§ 207 - Bebauungsplan Katzenkopf, Teurershof - 4. Änderung; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Das Grundstück östlich von „Heller Wohnen“ an der Ecke Wilhelm-Lotze-Weg und Auf dem Katzenkopf weist im rechtskräftigen Bebauungsplan vom 13.08.2009 im Wesentlichen ein Baufeld und eine Erschließungsstraße mit Gehweg für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus.
Hintergrund der festgesetzten ÖPNV-Trasse ist, dass für den Busverkehr eine Verbindung zwischen dem neuen Wohngebiet An der Breiteich und dem Katzenkopf/ Teurerhof ermöglicht werden sollte.

Im Zuge  der Entwicklung des  Wohngebiets An der Breiteich wurde  von Seiten des  ÖPNVs deutlich gemacht, dass eine solche Verbindung nicht genutzt und auch in Zukunft nicht notwendig wird. Aus diesem Grund wurden bei der Erschließung vom Gebiet An der Breiteich bereits die für den Busverkehr notwendigen Straßenquerschnitte und Einmündungsbereiche an der Gerhart-Hauptmann-Straße und Hilde-Domin-Straße verkleinert. Auch die ÖPNV-Trasse zwischen den Wohngebieten An der Breiteich und Katzenkopf wurde auf eine Geh-/Radwegverbindung reduziert. Stattdessen wurde im Bereich der neu geschaffenen Bushaltestelle auf Höhe Landschaftspark eine Wendemöglichkeit für die Busse geschaffen.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Reduzierung auf eine Geh-/Radwegverbindung auch am Anschluss Katzenkopf zu vollziehen. Dies soll nun mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung erfolgen. Zugleich ergibt sich die Möglichkeit, die frei werdenden Flächen dem westlich angrenzenden Grundstück zuzuordnen und zu veräußern. Das bestehende Baufenster soll entsprechend um 3,0 m nach Osten erweitert werden. Die bisherigen Festsetzungen für eine Bebauung, wie Gebäudehöhe, Geschossigkeit, etc., bleiben unverändert.

Da die Grundzüge des bisher rechtskräftigen Bebauungsplans nicht berührt werden, wird die Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

In der rechtsverbindlichen 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist das Plangebiet vollständig als Wohngebiet dargestellt.

Anlage 1: Übersichts-/Orientierungsplan
Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 0193-02/04 Katzenkopf - 4. Änderung
Anlage 3: bisher rechtsgültiger Bebauungsplan Nr. 0193-02/02 Katzenkopf - 2. Änderung
Anlage 4: Übersichtsplan Breiteich/Katzenkopf mit Darstellung der früheren ÖPNV-Trasse

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0193-02/04 „Katzenkopf – 4. Änderung“
Der B-Plan Nr. 0193-02/04 „Katzenkopf – 4. Änderung“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 13 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan vom Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 02.09.2015 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.


B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet „Katzenkopf – 4. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 und § 13 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil vom Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 02.09.2015. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Katzenkopf – 4. Änderung“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautende Begründung beigefügt.
(14 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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