§ 2/2 - Wirtschaftsplan 2016/2017 des Eigenbetriebs Friedhöfe (Abgleich mit dem städtischen Haushalt) - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 8. Dezember 2015, 10:27 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die Betriebsleitung  der Stadtbetriebe Schwäbisch Hall legt dem Gemeinderat in der Anlage zur Sitzungsvorlage den Wirtschaftsplan 2016 / 2017 für den Eigenbetrieb Friedhöfe vor. Dieser besteht aus dem
Erfolgsplan 2016 / 2017
Vermögensplan 2016 / 2017
Stellenplan und der
mittelfristigen Finanzplanung bis 2019.

Im Erfolgsplan muss weiterhin von einer Kostenunterdeckung für 2016 von 417.000 € und für 2017 von 400.000 € ausgegangen werden.

Zum 01.01.2014 wurden die Gebühren für Grabnutzungen und Bestattungsleistungen nach über 13 Jahren angepasst. Die Gebühren für Bestattungsleistungen verbessern sofort das Ergebnis, während die Grabnutzungsgebühren über die Nutzungsdauer der einzelnen Grabstätten aufgelöst und im jeweiligen Wirtschaftsjahr anteilig als Ertrag zu berücksichtigen sind. Es werden ab 2014 erhöhte Einzahlungen verbucht, das Ergebnis wird sich jedoch in Zukunft nur langsam verbessern. Die Aufwendungen und Betriebsausgaben sollten daher nicht steigen.

Mit dem Wandel in der Bestattungskultur und der größeren Zahl an Urnenbeisetzungen werden auch die Belegungs- und Gestaltungspläne auf den Friedhöfen angepasst. Die angebotenen Grabarten Urnennische im Kolumbarium, Naturbestattung unter Bäumen, Rasengräber und pflegefreie Gräber werden verstärkt nachgefragt.

Im Vermögensplan sind für die Dachsanierung Aussegnungshalle Waldfriedhof und die Neugestaltung von Grabfeldern Mittel in Höhe von jeweils 30.000 € vorgesehen.

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014, § 186, wird das Ankaufsrecht zum Erwerb einer Teilfläche vom Friedhof Hessental ausgeübt. Damit können im alten Friedhofsteil auch die Grabfelder wieder belegt werden.  Für den Erwerb sind für das Jahr 2017 270.000 € eingeplant.

Für die Sanierung von Friedhofswegen und Stützmauern in Gelbingen und Hessental muss mit Kosten von 80.000 € gerechnet werden.
Mit der weiteren Nutzung und dem Konzept vom Oberen Nikolaifriedhof sollen in den nächsten Jahren Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Mit den denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen können Zuwendungsanträge für diese Maßnahmen gestellt werden. Es kann mit  einer Förderung des Landes von einem Drittel für die förderfähigen Sanierungskosten gerechnet werden.Die Kosten für die Sanierung der Friedhofswege, Friedhofsmauern und  Stützmauern sowie die barrierefreien Zugänge zur Nikolaikapelle und den Grabstätten entlang der Wege belaufen sich auf etwa 1.100 TEUR. Für das Jahr 2016 sind 190.000 € und für das Jahr 2017 120.000 € eingeplant.

Für Anschaffungen von Geräten, Ausstattungsgegenständen und Sitzbänken sind jeweils 10.000 € pro Jahr vorgesehen.

Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Friedhöfe beantragt den Ausgleich dieser entstehenden Jahresfehlbeträge für die Jahre 2016 und 2017 durch die Stadt Schwäbisch Hall. Zudem sind zur Liquidität des Eigenbetriebs in den Planungsperioden 2016 / 2017 Kassenkreditaufnahmen vorgesehen. Unabhängig hiervon beabsichtigt die Betriebsleitung, die Leistungen zu optimieren und die Kosten zu senken.

Anlage: Wirtschaftsplan 2016/2017

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2016 / 2017 des Eigenbetriebs Friedhöfe Schwäbisch Hall zu.

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