§ 273/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Mitgliedschaft der Stadt Schwäbisch Hall in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK-BW) e. V. (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK-BW) wurde am 4. Mai 2010 mit Unterstützung der Landesregierung gegründet mit dem Ziel, die selbstverständliche, umweltfreundliche und günstige Art der Fortbewegung zu fördern – das Radfahren. Die AGFK-BW ist ein wichtiger Teil der Fahrradförderung des Landes und wird vom Verkehrsministerium finanziell und ideell unterstützt.

Mitglieder:
Aktuell 46 Kommunen und sechs Landkreise in Baden-Württemberg, u. a. Crailsheim, Aalen, Tübingen, Lahr, Göppingen, Bietigheim-Bissingen, Kirchheim u. Teck, Heilbronn, Lörrach, Villingen-Schwenningen, Stuttgart, Karlsruhe, etc.

Der Landkreis Schwäbisch Hall hat durch den Ausschuss für Umwelt und Technik in seiner Sitzung am 13.04.2015 den Beitritt des Landkreises an der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW) zunächst auf zwei Jahre beschlossen.

Organisation der AGFK-BW:

  • Mitgliederversammlung:
    Beschlussfassendes Organ der AGFK-BW. In der MV sind alle Mitgliedskommunen durch (Ober-)Bürgermeister bzw. Landräte vertreten. Sie entscheidet über die Ziele, die Aktivitäten und Projekte und tritt jährlich zusammen.

  • Aktuelle Mitglieder im Vorstand: (für drei Jahre)
    Bürgermeister Michael Obert, Stadt Karlsruhe (Vorstandsvorsitzender)
    Bürgermeisterin Beatrice Soltys, Stadt Fellbach (stell. Vorstandsvorsitzende)
    Bürgermeister Günter Riemer, Stadt Kirchheim u. Teck
    Bürgermeister Dr. Michael Wilke, Stadt Lörrach
    Bürgermeister Reinhard Molt, Stadt Filderstadt.

  • Arbeitskreise:
    Zur Erarbeitung der Projekte und Aktionen der AGFK-BW. Vertreten durch einen Ansprechpartner auf Fachebene aller Mitgliedskommunen. Der Facharbeitskreis tagt zweimal jährlich.

 

Handlungsfelder:
Die AGFK-BW befasst sich mit vier Handlungsfeldern, in denen sie verschiedene Projekte anstößt und unterstützt.

  • Erfahrungs- und Informationsaustausch
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Mobilitätsmanagement
  • Forschung (Durchführung von Modellprojekten, Fortbildungen)

 

Folgende Projekte wurden u. a. unterstützt:

  • Brötchentüten
  • Die Schulradler
  • Entspannt mobil
  • Fahrradstraße
  • Modellprojekt Schutzstreifen
  • Radschulwegplan
  • Schülermentorenprogramm
  • Initiative RadKultur

 

Voraussetzungen - vier Aufnahmekriterien:

  1. Gemeinderatsbeschluss der AGFK-BW beitreten zu wollen und die Landesauszeichnung „Fahrradfreundliche Stadt“ anzustreben.
  2. Benennung eines festen Ansprechpartners innerhalb der Kommunalverwaltung für den Radverkehr nach außen.
  3. Bereitschaft zur Mitarbeit in der AGFK-BW (ideell und materiell), u. a. durch die aktive Teilnahme an der Mitgliederversammlung (Oberbürgermeister) sowie dem Facharbeiterkreis in mindestens einer thematischen Arbeitsgruppe.
  4. Zahlung der Mitgliedsbeiträge der AGFK-BW. Diese sind nach der Größe der Gebietskörperschaft gestaffelt. Für Städte und Gemeinden mit 20.000 bis 50.000 Einwohnerinnen/ Einwohner: 2.000 € im Jahr.

 

Ausblick:

1. Vorteile eines Beitritts:

  • Gemeinsame Kommunikationsmaterialien:
    keine Kosten für Entwurf und Gestaltung von Flyern, Broschüren, Plakate zur Förderung des Fahrradverkehrs

  • Maßnahmenplanung:
    geringer Aufwand bei der Planung und Umsetzung fahrradfördernder Maßnahmen (Nutzung bestehender Plattformen/ Projekte/ Materialien)

  • Intern:
    stetiger Austausch mit andere Kommunen, Bereitstellung von Musterschreiben, Musterbeschlüssen oder Pressemitteilungen

  • Vergünstigte Konditionen: Landesprojekt RadKULTUR

  • Synergien zu Maßnahmen des Landkreises Schwäbisch Hall


2. Ansprechpartner:
Stefano Rossi, Klimaschutzbeauftragter der Stadt Schwäbisch Hall (Aufnahmekriterium 2 und 3)

3. Verbindung zu bisherigen Maßnahmen der Stadt:
- Klimaschutzkonzept
- Klimaschutzkampagne (Vorstellung VFA 28.09.15)
- Radverkehrskonzept

Beschluss:

Die Stadt Schwäbisch Hall tritt zum 01.01.2016 der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK-BW) bei. Dabei wird angestrebt, die für die Landesauszeichnung „fahrradfreundliche Kommune“ erforderlichen Kriterien zu erfüllen bzw. aktiv darauf hinzuarbeiten.
(einstimmig - 17 -)

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