6902192/meetingminutes/9112782/paragraph

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Die Betriebsleitung&nbsp; der Stadtbetriebe Schw&auml;bisch Hall legt dem Gemeinderat in der Anlage zur Sitzungsvorlage den Wirtschaftsplan 2016 / 2017 f&uuml;r den Eigenbetrieb Friedh&ouml;fe vor. Dieser besteht aus dem<br />
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Die Betriebsleitung der Stadtbetriebe Schw&auml;bisch Hall legt dem Gemeinderat in der Anlage zur Sitzungsvorlage den Wirtschaftsplan 2016 / 2017 f&uuml;r den Eigenbetrieb Friedh&ouml;fe vor. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan 2016/ 2017, Verm&ouml;gensplan 2016/ 2017, Stellenplan und der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2019.</p>
Erfolgsplan 2016 / 2017<br />
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Verm&ouml;gensplan 2016 / 2017<br />
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Stellenplan und der<br />
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mittelfristigen Finanzplanung bis 2019.</p>
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Im Erfolgsplan muss weiterhin von einer Kostenunterdeckung f&uuml;r 2016 von 417.000 &euro; und f&uuml;r 2017 von 400.000 &euro; ausgegangen werden.</p>
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Im <strong>Erfolgsplan</strong> muss weiterhin von einer Kostenunterdeckung f&uuml;r 2016 von 417.000 &euro; und f&uuml;r 2017 von 400.000 &euro; ausgegangen werden.</p>
 
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Zum 01.01.2014 wurden die Geb&uuml;hren f&uuml;r Grabnutzungen und Bestattungsleistungen nach &uuml;ber 13 Jahren angepasst. Die Geb&uuml;hren f&uuml;r Bestattungsleistungen verbessern sofort das Ergebnis, w&auml;hrend die Grabnutzungsgeb&uuml;hren &uuml;ber die Nutzungsdauer der einzelnen Grabst&auml;tten aufgel&ouml;st und im jeweiligen Wirtschaftsjahr anteilig als Ertrag zu ber&uuml;cksichtigen sind. Es werden ab 2014 erh&ouml;hte Einzahlungen verbucht, das Ergebnis wird sich jedoch in Zukunft nur langsam verbessern. Die Aufwendungen und Betriebsausgaben sollten daher nicht steigen.</p>
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Zum 01.01.2014 wurden die Geb&uuml;hren f&uuml;r Grabnutzungen und Bestattungsleistungen nach &uuml;ber 13 Jahren angepasst. Die Geb&uuml;hren f&uuml;r Bestattungsleistungen verbessern sofort das Ergebnis, w&auml;hrend die Grabnutzungsgeb&uuml;hren &uuml;ber die Nutzungsdauer der einzelnen Grabst&auml;tten aufgel&ouml;st und im jeweiligen Wirtschaftsjahr anteilig als Ertrag zu ber&uuml;cksichtigen sind. Es werden ab 2014 erh&ouml;hte Einzahlungen verbucht, das Ergebnis wird sich jedoch in Zukunft nur langsam verbessern. Die <strong>Aufwendungen</strong> und Betriebsausgaben sollten daher nicht steigen.</p>
 
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Mit dem Wandel in der Bestattungskultur und der gr&ouml;&szlig;eren Zahl an Urnenbeisetzungen werden auch die Belegungs- und Gestaltungspl&auml;ne auf den Friedh&ouml;fen angepasst. Die angebotenen Grabarten Urnennische im Kolumbarium, Naturbestattung unter B&auml;umen, Rasengr&auml;ber und pflegefreie Gr&auml;ber werden verst&auml;rkt nachgefragt.</p>
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Mit dem Wandel in der Bestattungskultur und der gr&ouml;&szlig;eren Zahl an Urnenbeisetzungen werden auch die Belegungs- und Gestaltungspl&auml;ne auf den Friedh&ouml;fen angepasst. Die angebotenen Grabarten Urnen-Nische im Kolumbarium, Naturbestattung unter B&auml;umen, Rasengr&auml;ber und pflegefreie Gr&auml;ber werden verst&auml;rkt nachgefragt.</p>
 
