§ 228 - Bürgerfragestunde (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird maximal 3 Minuten begrenzt.

1. Hans Graef, Schwäbisch Hall

Gibt es einen Zeitplan zum Neubau/ Umbau der zweiten Spielstätte für die Freilichtspiele Schwäbisch Hall?
Wie kommt es dazu, dass parallel zu den Impulsen der Haller Architekten Gutachten über das bisherige Globe-Theater erstellt werden und auch die Planung des Architekturbüros Hüls durch den Fachbereich Planen und Bauen, Abt. Hochbau, weiterentwickelt werden?

Oberbürgermeister Pelgrim antwortet wie folgt:
zu 1.: Die Verwaltung unterstützt und verfolgt weiter die Pläne der Freilichtspiele für eine zweiten Spielstätte. Der Zeitplan hierüber wird durch die Haushaltsplanberatungen bestimmt.
zu 2.: Die Gutachten entsprechen dem Beschluss des Gemeinderats vom 01.07.2015. Die Weiterentwicklung der Vorschläge des Büros Hüls durch die Abteilung Hochbau erfolgte in Kenntnis des Gemeinderats. Ebenfalls am 01.07.2015 wurde der Vorschlag der Architektenkammer, weitere Impulse auszuarbeiten, vom Gemeinderat angenommen. Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass die Verwaltung angeboten hat, den Architekten die Gutachten zur Verfügung zu stellen. Weiter war den Architekten die Haltung des Gemeinderats zum Ausführungskorridor bekannt; inwieweit dies in deren Vorschläge aufgenommen wurde, liegt nicht im Einflussbereich der Verwaltung.

 

2. Birgit Hornberger, Schwäbisch Hall

Frau Hornberger, stellvertretende Elternbeiratsvorsitzende Kinderhaus Badtorweg, möchte wissen, ob unter TOP 13 (Einziehung von Teilflächen des Flst. 484/7 und 484/15, Salinenstraße) auch ein Beschluss über die konkrete Wegeführung erfolgt.

Dies wird von Oberbürgermeister Pelgrim verneint. Weitere Ausführungen, siehe § 239.

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