§ 235 - Aufhebung der Sanierungssatzung "Nördliche Kernstadt Froschgraben" (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Das Sanierungsgebiet „Nördliche Kernstadt Froschgraben“ trat erstmals am 13.03.2002 in Kraft. Weitere förmliche Festlegungen erfolgten wegen einer Gebietserweiterung (Haalplatz, Brückenhof, Haalstraße, Brenzhaus) am 11.12.2003, einer Gebietserweiterung (Im Weiler) am 12.03.2004, einer Gebietsreduzierung (Fläche des Kochers) am 07.06.2004, einer Gebietserweiterung (Erweiterung Ost, Platz Hinter der Post, Blockgasse, Hafenmarkt) am 15.06.2005, einer Gebietserweiterung (Rathaus, Marktbrunnen) am 24.08.2005, einer Gebietserweiterung (Marktplatz, Gymnasiumstraße) am 16.03.2006, einer Gebietserweiterung (Obere Herrngasse) am 19.07.2006 und der letzten Gebietserweiterung (Gelbinger Gasse 58) am 05.07.2011. Zuletzt hatte das Sanierungsgebiet eine Größe von etwa 14,12 ha.

Es wurde jeweils das vereinfachte Verfahren angewandt.

2011 wurde auf Wunsch und in Absprache mit dem Regierungspräsidium/ Wirtschaftsministerium das Sanierungsgebiet verkleinert, um die bisher durchgeführten Sanierungsmaßnahmen abzurechnen und formal abzuschließen. Der betroffene nördliche Teilbereich ist nun abgeschlossen und ausfinanziert.

Das „Restgebiet“ wird als neues Sanierungsgebiet unter der Bezeichnung „Sanierungsgebiet Kernstadt“ mit einer Fläche von 7,61 ha weitergeführt.

Im nun abgerechneten nördlichen Teilgebiet wurden eine Vielzahl von Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Diese sind im Schlussbericht im Detail beschrieben. Der Bericht wurde dem Wirtschaftsministerium im Rahmen der Abrechnung übergeben.

Neben 25 privaten Wohngebäudesanierungen, vor allem in der Weilervorstadt, wurden eine Vielzahl von öffentlichen Straßenzügen, Plätzen und eine kleine Parkanlage (Weilervorstadt) grundlegend saniert und aufgewertet. Sie sind heute attraktive nutzbare öffentliche Räume, die einen hohen Beitrag zur Wohnumfeldverbesserung leisten. Als Beispiele seien hier Froschgraben mit Treppenanlage, Neugestaltung von Kocherpromenade und und das neue Vorfeld vor dem Haus der Bildung genannt.

Das angestrebte Konzept, eine Erweiterung der Kernstadt mit Wohnen, Handel und Arbeiten konnte erfolgreich umgesetzt werden. Voraussetzung dafür war die Entwicklung des Kocherquartiers mit Haus der Bildung auf dem ehemaligen Gelände der JVA bei gleichzeitiger Neuordnung und Einbindung des zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB).

Der Förderrahmen für die Sanierungsmaßnahmen wurde nach mehreren Aufstockungen auf 13.338.108 € festgesetzt. In den Jahren 2002 – 2012 wurden Finanzhilfen von insgesamt 8.002.866 € ausbezahlt.

Um das Verfahren auch formal abzuschließen ist nun eine Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung für den betroffenen Teil des Sanierungsgebiets „Nördliche Kernstadt Froschgraben“ notwendig.

Anlage 1: Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung mit Abgrenzungsplan
Anlage 2:  Lageplan mit Darstellung des verbleibenden Sanierungsgebiets unter der neuen Bezeichnung Sanierungsgebiet Kernstadt
Anlage 3: Abschlussbericht Sanierungsmaßnahme "Nördliche Kernstadt Froschgraben"

Beschluss:

Aufgrund des § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Art. 22 des Gesetzes vom 01. Juli 2004 (GBl. S. 469, 489) wird der Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung für einen Teilbereich des Sanierungsgebietes „Nördliche Kernstadt Froschgraben“ zugestimmt.
(einstimmig - 32 -)

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