§ 275 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt für die Jahre 2016/2017; a) Änderung von Planansätzen in dem Entwurf des DHH 2016/2017; b) Anträge, Anfragen und Anregungen der Fraktionen (öffentlich)

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Sachvortrag:

zu a)

Auf Hinweis von Herrn Weber von der CDU-Fraktion im Gemeinderat während der Erläuterung des Verwaltungsentwurfs des Doppelhaushalts 2016/2017 am 28.10.2015 nö ist aufgefallen, dass es bei einer Zuordnung der Haushaltsmittel für die straßenbegleitende Grünpflege durch den Eigenbetrieb Werkhof zu einer Doppelerfassung der Haushaltsmittel gekommen war.

Lt. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Werkhof sind Erlöse aus dem Stadthaushalt in Höhe von 5.153.400,00 € in 2016 und 5.184.900,00 € in 2017 nötig, um die Ergebnisse des Werkhofs in den jeweiligen Wirtschaftsjahren ausgeglichen zu gestalten.

Aufgrund der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der verschiedenen Werkhofbudgets (siehe Anlage 12 – Budgetierungsrichtlinie, Abschnitt C „Manuelle Deckungsringe“ auf Seite 395 im Doppelhaushalt 2016/2017) wäre eine Korrektur der betroffenen Haushaltsstelle nicht notwendig.

Aus Gründen der Haushaltstransparenz schlägt die Verwaltung jedoch vor, folgende Korrekturen im Entwurf des Doppelhaushalts 2016/2017 vorzunehmen:

2016

Produktsachkonto

Betrag bisher

Betrag neu

Differenz

541000-42120500

Tiefbauunterhaltung Werkhof

1.250.000,00 €

950.000,00 €

-300.000,00 €

551000-42121500

Unterhaltung von Grün- und Parkanlagen

600.000,00 €

700.000,00 €

100.000,00 €

541007-42491500

Straßenreinigung

850.000,00 €

900.000,00 €

50.000,00 €

574000-42121500

Unterhaltung jüdischer Friedhof und Ehrengräbern

10.000,00 €

20.000,00 €

10.000,00 €

365002-42210500

Geräteunterhaltung in KiTa-s

0,00 €

10.000,00 €

10.000,00 €

318008-42710500

Auf- und Abbauarbeiten Freundschaftstag

0,00 €

5.400,00 €

5.400,00 €

Verbesserung Ergebnishaushalt

 

 

124.600,00 €

Weitere 100.000,00 € werden dem Finanzhaushalt zugeordnet. In diesem Umfang soll der Eigenbetrieb Werkhof mit der Erbringung von aktivierungspflichtigen Leistungen beauftragt werden.

 

2017

Produktsachkonto

Betrag bisher

Betrag neu

Differenz

541000-42120500

Tiefbauunterhaltung Werkhof

1.250.000,00 €

950.000,00 €

-300.000,00 €

551000-42121500

Unterhaltung von Grün- und Parkanlagen

650.000,00 €

750.000,00 €

100.000,00 €

541007-42491500

Straßenreinigung

850.000,00 €

900.000,00 €

50.000,00 €

574000-42121500

Unterhaltung jüdischer Friedhof und Ehrengräbern

10.000,00 €

20.000,00 €

10.000,00 €

365002-42210500

Geräteunterhaltung in KiTa-s

0,00 €

10.000,00 €

10.000,00 €

318008-42710500

Auf- und Abbauarbeiten Freundschaftstag

0,00 €

5.400,00 €

5.400,00 €

Verbesserung Ergebnishaushalt

 

 

124.600,00 €

Weitere 100.000,00 € werden dem Finanzhaushalt zugeordnet. In diesem Umfang soll der Eigenbetrieb Werkhof mit der Erbringung von aktivierungspflichtigen Leistungen beauftragt werden.

Die vorgeschlagenen Korrekturen orientieren sich an den Rechnungsergebnissen 2014 bzw. an dem geschätzten Bedarf der Verwaltung für 2016 und 2017.

Durch die Vornahme der Korrekturen ergibt sich eine 100 %-ige Deckungsgleichheit mit dem Zahlenwerk aus dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Werkhof.

 

Um diese 100 %-ige Deckungsfähigkeit auch bei dem Eigenbetrieb Friedhöfe zu erreichen, sind weiterhin folgende Korrekturen notwendig:

2016

Produktsachkonto

Betrag bisher

Betrag neu

Differenz

574000-43158000

Defizitabdeckung EB Friedhöfe

410.000,00 €

417.000,00 €

7.000,00 €

Ergebnisverschlechterung

 

 

7.000,00 €

2017

Produktsachkonto

Betrag bisher

Betrag neu

Differenz

574000-43158000

Defizitabdeckung EB Friedhöfe

380.000,00 €

400.000,00 €

20.000,00 €

Ergebnisverschlechterung

 

 

20.000,00 €

In der Summe entstehen folgende Veränderungen:

 

2016

2017

Verbesserung Ergebnishaushalt

117.000,00 €

104.600,00 €

 

Im Finanzhaushalt werden dem Eigenbetrieb Werkhof je 100.000 € zugeordnet.

 

Gegen die Änderung der Planansätze werden keine Bedenken erhoben. Die Planansätze  werden wie im Sachvortrag dargestellt in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016/2017 eingearbeitet. Hierüber herrscht Einvernehmen.

 

zu b)

Für die CDU-Fraktion: Stadtrat Dr. Graf von Westerholt (Anträge 1, 2 u. 11), Stadträtin Härterich (Antrag 3), Stadträtin Rabe (Anträge 4 und 5), Stadtrat Frank (Anträge 6 und 8), Stadtrat Reber (Antrag 7), Stadtrat Lindner (Anträge 9 und 10): siehe Anträge und Erläuterung zur Antrag 7

Stadtrat Kaiser für die SPD-Fraktion: siehe Anlage

Stadtrat Felger für die FWV-Fraktion: siehe Anlage

Stadträtin Herrmann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: siehe Anlage

FDP-Fraktion: keine Anträge

Stadträtin Koch (parteilos): keine Anträge; sie verliest jedoch mahnende Worte.

Oberbürgermeister Pelgrim kündigt an, dass die Verwaltung ihre Antwort auf die Anträge wie folgt gliedert:

  • Anträge mit Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt
  • Anträge mit Auswirkungen auf den Finanzhaushalt
  • Ergebnisneutrale Anträge
  • Anfragen/ Anregungen

Oberbürgermeister Pelgrim stellt darüber hinaus fest, dass keine Anträge zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe eingegangen sind.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die im Sachvortrag zu a) genannten Veränderungen in dem Entwurf des Doppelhaushalts 2016/2017 zustimmend zur Kenntnis.

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