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Im Verm&ouml;gensplan sind f&uuml;r die Dachsanierung Aussegnungshalle Waldfriedhof und die Neugestaltung von Grabfeldern Mittel in H&ouml;he von jeweils 30.000 &euro; vorgesehen.</p>
 
Im Verm&ouml;gensplan sind f&uuml;r die Dachsanierung Aussegnungshalle Waldfriedhof und die Neugestaltung von Grabfeldern Mittel in H&ouml;he von jeweils 30.000 &euro; vorgesehen.</p>
 
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Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014, [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/4890045/meetingminutes/6134536/paragraph &sect; 186], wird das Ankaufsrecht zum Erwerb einer Teilfl&auml;che vom Friedhof Hessental ausge&uuml;bt. Damit k&ouml;nnen im alten Friedhofsteil auch die Grabfelder wieder belegt werden.&nbsp; F&uuml;r den Erwerb sind f&uuml;r das Jahr 2017 270.000 &euro; eingeplant.</p>
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Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014, &sect; 186, wird das Ankaufsrecht zum Erwerb einer Teilfl&auml;che vom Friedhof Hessental ausge&uuml;bt. Damit k&ouml;nnen im alten Friedhofsteil auch die Grabfelder wieder belegt werden. F&uuml;r den Erwerb sind f&uuml;r das Jahr 2017 270.000 &euro; eingeplant.</p>
 
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F&uuml;r die Sanierung von Friedhofswegen und St&uuml;tzmauern in Gelbingen und Hessental muss mit Kosten von 80.000 &euro; gerechnet werden.<br />
 
F&uuml;r die Sanierung von Friedhofswegen und St&uuml;tzmauern in Gelbingen und Hessental muss mit Kosten von 80.000 &euro; gerechnet werden.<br />
Mit der weiteren Nutzung und dem Konzept vom Oberen Nikolaifriedhof sollen in den n&auml;chsten Jahren Sanierungsma&szlig;nahmen durchgef&uuml;hrt werden. Mit den denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen k&ouml;nnen Zuwendungsantr&auml;ge f&uuml;r diese Ma&szlig;nahmen gestellt werden. Es kann mit&nbsp; einer F&ouml;rderung des Landes von einem Drittel f&uuml;r die f&ouml;rderf&auml;higen Sanierungskosten gerechnet werden.Die Kosten f&uuml;r die Sanierung der Friedhofswege, Friedhofsmauern und&nbsp; St&uuml;tzmauern sowie die barrierefreien Zug&auml;nge zur Nikolaikapelle und den Grabst&auml;tten entlang der Wege belaufen sich auf etwa 1.100 TEUR. F&uuml;r das Jahr 2016 sind 190.000 &euro; und f&uuml;r das Jahr 2017 120.000 &euro; eingeplant.</p>
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Mit der weiteren Nutzung und dem Konzept vom Oberen Nikolaifriedhof sollen in den n&auml;chsten Jahren Sanierungsma&szlig;nahmen durchgef&uuml;hrt werden. Mit den denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen k&ouml;nnen Zuwendungsantr&auml;ge f&uuml;r diese Ma&szlig;nahmen gestellt werden. Es kann mit einer F&ouml;rderung des Landes von einem Drittel f&uuml;r die f&ouml;rderf&auml;higen Sanierungskosten gerechnet werden. Die Kosten f&uuml;r die Sanierung der Friedhofswege, Friedhofsmauern und St&uuml;tzmauern sowie die barrierefreien Zug&auml;nge zur Nikolai&shy;kapelle und den Grabst&auml;tten entlang der Wege belaufen sich auf etwa 1,1 Mio. &euro;. F&uuml;r das Jahr 2016 sind 190.000 &euro; und f&uuml;r das Jahr 2017 120.000 &euro; eingeplant.</p>
 
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F&uuml;r Anschaffungen von Ger&auml;ten, Ausstattungsgegenst&auml;nden und Sitzb&auml;nken sind jeweils 10.000 &euro; pro Jahr vorgesehen.</p>
 
F&uuml;r Anschaffungen von Ger&auml;ten, Ausstattungsgegenst&auml;nden und Sitzb&auml;nken sind jeweils 10.000 &euro; pro Jahr vorgesehen.</p>
 
