§ 255/4 - Verschiedenes: Sperrung der Bühlertalstraße zwischen Hessental und Sulzdorf und Umleitung über Altenhausen, Tüngental, Matheshörlebach, Sulzdorf; hier: Dokumentierung der Straßenschäden (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. GR 29.07.15, § 203/6

Stadtrat Frank fragt nochmals, ob Straßenschäden, die während der Umleitung anlässlich der Sanierung der L 1060/ Bühlertalstraße entstanden sind, dokumentiert wurden.
Die Straßenschäden sollten auch beim Landratsamt angemeldet werden.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink gibt zu bedenken, dass die Stadt zum einen nicht Straßenbaulastträger ist und zum anderen die Straßen für entsprechend große Lkw zugelassen sind. Er ist im Gespräch mit den Landkreis.

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