§ 245/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Neubau Weilertunnel; hier: Vergabe von Planungsleistungen, Bereitstellung von HH-Mitteln (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) hat dem Bau des Weilertunnels zugestimmt. Das RP Stuttgart organisiert zur Zeit mit der Stadt Schwäbisch Hall die Realisierung des Bauvorhabens. Geplant ist, mit den Bauarbeiten 2017 zu beginnen. Grundlage für Planung und Durchführung der Maßnahme ist die Vereinbarung zwischen dem Land B-W und der Stadt Schwäbisch Hall vom November 1968. Nach bisheriger Praxis ist die Stadt Schwäbisch Hall bei Planungsleistungen in Vorleistung getreten.

Als nächste Schritte werden eine Ausführungsplanung für die technische Ausrüstung sowie Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung der Vergabe der Bauleistungen benötigt. Die Planungskosten hierfür werden zunächst mit ca. 460.000 € geschätzt.

Die bisherigen Planungsvorbereitungen erfolgten durch das Ingenieurbüro BUNG Ingenieure AG in Heidelberg. Es ist vorgesehen, dieses Büro auch mit der Vorbereitung der Vergabe zu beauftragen. Mit der Planung der technischen Ausrüstung ist ein entsprechend qualifiziertes Fachingenieurbüro zu beauftragen.

Beschluss:

Die weiteren Planungsleistungen zur Vorbereitung des Baus des Weilertunnels werden vergeben. Die benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 460.000 € werden überplanmäßig auf der Maßnahme 12014 bereitgestellt. 

Dem Antrag wird zugestimmt.
(24 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen)

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