§ 251 - Annahme von Spenden (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 17. November 2015, 07:41 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

siehe Spendenliste

Die vorgelegten Spenden werden mit Dank angenommen.

Meine Werkzeuge