§ 234 - Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2013 (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Kommunen sind verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht aufzustellen, der zur Information und Rechenschaft des Gemeinderats sowie allen Bürgerinnen und Bürgern über die Entwicklung und Betätigung der Beteiligungsunternehmen beiträgt.

Der nun erstellte 14. Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2013 wird hiermit dem Gemeinderat vorgelegt.

Zu jedem Unternehmen, an dem die Stadt Schwäbisch Hall unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, enthält dieser Angaben zum Gegenstand des Unternehmens, zu den Beteiligungsverhältnissen, zur Besetzung der Gesellschaftsorgane sowie der Beteiligung der Gesellschaft an anderen Unternehmen. Des weiteren wird für jede Gesellschaft ein kurzer Überblick über den Geschäftsverlauf im Berichtsjahr, der Aufgabenerfüllung und Angaben zur Abschlussprüfung gegeben.

Darüber hinaus werden bei Unternehmen an denen die Stadt mittelbar oder unmittelbar mit 50 % und mehr beteiligt ist, die Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen in Kurzform abgebildet. Zum ersten Mal werden für diese Gesellschaften zudem einheitliche Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie dem Personal ausgewiesen.

Der Bericht wird im Oktober 2015 öffentlich für alle Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme ausgelegt.

Anlage: Beteiligungsbericht 2013

Der Gemeinderat nimmt vom 14. Beteiligungsbericht Kenntnis.

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