6902126/meetingminutes/8644080/paragraph

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Das Grundst&uuml;ck &ouml;stlich von &bdquo;Heller Wohnen&ldquo; an der Ecke Wilhelm-Lotze-Weg und Auf dem Katzenkopf weist im rechtskr&auml;ftigen Bebauungsplan vom 13.08.2009 (Anlage 3) im wesentlichen ein Baufeld und eine Erschlie&szlig;ungsstra&szlig;e mit Gehweg f&uuml;r den &ouml;ffentlichen Personennahverkehr (&Ouml;PNV) aus.<br />
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Das Grundst&uuml;ck &ouml;stlich von &bdquo;Heller Wohnen&ldquo; an der Ecke Wilhelm-Lotze-Weg und Auf dem Katzenkopf weist im rechtskr&auml;ftigen Bebauungsplan vom 13.08.2009 im Wesentlichen ein Baufeld und eine Erschlie&szlig;ungsstra&szlig;e mit Gehweg f&uuml;r den &ouml;ffentlichen Personennahverkehr (&Ouml;PNV) aus.<br />
Hintergrund der festgesetzten &Ouml;PNV-Trasse ist, dass f&uuml;r den Busverkehr eine Verbindung zwischen dem neuen Wohngebiet Breiteich und dem Katzenkopf/Teurerhof erm&ouml;glicht werden sollte.</p>
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Hintergrund der festgesetzten &Ouml;PNV-Trasse ist, dass f&uuml;r den Busverkehr eine Verbindung zwischen dem neuen Wohngebiet An der Breiteich und dem Katzenkopf/ Teurerhof erm&ouml;glicht werden sollte.</p>
 
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Im Zuge der Entwicklung des Wohngebiets Breiteich wurde von Seiten des &Ouml;PNV&acute;s deutlich gemacht, dass eine solche Verbindung nicht genutzt und auch in Zukunft nicht notwendig wird. Aus diesem Grund wurden bei der Erschlie&szlig;ung vom Gebiet Breiteich bereits die f&uuml;r den Busverkehr notwendigen Stra&szlig;enquerschnitte und Einm&uuml;ndungsbereiche an der Gerhard-Hauptmann-Stra&szlig;e und Hilde-Domin-Stra&szlig;e verkleinert. Auch die &Ouml;PNV-Trasse zwischen Breiteich und Katzenkopf wurde auf eine Geh-/Radwegverbindung reduziert. Statt dessen wurde im Bereich der neu geschaffenen Bushaltestelle auf H&ouml;he Landschaftspark eine Wendem&ouml;glichkeit f&uuml;r die Busse geschaffen.</p>
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Im Zuge&nbsp; der Entwicklung des&nbsp; Wohngebiets An der Breiteich wurde&nbsp; von Seiten des&nbsp; &Ouml;PNVs deutlich gemacht, dass eine solche Verbindung nicht genutzt und auch in Zukunft nicht notwendig wird. Aus diesem Grund wurden bei der Erschlie&szlig;ung vom Gebiet An der Breiteich bereits die f&uuml;r den Busverkehr notwendigen Stra&szlig;enquerschnitte und Einm&uuml;ndungsbereiche an der Gerhart-Hauptmann-Stra&szlig;e und Hilde-Domin-Stra&szlig;e verkleinert. Auch die &Ouml;PNV-Trasse zwischen den Wohngebieten An der Breiteich und Katzenkopf wurde auf eine Geh-/Radwegverbindung reduziert. Stattdessen wurde im Bereich der neu geschaffenen Bushaltestelle auf H&ouml;he Landschaftspark eine Wendem&ouml;glichkeit f&uuml;r die Busse geschaffen.</p>
 
