6902171/meetingminutes/8918772/paragraph
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Version vom 17. November 2015, 08:31 Uhr
< Zurück zum Protokoll: Gemeinderat (26.10.2015)
Sachvortrag:
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird maximal 3 Minuten begrenzt.