§ 19/3 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Nutzung von Ausgleichsflächen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.08.15/ Antwort der Verwaltung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 5. November 2015, 16:12 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.08.2015:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wie schon in der GR-Sitzung im Mai angesprochen, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Was ist auf Ausgleichsflächen erlaubt und was ist nicht erlaubt, z.B. welche Art der Bebauung, Nutzung, Einzäunung,...
  2. Wie wird die Einhaltung dieser Auflagen überwacht.

Mit freundlichen Grüßen
Jutta Niemann

 

Antwort der Verwaltung vom 21.09.2015:

Sehr geehrte Frau Niemann,
die Nutzungen der Ausgleichsflächen sind in den jeweiligen B-Plänen geregelt, und unterscheiden sich von B-Plan zu B-Plan.

Eine Überwachung wird stichprobenartig, nach Information aus der Nachbarschaft durchgeführt.

Im Übrigen bemüht sich die Verwaltung um eine flexible und bürgerfreundliche Auslegung.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann-Josef Pelgrim

Meine Werkzeuge