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Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Reduzierung auf eine Geh-/Radwegverbindung auch am Anschluss Katzenkopf zu vollziehen. Dies soll nun mit der vorliegenden Bebauungsplan&auml;nderung erfolgen. Zugleich ergibt sich die M&ouml;glichkeit die frei werdenden Fl&auml;chen dem westlich angrenzenden Grundst&uuml;ck zuzuordnen und zu ver&auml;u&szlig;ern. Das bestehende Baufenster soll entsprechend um 3,0m nach Osten erweitert werden. Die bisherigen Festsetzungen f&uuml;r eine Bebauung, wie Geb&auml;udeh&ouml;he, Geschossigkeit, etc., bleiben unver&auml;ndert.</p>
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Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Reduzierung auf eine Geh-/Radwegverbindung auch am Anschluss Katzenkopf zu vollziehen. Dies soll nun mit der vorliegenden Bebauungsplan&auml;nderung erfolgen. Zugleich ergibt sich die M&ouml;glichkeit, die frei werdenden Fl&auml;chen dem westlich angrenzenden Grundst&uuml;ck zuzuordnen und zu ver&auml;u&szlig;ern. Das bestehende Baufenster soll entsprechend um 3,0 m nach Osten erweitert werden. Die bisherigen Festsetzungen f&uuml;r eine Bebauung, wie Geb&auml;udeh&ouml;he, Geschossigkeit, etc., bleiben unver&auml;ndert.</p>
 
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Da die Grundz&uuml;ge des bisher rechtskr&auml;ftigen Bebauungsplans nicht ber&uuml;hrt werden wird die &Auml;nderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach &sect; 13 BauGB durchgef&uuml;hrt.</p>
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Da die Grundz&uuml;ge des bisher rechtskr&auml;ftigen Bebauungsplans nicht ber&uuml;hrt werden, wird die &Auml;nderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach &sect; 13 BauGB durchgef&uuml;hrt.</p>
 
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In der rechtsverbindlichen 7. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes ist das Plangebiet vollst&auml;ndig als Wohngebiet dargestellt.</p>
 
In der rechtsverbindlichen 7. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes ist das Plangebiet vollst&auml;ndig als Wohngebiet dargestellt.</p>
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Anlage 3: [[Media:15-280_A3.pdf{{!}}bisher rechtsg&uuml;ltiger Bebauungsplan Nr. 0193-02/02 Katzenkopf - 2. &Auml;nderung]]<br />
 
Anlage 3: [[Media:15-280_A3.pdf{{!}}bisher rechtsg&uuml;ltiger Bebauungsplan Nr. 0193-02/02 Katzenkopf - 2. &Auml;nderung]]<br />
 
Anlage 4: [[Media:280-15_A4.pdf{{!}}&Uuml;bersichtsplan Breiteich/Katzenkopf mit Darstellung der fr&uuml;heren &Ouml;PNV-Trasse]]</p>
 
Anlage 4: [[Media:280-15_A4.pdf{{!}}&Uuml;bersichtsplan Breiteich/Katzenkopf mit Darstellung der fr&uuml;heren &Ouml;PNV-Trasse]]</p>
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<u>Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:</u></p>
 
<u>Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:</u></p>
 
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<u>A) Bebauungsplan Nr. 0193-02/04 &bdquo;Katzenkopf &ndash; 4. &Auml;nderung&ldquo;</u><br />
 
<u>A) Bebauungsplan Nr. 0193-02/04 &bdquo;Katzenkopf &ndash; 4. &Auml;nderung&ldquo;</u><br />
Der B-Plan Nr. 0193-02/04 &bdquo;Katzenkopf &ndash; 4. &Auml;nderung&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1&nbsp;Abs.&nbsp;3 in Verbindung mit &sect;&nbsp;2&nbsp;Abs.&nbsp;1 und &sect;&nbsp;13BauGB endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Lageplan vom Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 02.09.2015 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (&Ouml;ffentliche Auslegung und Beteiligung der<br />
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Der B-Plan Nr. 0193-02/04 &bdquo;Katzenkopf &ndash; 4. &Auml;nderung&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1&nbsp;Abs.&nbsp;3 in Verbindung mit &sect;&nbsp;2&nbsp;Abs.&nbsp;1 und &sect;&nbsp;13 BauGB endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Lageplan vom Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 02.09.2015 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (&Ouml;ffentliche Auslegung und Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
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<u>B) &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 0193-02/04 &bdquo;Katzenkopf &ndash;&nbsp; 4.&nbsp;&Auml;nderung&ldquo;</u><br />
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<u>B) &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Katzenkopf &ndash; 4.&nbsp;&Auml;nderung&ldquo;</u><br />
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet werden gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1&nbsp;Abs.&nbsp;3, &sect;&nbsp;2&nbsp;Abs.&nbsp;1 und &sect;&nbsp;13&nbsp;BauGB in Verbindung mit &sect;&nbsp;74&nbsp;Abs.&nbsp;1&nbsp;LBO in der dargestellten Fassung endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Textteil vom Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 02.09.2015. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes &bdquo;Katzenkopf &ndash; 4. &Auml;nderung&ldquo;. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
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Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet werden gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1&nbsp;Abs.&nbsp;3, &sect;&nbsp;2&nbsp;Abs.&nbsp;1 und &sect;&nbsp;13&nbsp;BauGB in Verbindung mit &sect;&nbsp;74&nbsp;Abs.&nbsp;1&nbsp;LBO in der dargestellten Fassung endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Textteil vom Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 02.09.2015. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes &bdquo;Katzenkopf &ndash; 4. &Auml;nderung&ldquo;. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
 
