6902132/meetingminutes/8689398/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(automatisch generiert)
 
(Änderung am 03.11.2015 15:21, durch Sigrid Kitterer.)
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{paragraph_template
 
{{paragraph_template
|paragraph-attribute-id=8689398|paragraph-attribute-mm_id=6902132|paragraph-attribute-number=8|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=8|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=294/15|paragraph-attribute-title=Einziehung von Teilflächen des Flst. 484/7 und 484/15, Salinenstraße - VORBERATUNG -|paragraph-attribute-statement=<p>
+
|paragraph-attribute-id=8689398|paragraph-attribute-mm_id=6902132|paragraph-attribute-number=221|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=221|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=294/15|paragraph-attribute-title=Einziehung von Teilflächen des Flst. 484/7 und 484/15, Salinenstraße|paragraph-attribute-statement=<p>
 +
s. a. GR vom 18.03.15, [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/7336245/meetingminutes/7336413/paragraph &sect; 72]</p>
 +
<p>
 
Das Land Baden-W&uuml;rttemberg plant auf dem Gel&auml;nde der alten Feuerwache an der Salinenstra&szlig;e ein neues Geb&auml;ude f&uuml;r das Polizeirevier Schw&auml;bisch Hall. Es ist beabsichtigt, das bisherige Polizeigeb&auml;ude Salinenstra&szlig;e 18, das Flurst&uuml;ck 484/7 und Teile von Flurst&uuml;ck 484/15 in das Gesamtkonzept zu integrieren.</p>
 
Das Land Baden-W&uuml;rttemberg plant auf dem Gel&auml;nde der alten Feuerwache an der Salinenstra&szlig;e ein neues Geb&auml;ude f&uuml;r das Polizeirevier Schw&auml;bisch Hall. Es ist beabsichtigt, das bisherige Polizeigeb&auml;ude Salinenstra&szlig;e 18, das Flurst&uuml;ck 484/7 und Teile von Flurst&uuml;ck 484/15 in das Gesamtkonzept zu integrieren.</p>
 
<p>
 
<p>
Der beabsichtigte Grundst&uuml;cksverkauf ist nur m&ouml;glich, wenn die im beigef&uuml;gten Lageplan&nbsp; gekennzeichnete Stra&szlig;enfl&auml;che vorher gem&auml;&szlig; &sect; 7 Abs. 1 Stra&szlig;engesetz Baden-W&uuml;rttemberg eingezogen (entwidmet) ist. Dies ist rechtlich m&ouml;glich, wenn diese Stra&szlig;enfl&auml;che f&uuml;r den Verkehr entbehrlich ist oder wenn &uuml;berwiegende Gr&uuml;nde des Wohls der Allgemeinheit, die Einziehung erforderlich machen.</p>
+
Der beabsichtigte Grundst&uuml;cksverkauf ist nur m&ouml;glich, wenn die im beigef&uuml;gten Lageplan 1 gekennzeichnete Stra&szlig;enfl&auml;che vorher gem&auml;&szlig; &sect; 7 Abs. 1 Stra&szlig;engesetz Baden-W&uuml;rttemberg eingezogen (entwidmet) ist. Dies ist rechtlich m&ouml;glich, wenn diese Stra&szlig;enfl&auml;che f&uuml;r den Verkehr entbehrlich ist oder wenn &uuml;berwiegende Gr&uuml;nde des Wohls der Allgemeinheit, die Einziehung erforderlich machen.</p>
 
<p>
 
<p>
 
Die Absicht der Einziehung wurde am 02.04.2015 amtlich bekannt gemacht, um Betroffe&shy;nen Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen zu geben.</p>
 
Die Absicht der Einziehung wurde am 02.04.2015 amtlich bekannt gemacht, um Betroffe&shy;nen Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen zu geben.</p>
 
<p>
 
<p>
Innerhalb der Anh&ouml;rungsfrist gingen keine Einwendungen ein. Somit steht der Einziehung rechtlich nichts entgegen. Als Ersatz f&uuml;r diese Verkehrsverbindung ist der im beigef&uuml;gten Lageplan dargestellte Weg zwischen ZOB und Johanniterstra&szlig;e vorgesehen.</p>
+
Innerhalb der Anh&ouml;rungsfrist gingen keine Einwendungen ein. Somit steht der Einziehung rechtlich nichts entgegen. Als Ersatz f&uuml;r diese Verkehrsverbindung ist der im Lageplan 2 dargestellte Weg zwischen ZOB und Johanniterstra&szlig;e vorgesehen.</p>
 
