§ 261 - Wirtschaftsplan 2016/2017 des Eigenbetriebs Friedhöfe (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Betriebsleitung der Stadtbetriebe Schwäbisch Hall legt dem Gemeinderat in der Anlage zur Sitzungsvorlage den Wirtschaftsplan 2016 / 2017 für den Eigenbetrieb Friedhöfe vor. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan 2016/ 2017, Vermögensplan 2016/ 2017, Stellenplan und der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2019.

Im Erfolgsplan muss weiterhin von einer Kostenunterdeckung für 2016 von 417.000 € und für 2017 von 400.000 € ausgegangen werden.

Zum 01.01.2014 wurden die Gebühren für Grabnutzungen und Bestattungsleistungen nach über 13 Jahren angepasst. Die Gebühren für Bestattungsleistungen verbessern sofort das Ergebnis, während die Grabnutzungsgebühren über die Nutzungsdauer der einzelnen Grabstätten aufgelöst und im jeweiligen Wirtschaftsjahr anteilig als Ertrag zu berücksichtigen sind. Es werden ab 2014 erhöhte Einzahlungen verbucht, das Ergebnis wird sich jedoch in Zukunft nur langsam verbessern. Die Aufwendungen und Betriebsausgaben sollten daher nicht steigen.

Mit dem Wandel in der Bestattungskultur und der größeren Zahl an Urnenbeisetzungen werden auch die Belegungs- und Gestaltungspläne auf den Friedhöfen angepasst. Die angebotenen Grabarten Urnen-Nische im Kolumbarium, Naturbestattung unter Bäumen, Rasengräber und pflegefreie Gräber werden verstärkt nachgefragt.

Im Vermögensplan sind für die Dachsanierung Aussegnungshalle Waldfriedhof und die Neugestaltung von Grabfeldern Mittel in Höhe von jeweils 30.000 € vorgesehen.

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014, § 186, wird das Ankaufsrecht zum Erwerb einer Teilfläche vom Friedhof Hessental ausgeübt. Damit können im alten Friedhofsteil auch die Grabfelder wieder belegt werden. Für den Erwerb sind für das Jahr 2017 270.000 € eingeplant.

Für die Sanierung von Friedhofswegen und Stützmauern in Gelbingen und Hessental muss mit Kosten von 80.000 € gerechnet werden.
Mit der weiteren Nutzung und dem Konzept vom Oberen Nikolaifriedhof sollen in den nächsten Jahren Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Mit den denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen können Zuwendungsanträge für diese Maßnahmen gestellt werden. Es kann mit einer Förderung des Landes von einem Drittel für die förderfähigen Sanierungskosten gerechnet werden. Die Kosten für die Sanierung der Friedhofswege, Friedhofsmauern und Stützmauern sowie die barrierefreien Zugänge zur Nikolai­kapelle und den Grabstätten entlang der Wege belaufen sich auf etwa 1,1 Mio. €. Für das Jahr 2016 sind 190.000 € und für das Jahr 2017 120.000 € eingeplant.

Für Anschaffungen von Geräten, Ausstattungsgegenständen und Sitzbänken sind jeweils 10.000 € pro Jahr vorgesehen.

Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Friedhöfe beantragt den Ausgleich dieser entstehenden Jahresfehlbeträge für die Jahre 2016 und 2017 durch die Stadt Schwäbisch Hall. Zudem sind zur Liquidität des Eigenbetriebs in den Planungsperioden 2016/ 2017 Kassenkreditaufnahmen vorgesehen. Unabhängig hiervon beabsichtigt die Betriebsleitung, die Leistungen zu optimieren und die Kosten zu senken.

Anlage: Wirtschaftsplan 2016/2017

 

Kaufmännischer Abteilungsleiter Betriebsverwaltung, Finanzen und Rechnungswesen Häberlein erläutert gemäß des Sachvortrags. Das Defizit des Friedhofes wird von der Stadt ausgeglichen.

Stadtrat Kaiser fragt, ob sich die Aktivierung des Oberen Nikolaifriedhofes negativ auswirkt.

Kaufmännischer Abteilungsleiter Betriebsverwaltung, Finanzen und Rechnungswesen Häberlein spricht von keinen wesentlichen Beeinträchtigungen.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass selbstverständlich Investitionen notwendig sind, diese wären aber sowieso angefallen. Wenn die Aktivierung nicht erfolgt wäre, müssten diese Aufwendungen unter Grünanlagen bzw. Erhalt einer Parkanlage gebucht werden.

Stadträtin Koch regt für Hessental den Bau einer Urnenwand an.

Kaufmännischer Abteilungsleiter Betriebsverwaltung, Finanzen und Rechnungswesen Häberlein verweist auf die Urnenwand im Waldfriedhof. In Hessental ist angedacht, Grabstellen für Urnengräber anzulegen; deren Pflege soll gleich in die Hände eines Gärtnereibetriebs gelegt werden - vom Erwerber sind diese Aufwendungen zu bezahlen.

Vom Wirtschaftsplan 2016/2017 des Eigenbetriebs Friedhöfe wird Kenntnis genommen.

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