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Bebauungsplan und &Ouml;rtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautende Begr&uuml;ndung beigef&uuml;gt.</p>
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Bebauungsplan und &Ouml;rtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautende Begr&uuml;ndung beigef&uuml;gt.<br />
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(14 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)</p>
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Aktuelle Version vom 3. November 2015, 09:05 Uhr

Sachvortrag:

Das Grundstück östlich von „Heller Wohnen“ an der Ecke Wilhelm-Lotze-Weg und Auf dem Katzenkopf weist im rechtskräftigen Bebauungsplan vom 13.08.2009 im Wesentlichen ein Baufeld und eine Erschließungsstraße mit Gehweg für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus.
Hintergrund der festgesetzten ÖPNV-Trasse ist, dass für den Busverkehr eine Verbindung zwischen dem neuen Wohngebiet An der Breiteich und dem Katzenkopf/ Teurerhof ermöglicht werden sollte.

Im Zuge  der Entwicklung des  Wohngebiets An der Breiteich wurde  von Seiten des  ÖPNVs deutlich gemacht, dass eine solche Verbindung nicht genutzt und auch in Zukunft nicht notwendig wird. Aus diesem Grund wurden bei der Erschließung vom Gebiet An der Breiteich bereits die für den Busverkehr notwendigen Straßenquerschnitte und Einmündungsbereiche an der Gerhart-Hauptmann-Straße und Hilde-Domin-Straße verkleinert. Auch die ÖPNV-Trasse zwischen den Wohngebieten An der Breiteich und Katzenkopf wurde auf eine Geh-/Radwegverbindung reduziert. Stattdessen wurde im Bereich der neu geschaffenen Bushaltestelle auf Höhe Landschaftspark eine Wendemöglichkeit für die Busse geschaffen.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Reduzierung auf eine Geh-/Radwegverbindung auch am Anschluss Katzenkopf zu vollziehen. Dies soll nun mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung erfolgen. Zugleich ergibt sich die Möglichkeit, die frei werdenden Flächen dem westlich angrenzenden Grundstück zuzuordnen und zu veräußern. Das bestehende Baufenster soll entsprechend um 3,0 m nach Osten erweitert werden. Die bisherigen Festsetzungen für eine Bebauung, wie Gebäudehöhe, Geschossigkeit, etc., bleiben unverändert.

Da die Grundzüge des bisher rechtskräftigen Bebauungsplans nicht berührt werden, wird die Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

In der rechtsverbindlichen 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist das Plangebiet vollständig als Wohngebiet dargestellt.

Anlage 1: Übersichts-/Orientierungsplan
Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 0193-02/04 Katzenkopf - 4. Änderung
Anlage 3: bisher rechtsgültiger Bebauungsplan Nr. 0193-02/02 Katzenkopf - 2. Änderung
Anlage 4: Übersichtsplan Breiteich/Katzenkopf mit Darstellung der früheren ÖPNV-Trasse

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0193-02/04 „Katzenkopf – 4. Änderung“
Der B-Plan Nr. 0193-02/04 „Katzenkopf – 4. Änderung“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 13 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan vom Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 02.09.2015 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.


B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet „Katzenkopf – 4. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 und § 13 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil vom Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 02.09.2015. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Katzenkopf – 4. Änderung“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautende Begründung beigefügt.
(14 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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