§ 226 - Einsetzung und Verpflichtung von Frau Joanna Walter als neues Mitglied im Gemeinderat (öffentlich)

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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim verliest das nach der Gemeindeordnung vorgesehene Gelöbnis.

Frau Walter unterschreibt in Anwesenheit aller diese Formel.

Oberbürgermeister Pelgrim gratuliert Stadträtin Walter und nimmt die förmliche Einsetzung und Verpflichtung per Handschlag vor; dabei übergibt er Stadträtin Walter die Ehrennadel - emailliert und vergoldet ohne Kranz - der Stadt Schwäbisch Hall, eine Gemeindeordnung sowie das Handbuch „Gemeinderat in Baden-Württemberg“.

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