<p>
 
<p>
 
Anlage 1: [[Media:15-294_1.pdf{{!}}Entwidmungsplan]]<br />
 
Anlage 1: [[Media:15-294_1.pdf{{!}}Entwidmungsplan]]<br />
 
Anlage 2: [[Media:15-294.pdf{{!}}Wegeverbindung]]</p>
 
Anlage 2: [[Media:15-294.pdf{{!}}Wegeverbindung]]</p>
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<ol>
+
|paragraph-attribute-resolution=Empfehlung an den Gemeinderat|paragraph-attribute-resolution_contents=<ol>
 
<li>
 
<li>
Die Verwaltung wird erm&auml;chtigt, das Flurst&uuml;ck Salinenstra&szlig;e 484/7 und Teile von Flurst&uuml;ck 484/15, wie im beigef&uuml;gten Plan dargestellt, einzuziehen.</li>
+
&nbsp;Die Verwaltung wird erm&auml;chtigt, das Flurst&uuml;ck Salinenstra&szlig;e 484/7 und Teile von Flurst&uuml;ck 484/15, wie im beigef&uuml;gten Plan dargestellt, einzuziehen.</li>
 
<li>
 
<li>
 
Als Ersatz soll in Verl&auml;ngerung des Badtorwegs eine Wegverbindung zur Johanniterstra&szlig;e hergestellt werden.</li>
 
Als Ersatz soll in Verl&auml;ngerung des Badtorwegs eine Wegverbindung zur Johanniterstra&szlig;e hergestellt werden.</li>
 
</ol>
 
</ol>
|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Einziehung von Teilflächen des Flst. 484/7 und 484/15, Salinenstraße - VORBERATUNG -|paragraph-template-committee=Verwaltungs- und Finanzausschuss|paragraph-template-start_date=28.09.2015|paragraph-template-backlink=6902132/0/meetingminutes|}}
+
<p>
 +
(17 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)</p>
 +
|paragraph-attribute-comments=1 A. FB 32
 +
1 A. FB 60|paragraph-attribute-keywords=Entwidmung, Polizei|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Einziehung von Teilflächen des Flst. 484/7 und 484/15, Salinenstraße|paragraph-template-committee=Verwaltungs- und Finanzausschuss|paragraph-template-start_date=28.09.2015|paragraph-template-backlink=6902132/0/meetingminutes|}}
  
 
[[Category:TYP:P|8689398]]
 
[[Category:TYP:P|8689398]]
[[Category:MMID:6902132|#########8##########]]
+
[[Category:MMID:6902132|#######221##########]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 +
[[Category:Index:Entwidmung|Einziehung von Teilflächen des Flst. 484/7 und 484/15, Salinenstraße (28.09.2015, Verwaltungs- und Finanzausschuss)]]
 +
[[Category:Index:Polizei|Einziehung von Teilflächen des Flst. 484/7 und 484/15, Salinenstraße (28.09.2015, Verwaltungs- und Finanzausschuss)]]
 
[[Category:Startdate|2015-09-28]]
 
[[Category:Startdate|2015-09-28]]

Aktuelle Version vom 3. November 2015, 16:21 Uhr

Sachvortrag:

s. a. GR vom 18.03.15, § 72

Das Land Baden-Württemberg plant auf dem Gelände der alten Feuerwache an der Salinenstraße ein neues Gebäude für das Polizeirevier Schwäbisch Hall. Es ist beabsichtigt, das bisherige Polizeigebäude Salinenstraße 18, das Flurstück 484/7 und Teile von Flurstück 484/15 in das Gesamtkonzept zu integrieren.

Der beabsichtigte Grundstücksverkauf ist nur möglich, wenn die im beigefügten Lageplan 1 gekennzeichnete Straßenfläche vorher gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz Baden-Württemberg eingezogen (entwidmet) ist. Dies ist rechtlich möglich, wenn diese Straßenfläche für den Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit, die Einziehung erforderlich machen.

Die Absicht der Einziehung wurde am 02.04.2015 amtlich bekannt gemacht, um Betroffe­nen Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen zu geben.

Innerhalb der Anhörungsfrist gingen keine Einwendungen ein. Somit steht der Einziehung rechtlich nichts entgegen. Als Ersatz für diese Verkehrsverbindung ist der im Lageplan 2 dargestellte Weg zwischen ZOB und Johanniterstraße vorgesehen.

Anlage 1: Entwidmungsplan
Anlage 2: Wegeverbindung

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1.  Die Verwaltung wird ermächtigt, das Flurstück Salinenstraße 484/7 und Teile von Flurstück 484/15, wie im beigefügten Plan dargestellt, einzuziehen.
  2. Als Ersatz soll in Verlängerung des Badtorwegs eine Wegverbindung zur Johanniterstraße hergestellt werden.

(17 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

Meine Werkzeuge