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Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Friedh&ouml;fe beantragt den Ausgleich dieser entstehenden Jahresfehlbetr&auml;ge f&uuml;r die Jahre 2016 und 2017 durch die Stadt Schw&auml;bisch Hall. Zudem sind zur Liquidit&auml;t des Eigenbetriebs in den Planungsperioden 2016 / 2017 Kassenkreditaufnahmen vorgesehen. Unabh&auml;ngig hiervon beabsichtigt die Betriebsleitung, die Leistungen zu optimieren und die Kosten zu senken.</p>
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Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Friedh&ouml;fe beantragt den Ausgleich dieser entstehenden Jahresfehlbetr&auml;ge f&uuml;r die Jahre 2016 und 2017 durch die Stadt Schw&auml;bisch Hall. Zudem sind zur Liquidit&auml;t des Eigenbetriebs in den Planungsperioden 2016/ 2017 Kassenkreditaufnahmen vorgesehen. Unabh&auml;ngig hiervon beabsichtigt die Betriebsleitung, die Leistungen zu optimieren und die Kosten zu senken.</p>
 
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Anlage: [[Media:365-15_Wplan.pdf{{!}}Wirtschaftsplan 2016/2017]]</p>
 
Anlage: [[Media:365-15_Wplan.pdf{{!}}Wirtschaftsplan 2016/2017]]</p>
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Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2016 / 2017 des Eigenbetriebs Friedh&ouml;fe Schw&auml;bisch Hall zu.</p>
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<u>Kaufm&auml;nnischer Abteilungsleiter Betriebsverwaltung, Finanzen und Rechnungswesen H&auml;berlein</u> erl&auml;utert gem&auml;&szlig; des Sachvortrags. Das Defizit des Friedhofes wird von der Stadt ausgeglichen.</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> fragt, ob sich die Aktivierung des Oberen Nikolaifriedhofes negativ auswirkt.</p>
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<u>Kaufm&auml;nnischer Abteilungsleiter Betriebsverwaltung, Finanzen und Rechnungswesen H&auml;berlein</u> spricht von keinen wesentlichen Beeintr&auml;chtigungen.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> erg&auml;nzt, dass selbstverst&auml;ndlich Investitionen notwendig sind, diese w&auml;ren aber sowieso angefallen. Wenn die Aktivierung nicht erfolgt w&auml;re, m&uuml;ssten diese Aufwendungen unter Gr&uuml;nanlagen bzw. Erhalt einer Parkanlage gebucht werden.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Koch</u> regt f&uuml;r Hessental den Bau einer Urnenwand an.</p>
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<u>Kaufm&auml;nnischer Abteilungsleiter Betriebsverwaltung, Finanzen und Rechnungswesen H&auml;berlein</u> verweist auf die Urnenwand im Waldfriedhof. In Hessental ist angedacht, Grabstellen f&uuml;r Urnengr&auml;ber anzulegen; deren Pflege soll gleich in die H&auml;nde eines G&auml;rtnereibetriebs gelegt werden - vom Erwerber sind diese Aufwendungen zu bezahlen.</p>
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Aktuelle Version vom 8. Dezember 2015, 10:35 Uhr

Sachvortrag:

Die Betriebsleitung der Stadtbetriebe Schwäbisch Hall legt dem Gemeinderat in der Anlage zur Sitzungsvorlage den Wirtschaftsplan 2016 / 2017 für den Eigenbetrieb Friedhöfe vor. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan 2016/ 2017, Vermögensplan 2016/ 2017, Stellenplan und der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2019.

Im Erfolgsplan muss weiterhin von einer Kostenunterdeckung für 2016 von 417.000 € und für 2017 von 400.000 € ausgegangen werden.

Zum 01.01.2014 wurden die Gebühren für Grabnutzungen und Bestattungsleistungen nach über 13 Jahren angepasst. Die Gebühren für Bestattungsleistungen verbessern sofort das Ergebnis, während die Grabnutzungsgebühren über die Nutzungsdauer der einzelnen Grabstätten aufgelöst und im jeweiligen Wirtschaftsjahr anteilig als Ertrag zu berücksichtigen sind. Es werden ab 2014 erhöhte Einzahlungen verbucht, das Ergebnis wird sich jedoch in Zukunft nur langsam verbessern. Die Aufwendungen und Betriebsausgaben sollten daher nicht steigen.

