§ 245/4 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Nutzung von Ausgleichsflächen a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.08.2015; b) Antwort der Verwaltung vom 21.09.2015 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Wie schon in der GR-Sitzung im Mai angesprochen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Was ist auf Ausgleichsflächen erlaubt und was ist nicht erlaubt, z. B. welche Art der Bebauung, Nutzung, Einzäunung, …
  2. Wie wird die Einhaltung dieser Auflagen überwacht.

 

- Antwort der Verwaltung -

Die Nutzungen der Ausgleichsflächen sind in den jeweiligen Bebauungsplänen geregelt, und unterscheiden sich von Bebauungsplan zu Bebauungsplan.

Eine Überwachung wird stichprobenartig, nach Information aus der Nachbarschaft durchgeführt.

Im Übrigen bemüht sich die Verwaltung um eine flexible und bürgerfreundliche Auslegung.

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