§ 238 - Bebauungsplan "Teurershof - Erweiterung Waldorfschule"; hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit/Behörden und Satzungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Bebauungsplan „Teurershof – Erweiterung Waldorfschule“ soll den rechtlichen Rahmen für die weitere Entwicklung der Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V. schaffen. Neben der Neuausweisung eines Baufeldes für den Neubau einer Kindergrippe und eines Kindergartens im Bereich zwischen Teurerweg und Teurersee sollen der geplante Hofladen mit Hofcafé im Eingangsbereich der Schule und der geplante Anbau an die Sporthalle als Übungsraum und Heimat für den Circus Compostelli südlich der bestehenden Sporthalle rechtlich im Bebauungsplan gesichert werden.

Der Bebauungsplanentwurf lag vom 27.07.2015 bis 27.08.2015 öffentlich aus. Vom 17.07.2015 bis 21.08.2015 wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.

Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gingen folgende Stellungnahmen ein, die in der beigefügten Tabelle detailliert aufgeführt und mit Abwägungsvorschlägen dargestellt sind.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Äußerungen, Erörterungen und sonstige Stellungnahmen ein.

Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Vorhabenträger vor, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und den Satzungsbeschluss zu fassen.

Anlage 1: Tabelle Abwägungsvorschläge
Anlage 2: Übersichts-/Orientierungsplan
Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 0192-01/09 "Teurershof - Erweiterung Waldorfschule"
Anlage 4: Vorentwurfs Neubau Kinderkrippe und Erweiterung Turnhalle (Übungsraum Circus Compostelli)

Beschluss:

A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan „Teurershof – Erweiterung Waldorfschule"
Der Bebauungsplan Nr. 0192-01/09 „Teurershof – Erweiterung Waldorfschule" wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro Kuhn Architekten Schwäbisch Hall, M 1:500 vom 26.02.2015 mit den Ergänzungen entsprechend Gemeinderatsbeschluss vom 01.07.2015 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Nr. 0192-01/09 „Teurershof – Erweiterung Waldorfschule"
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Teurershof – Erweiterung Waldorfschule" werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil vom Büro Kuhn Architekten Schwäbisch Hall, M 1:500 vom 26.02.2015 mit den Ergänzungen entsprechend Gemeinderatsbeschluss vom 01.07.2015. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungs­planes „Teurershof – Erweiterung Waldorfschule".

Für beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(einstimmig - 32 -)

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