Mit dem Wandel in der Bestattungskultur und der größeren Zahl an Urnenbeisetzungen werden auch die Belegungs- und Gestaltungspläne auf den Friedhöfen angepasst. Die angebotenen Grabarten Urnen-Nische im Kolumbarium, Naturbestattung unter Bäumen, Rasengräber und pflegefreie Gräber werden verstärkt nachgefragt.

Im Vermögensplan sind für die Dachsanierung Aussegnungshalle Waldfriedhof und die Neugestaltung von Grabfeldern Mittel in Höhe von jeweils 30.000 € vorgesehen.

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014, § 186, wird das Ankaufsrecht zum Erwerb einer Teilfläche vom Friedhof Hessental ausgeübt. Damit können im alten Friedhofsteil auch die Grabfelder wieder belegt werden. Für den Erwerb sind für das Jahr 2017 270.000 € eingeplant.

Für die Sanierung von Friedhofswegen und Stützmauern in Gelbingen und Hessental muss mit Kosten von 80.000 € gerechnet werden.
Mit der weiteren Nutzung und dem Konzept vom Oberen Nikolaifriedhof sollen in den nächsten Jahren Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Mit den denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen können Zuwendungsanträge für diese Maßnahmen gestellt werden. Es kann mit einer Förderung des Landes von einem Drittel für die förderfähigen Sanierungskosten gerechnet werden. Die Kosten für die Sanierung der Friedhofswege, Friedhofsmauern und Stützmauern sowie die barrierefreien Zugänge zur Nikolai­kapelle und den Grabstätten entlang der Wege belaufen sich auf etwa 1,1 Mio. €. Für das Jahr 2016 sind 190.000 € und für das Jahr 2017 120.000 € eingeplant.

Für Anschaffungen von Geräten, Ausstattungsgegenständen und Sitzbänken sind jeweils 10.000 € pro Jahr vorgesehen.

Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Friedhöfe beantragt den Ausgleich dieser entstehenden Jahresfehlbeträge für die Jahre 2016 und 2017 durch die Stadt Schwäbisch Hall. Zudem sind zur Liquidität des Eigenbetriebs in den Planungsperioden 2016/ 2017 Kassenkreditaufnahmen vorgesehen. Unabhängig hiervon beabsichtigt die Betriebsleitung, die Leistungen zu optimieren und die Kosten zu senken.

Anlage: Wirtschaftsplan 2016/2017

 

Kaufmännischer Abteilungsleiter Betriebsverwaltung, Finanzen und Rechnungswesen Häberlein erläutert gemäß des Sachvortrags. Das Defizit des Friedhofes wird von der Stadt ausgeglichen.

Stadtrat Kaiser fragt, ob sich die Aktivierung des Oberen Nikolaifriedhofes negativ auswirkt.

Kaufmännischer Abteilungsleiter Betriebsverwaltung, Finanzen und Rechnungswesen Häberlein spricht von keinen wesentlichen Beeinträchtigungen.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass selbstverständlich Investitionen notwendig sind, diese wären aber sowieso angefallen. Wenn die Aktivierung nicht erfolgt wäre, müssten diese Aufwendungen unter Grünanlagen bzw. Erhalt einer Parkanlage gebucht werden.

Stadträtin Koch regt für Hessental den Bau einer Urnenwand an.

Kaufmännischer Abteilungsleiter Betriebsverwaltung, Finanzen und Rechnungswesen Häberlein verweist auf die Urnenwand im Waldfriedhof. In Hessental ist angedacht, Grabstellen für Urnengräber anzulegen; deren Pflege soll gleich in die Hände eines Gärtnereibetriebs gelegt werden - vom Erwerber sind diese Aufwendungen zu bezahlen.

Vom Wirtschaftsplan 2016/2017 des Eigenbetriebs Friedhöfe wird Kenntnis genommen.

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