§ 247 - Bürgerfragestunde (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird maximal 3 Minuten begrenzt.

1. Hedwig Maier, Schwäbisch Hall

a) Frau Maier stellt sich kurz vor: Sie ist Lehrerin am SZW. Die dortige Schulsozialarbeiterin Frau Jorde hat mitgeteilt, dass sie die Schule verlässt. Frau Jorde war große Stütze für Lehrerschaft, Schülerschaft und Eltern. Ihre Arbeit war allerseits anerkannt und geschätzt. Frau Maier ist der Ansicht, dass der Grund für das Ausscheiden die von der Stadt immer nur gewährten kurzen Arbeitsverträge von einem Jahr ist. Sie fragt, ob es nicht möglich ist, den Schulsozialarbeiterinnen/ -arbeitern unbefristete Arbeitsverträge zu ermöglichen.

b) Ferner ist Frau Maier Mitglied in der Ateliergemeinschaft Hofpfad 1; dort soll der Weilertunnel gebaut werden. Sie erinnert Oberbürgermeister Pelgrim daran, der Ateliergemeinschaft eine Alternative anzubieten.

Oberbürgermeister Pelgrim zeigt zum Anliegen unter a) Verständnis. In der ersten Phase nach Einstellung wurden befristete Arbeitsverträge abgeschlossen; jetzt ist es jedoch an der Zeit dies zu ändern. Haben sich die Personen bewährt, werden unbefristete Arbeitsverhältnisse geschlossen.

Oberbürgermeister Pelgrim informiert zu b), dass die echten Baumaßnahmen zum Weilertunnel mit Auswirkungen auf den Hofpfad erst im Frühjahr 2017 beginnen werden. Bis dahin ist für beide Seiten noch Zeit, sich um ein Ausweichquartier der Ateliergemeinschaft Hofpfad 1 zu bemühen.

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