6902139/meetingminutes/8733671/paragraph

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Die Kommunen sind verpflichtet, j&auml;hrlich einen Beteiligungsbericht aufzustellen, der zur Information und Rechenschaft des Gemeinderats sowie allen B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern &uuml;ber die Entwicklung und Bet&auml;tigung der Beteiligungsunternehmen beitr&auml;gt.</p>
 
Die Kommunen sind verpflichtet, j&auml;hrlich einen Beteiligungsbericht aufzustellen, der zur Information und Rechenschaft des Gemeinderats sowie allen B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern &uuml;ber die Entwicklung und Bet&auml;tigung der Beteiligungsunternehmen beitr&auml;gt.</p>
 
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Der nun erstellte 14. Beteiligungsbericht der Stadt Schw&auml;bisch Hall f&uuml;r das Jahr 2013 wird hiermit dem Gemeinderat vorgelegt.</p>
 
Der nun erstellte 14. Beteiligungsbericht der Stadt Schw&auml;bisch Hall f&uuml;r das Jahr 2013 wird hiermit dem Gemeinderat vorgelegt.</p>
 
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Zu jedem Unternehmen, an dem die Stadt Schw&auml;bisch Hall unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, enth&auml;lt dieser Angaben zum Gegenstand des Unternehmens, zu den Beteiligungsverh&auml;ltnissen, zur Besetzung der Gesellschaftsorgane sowie der Beteiligung der Gesellschaft an anderen Unternehmen. Desweiteren wird f&uuml;r jede Gesellschaft ein kurzer &Uuml;berblick &uuml;ber den Gesch&auml;ftsverlauf im Berichtsjahr, der Aufgabenerf&uuml;llung und Angaben zur Abschlusspr&uuml;fung gegeben.</p>
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Zu jedem Unternehmen, an dem die Stadt Schw&auml;bisch Hall unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, enth&auml;lt dieser Angaben zum Gegenstand des Unternehmens, zu den Beteiligungsverh&auml;ltnissen, zur Besetzung der Gesellschaftsorgane sowie der Beteiligung der Gesellschaft an anderen Unternehmen. Des weiteren wird f&uuml;r jede Gesellschaft ein kurzer &Uuml;berblick &uuml;ber den Gesch&auml;ftsverlauf im Berichtsjahr, der Aufgabenerf&uuml;llung und Angaben zur Abschlusspr&uuml;fung gegeben.</p>
 
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Dar&uuml;ber hinaus werden bei Unternehmen an denen die Stadt mittelbar oder unmittelbar mit 50 % und mehr beteiligt ist, die Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen in Kurzform abgebildet. Zum ersten Mal werden f&uuml;r diese Gesellschaften zudem einheitliche Kennzahlen zur Verm&ouml;gens-, Finanz- und Ertragslage sowie dem Personal ausgewiesen.</p>
 
Dar&uuml;ber hinaus werden bei Unternehmen an denen die Stadt mittelbar oder unmittelbar mit 50 % und mehr beteiligt ist, die Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen in Kurzform abgebildet. Zum ersten Mal werden f&uuml;r diese Gesellschaften zudem einheitliche Kennzahlen zur Verm&ouml;gens-, Finanz- und Ertragslage sowie dem Personal ausgewiesen.</p>
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Version vom 5. November 2015, 16:33 Uhr

Sachvortrag:

Die Kommunen sind verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht aufzustellen, der zur Information und Rechenschaft des Gemeinderats sowie allen Bürgerinnen und Bürgern über die Entwicklung und Betätigung der Beteiligungsunternehmen beiträgt.

Der nun erstellte 14. Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2013 wird hiermit dem Gemeinderat vorgelegt.

Zu jedem Unternehmen, an dem die Stadt Schwäbisch Hall unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, enthält dieser Angaben zum Gegenstand des Unternehmens, zu den Beteiligungsverhältnissen, zur Besetzung der Gesellschaftsorgane sowie der Beteiligung der Gesellschaft an anderen Unternehmen. Des weiteren wird für jede Gesellschaft ein kurzer Überblick über den Geschäftsverlauf im Berichtsjahr, der Aufgabenerfüllung und Angaben zur Abschlussprüfung gegeben.

Darüber hinaus werden bei Unternehmen an denen die Stadt mittelbar oder unmittelbar mit 50 % und mehr beteiligt ist, die Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen in Kurzform abgebildet. Zum ersten Mal werden für diese Gesellschaften zudem einheitliche Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie dem Personal ausgewiesen.

Der Bericht wird im Oktober 2015 öffentlich für alle Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme ausgelegt.

Anlage: Beteiligungsbericht 2015

Der Gemeinderat nimmt vom 14. Beteiligungsbericht Kenntnis.

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