§ 19/4 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Hochbauunterhaltung; hier: Bekanntgabe einer Eilentscheidung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

In der Hochbauunterhaltung sind im Haushaltsjahr 2015 nicht vorhergesehene und damit nicht im Haushalt veranschlagte Aufwendungen für die Legionellenbekämpfung in der Sporthalle Schulzentrum Ost (450 TEUR) und für notwendige Brandschutzmaßnahmen (100 TEUR) angefallen. Aus diesem Grund sind die zur Verfügung stehenden Mittel für die Hochbauunterhaltung weitestgehend aufgebraucht. Um handlungsfähig zu bleiben, werden deshalb 550 TEUR überplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Auf der investiven Maßnahme 12139 - Hagenbachstadion: Sanierung der Laufbahn- und Leichtathletikanlage stehen in 2015 noch 550 TEUR zur Verfügung. Diese werden im Gegenzug eingespart.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef  Pelgrim am 16.09.2015 folgende Eilentscheidung:
Für die Hochbauunterhaltung werden im Haushaltsjahr 2015  550 TEUR überplanmäßig bereitgestellt. Im Gegenzug werden auf der Maßnahme 12139 - Hagenbachstadion: Sanierung der Laufbahn- und Leichtathletikanlage Mittel in gleicher Höhe eingespart.

Beschluss:

Von der o. g. Eilentscheidung wird zustimmend Kenntnis genommen.

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