflanzungen von sch&uuml;tzenswerten Hecken genehmigt. Der Obere Nikolaifriedhof mit der Kapelle St. Nikolaus mit steinernem Kruzifix sowie Grabm&auml;lern stellt als Sachgesamtheit ein Kulturdenkmal dar.</p>
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F&uuml;r die Sanierung und Instandsetzung der Geb&auml;ude soll ein weiterer Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung gestellt werden.</p>
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Mit den Genehmigungen stehen Zuwendungen des Landes zu Ma&szlig;nahmen, die der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen dienen, mit einem Drittel der zuwendungsf&auml;higen Ausgaben in Aussicht. F&uuml;r die Friedhofsanlage (ohne Geb&auml;ude) wurde zum 30.09.2015 ein Zuwendungsantrag gestellt. Mit der Entscheidung in 2016 k&ouml;nnen die einzelnen Ma&szlig;nahmen erst begonnen werden.<br />
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Beim&nbsp; Eigenbetrieb Friedh&ouml;fe w&uuml;rden f&uuml;r die genehmigten Ma&szlig;nahmen anteilige Kosten im Wirtschaftsplan 2016 / 2017 (310.000 &euro;) und in die mittelfristige Finanzplanung ber&uuml;cksichtigt. Die in Aussicht gestellten Zuwendungen wurden noch nicht ber&uuml;cksichtigt, da diese von der H&ouml;he und Zahlung noch ungewiss sind.</p>
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Um die <u>Kosten der Pflege</u> im Nikolaifriedhof zu verringern, wurden durch die Stadt in 2014 und 2015 bisher 118 Gr&auml;ber abger&auml;umt.&nbsp; Bei den&nbsp; 220 erhaltenswerten und denkmalgesch&uuml;tzten Gr&auml;bern wurde die Pflege reduziert.&nbsp; Nahezu 470 Gr&auml;ber werden nach wie vor von Angeh&ouml;rigen gepflegt und unterhalten.</p>
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Mit dem neuen Konzept k&ouml;nnten in den n&auml;chsten Jahren somit insgesamt 507 Grabst&auml;tten&nbsp; neu angelegt werden. Diese neu geplanten&nbsp; bzw. bestehenden Grabst&auml;tten w&auml;ren f&uuml;r Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen geeignet. Bei den vorhandenen Gr&auml;bern muss individuell entschieden werden, ob und in wieweit eine Bestattung m&ouml;glich ist.</p>
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In 2014 waren es 8 Bestattungen und Beisetzungen mit Geb&uuml;hreneinnahmen&nbsp; von 30.364 &euro;.<br />
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In 2015 waren es bisher 20 Bestattungen und Beisetzungen mit Geb&uuml;hreneinnahmen von 64.281 &euro;.<br />
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Mit dieser sorgf&auml;ltig ausgearbeiteten Konzeption und den dazugeh&ouml;rigen Gestaltungspl&auml;nen f&uuml;r die Grabfelder wird&nbsp; der obere Nikolaifriedhof als Ruhest&auml;tte mit hoher kultureller Wertsch&auml;tzung bestehen bleiben.</p>
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Nach Vorlage aller Kostenberechnungen f&uuml;r die dargelegten Ma&szlig;nahmen und der Feststellung, welche Kosten zuwendungsf&auml;hig sind, wird dem Gemeinderat erneut berichtet.</p>
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Anlage: [[Media:15-385.pdf{{!}}Lageplan Oberer Nikolaifriedhof]]</p>
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Das Konzept und die Gestaltungspl&auml;ne f&uuml;r den oberen Nikolaifriedhof nimmt der Gemeinderat zustimmend zu Kenntnis.</li>
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Die vorgeschlagenen Ma&szlig;nahmen zur Sanierung und Instandsetzung des Oberen Nikolaifriedhofs sollen grunds&auml;tzlich weiter geplant und durchgef&uuml;hrt werden.<br />
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Im Wirtschaftsplan 2016 /2017 werden vorerst 310.000 &euro; eingeplant und in der mittelfristigen Finanzplanung nochmals 400.000 &euro; vorgesehen.</li>
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F&uuml;r die Sanierungen der Geb&auml;ude soll ein weiterer Antrag auf denkmalschutzliche Genehmigung und ein Zuwendungsantrag gestellt werden.</li>
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[[Category:SEC:PUB]]
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[[Category:Index:Friedhof|a) Konzept und Gestaltung des Oberen Nikolaifriedhofs; b) Waschwiese, Steinbach; hier: Beschluss über das städtebauliche Konzept - Änderung der Tagesordnung - (18.11.2015, Gemeinderat)]]
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[[Category:Index:Parkanlage|a) Konzept und Gestaltung des Oberen Nikolaifriedhofs; b) Waschwiese, Steinbach; hier: Beschluss über das städtebauliche Konzept - Änderung der Tagesordnung - (18.11.2015, Gemeinderat)]]
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[[Category:Index:Steinbach|a) Konzept und Gestaltung des Oberen Nikolaifriedhofs; b) Waschwiese, Steinbach; hier: Beschluss über das städtebauliche Konzept - Änderung der Tagesordnung - (18.11.2015, Gemeinderat)]]
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[[Category:Index:Bebauungsplan|a) Konzept und Gestaltung des Oberen Nikolaifriedhofs; b) Waschwiese, Steinbach; hier: Beschluss über das städtebauliche Konzept - Änderung der Tagesordnung - (18.11.2015, Gemeinderat)]]
 
[[Category:Startdate|2015-11-18]]
 
[[Category:Startdate|2015-11-18]]

Aktuelle Version vom 8. Dezember 2015, 15:27 Uhr

Sachvortrag:

Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt Oberbürgermeister Pelgrim bekannt, dass die Tagesordnungspunkte 7 (Konzept und Gestaltung des Oberen Nikolaifriedhofs) und 8 (Waschwiesen, Steinbach; Beschluss über das städtebauliche Konzept) von der Tagesordnung genommen werden. Bei beiden Punkten gibt es weiteren Beratungsbedarf.

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